13.Monatsgehalt- Anspruch wenn alle eins bekommen?
Meine Kollegen bekommen ein 13. Monatsgehalt gezahlt (gleiche Ausbildung / gleiche Position), auch sonst scheinen alle eines zu bekommen. In meinem Arbeitsvertrag ist ein Monatsgehalt festgelegt ohne 13. Gehalt. Habe ich eventuell nun doch Anspruch auf dieses 13. Gehalt ? Wenn ja auch ggf. rückwirkend. Oder hab ich Pech da nicht schriftl. festgehalten ?
8 Antworten
Wenn das 13. Gehalt auf Grund einer Betriebsvereinbarung gezahlt wird, steht es allen zu. Jedenfalls allen, die ein komplettes Jahr gearbeitet haben. Wenn aber "neue" Mitarbeiter andere arbeitsverträge haben, ist das auch möglich. Wer später anfängt hat ja auch nicht das gleiche Gehalt als Anspruch. Verträge sind normalerweise frei aushandelbar.
Bei der Zahlung eines Weihnachtsgelds und auch eines 13. Monatsgehalts müssen alle Beschäftigten gleich behandelt werden. Es dürfen also nicht einzelne Beschäftigte oder Gruppen von Beschäftigten von dieser Regelung ausgeschlossen werden.
Weisen Sie Ihren Arbeitgeber darauf hin und fordern Sie das 13. Monatsgehalt ein.
Ob Sie die Zahlung des 13. Monatsgehaltes auch für die Vergangenheit nachfordern können, hängt davon ab, ob die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahre, oder eine kürzere Ausschlussfrist gilt. Die kürzest mögliche Ausschlussfrist beträgt 3 Monate.
http://www.stb-niedermaier.de/steuerinfos/ISD20010102.htm
Peter Kleinsorge
da würde ich doch mal in der Personalabteilung nachfragen - woher sollen wir das wissen?
Hi,
es muß im Vertrag stehen wenn nicht dann gibt es auch nichts.
- Monatsgehalt In der Regel findet sich in Arbeitsverträgen beispielsweise die Formulierung: „Der Arbeitnehmer erhält zusätzlich ein 13. Monatsgehalt, zahlbar im November.”
In diesem Fall kann der Arbeitgeber die Zahlung des 13. Monatsgehalts nicht mit einem vermeintlichen Freiwilligkeitsvorbehalt verweigern. Ein solcher Freiwilligkeitsvorbehalt müsste eindeutig geregelt sein.
Mit dem vorgenannten Beispiel wird die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers im Kalenderjahr belohnt. Scheidet der Arbeitnehmer vor dem Auszahlungstermin aus, so verbleibt ihm ein Anspruch auf anteilige Auszahlung (pro rata temporis).
Quelle http://www.mittelstands-anwaelte.de/files/presse/E2F27659DC9A4C36BB67E83A152C1580.htm
Das 13. Monatsgehalt ist normalerweise eine freiwillige Zulage deines Arbeitgebers. Es erscheint mir zwar ungerecht, wenn dabei scheinbar einige Angestellte leer ausgehen, aber rechtlich gesehen kann er dies so durchsetzten.