Übernahme der KfZ-Schadensfreiheitsklasse vom Ex-Freund?
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Auf meinen Ex-Freund sind zwei Autos zugelassen. Bei der Trennung haben wir uns darauf geeinigt, dass ich den einen Wagen mitnehme und er weiterhin auf meinen Ex zugelassen bleibt. Seit der Trennung (2011) war ich also alleiniger Fahrer des PKW.
Nun habe ich mir ein neues Auto gekauft und möchte gerne die SF von meinem Ex übernehmen.
Ist das in dieser Konstellation möglich? Behält er dann trotzdem die SF für sein Auto? - Führerschein habe ich seit 2005 - Mit dem Ex war ich von 2007-2011 zusammen - seit 2007 fahre ich "sein" Auto regelmäßig
Danke und schöne Grüße, Karina
4 Antworten
Nun habe ich mir ein neues Auto gekauft und möchte gerne die SF von meinem Ex übernehmen.
Hi liebe Karina, guten Morgen!
Da mußt du dir eine Gesellschaft suchen, welche dir die schadenfreien Jahre vom Ex überträgt. Natürlich muß dann dein Ex für immer auf diese schadenfreien Jahre verzichten!
Am besten gehst du mit deinem Problem zu einem Versich.maklerbüro - diese können dir evtl. eine Gesellschaft aussuchen, wo diese Übertragung möglich ist.
Liebe Grüße von einer ehem. Versich.maklerin
Sollte dein Ex der Übertragung partout nicht zustimmen oder ihr findet keine Gesellschaft, welche dies übernimmt, dann gibt es evtl. für dich noch eine Alternative: die degenia bietet "gestrandeten" ehemaligen Partnern den Tarif "fair mobil", jedoch mit vielen, vielen Einschränkungen bzw. vielen Voraussetzungen, wie z.B.:
Ursprünglich für getrennt lebende oder geschiedene Ladies konzipiert, gilt diese Sondereinstufung seit der Unisex-Einführung natürlich auch für die Herren der Schöpfung.
Mit einem außergewöhnlich hohen Preisnachlass für die KFZ-Versicherung bietet fair mobil allen Geschiedenen oder getrennt Lebenden einen beachtlichen Rabatt bei Zulassung eines eigenen Fahrzeugs.
Versicherungsnehmer muss mindestens 23 Jahre alt seinVersicherungsnehmer muss seit mindestens 3 Jahren Führerschein Kl. 3 bzw. Klasse B (D oder EU) habenVersicherungsnehmer ist alleiniger Nutzer des FahrzeugesVersicherungsnehmer ist Halter/in des FahrzeugesVersicherungsnehmer lebt bei Antragsstellung nicht mit einem festen Partner zusammenDie Sondereinstufung (Rabatt) “fair mobil” wird gewährt, wenn Versicherungsnehmer bereits mind. 1 Vertrag bei der Itzehoer Versicherung hat oder diesen oder gleichzeitig mit Sondereinstufung beantragtKein Schadenereignis in den letzten 2 JahrenDefinition Trennung = mit oder ohne Trauschein (auch „wilde“ Ehe)Unterschriebene Erklärung der Antragstellerin/des Antragstellers über vorgenannte Punkte.
Nachzulesen in dem Link hier: www.degenia.de/produkte/recht-haftung/kraftfahrt/
Zunächst einmal muss dein Exfreund damit einverstanden sein, die schadenfreien Jahre auf dich zu übertragen. Davon wäre dann nur der Vertrag des Autos betroffen, welches du immer gefahren bist. Die schadenfreien Jahre wären für ihn dann verloren, aber sein anderer Vertrag wäre davon nicht betroffen.
Die Frage ist aber auch, ob die Versicherung da mitspielt, da eine Übertragung nur zwischen bestimmten Personen möglich ist. Dazu gehören unter anderem Ehegatten oder Lebenspartner. Wie das bei einem Exfreund aussieht, mit dem man schon seit vier Jahren nicht mehr zusammenlebt, kann ich nicht sagen, aber das könnte ein Problem darstellen. Daher solltet ihr das im Vorfeld mit der Versicherung abklären.
Das wird wohl nichts, fürchte ich. Eine Übertragung geht doch nur binnen eines Jahres ab Trennung, so lese ich jedenfalls die Spielregeln. Merke: Nachfragen, denn Beziehungen schaden doch nur dem, der keine hat (zum Versicherungsfuzzi). Viel Glück.
Die Schadensfreiheitsklasse ist Personengebunden. Also an den Versicherungsnehmer.
Wohl noch nie was von einer Rabattübertragung gehört???