Zählen Spenden als anrechenbares Einkommen?
Hallo zusammen!
Eine Freundin von mir ist aktuell Empfängerin von ALG 2 (Hartz IV). Sie hat in den letzten 12 Monaten über 40kg abgenommen, demzufolge relativ viel überhängende Hautlappen überwiegend an Armen und am Bauch. Da das stark belastend für sie ist, und die Krankenkasse die Kosten für eine Entfernung der überschüssigen Hautlappen nicht übernimmt, möchte sie nun über eine Crowdfunding-Plattform Spenden sammeln, um die OP finanzieren zu können.
Was sie nun gerne wissen möchte:
Werden diese Spenden als anrechenbares Einkommen vom Jobcenter ausgelegt?
3 Antworten
Wieso übernimmt denn die Krankenkassen nicht die anfallenden Kosten? Liegt schriftlich eine Ablehnung vor und wurde - wenn Ja - versucht, rechtlich dagegen vorzugehen?
Diese sog. "Spenden" sind nach meiner Kenntnis rechtlich Geldgeschenke, die natürlich auf das ALG 2 angerechnet werden.
Die Freundin sollte sich vielleicht mal vor Ort beraten lassen ob sie Geldzuwendungen als sog. zweckgebundene Zuwendung bekommen kann. Das wäre dann u.U. anrechnungsfrei.
Fiskalisch gesehen würde es sich um Einkommen handeln.
Aber Fiskus und Sozialgesetzbuch sind nicht immer konform, deshalb möge sie sich ans Arbeitsamt/Jobcenter wenden und fragen, was sie beachten muß.
"Spenden" im eigentlichen Sinne kann nur eine gemeinnützige Organisation annehmen. Eine Privatperson kann allenfalls Geldgeschenke erhalten - und die sind ab einer gewissen Höhe steuerpflichtig. Somit zählen die sicher als anrechenbares Einkommen.