Schadensfreiheitsklasse mehrfach übertragen?

9 Antworten

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Ja, das ist ganz problemlos möglich.

Deine Mutter kann bestimmt den gesamten Rabatt übernehmen und dein Auto versichern. Die Versicherung wird sicher teurer, weil ja du als junger Fahrer eingetragen werden musst.

TIPP: Die WGV erhebt keine erhöhten Prämien für junge Fahrer. Dafür zahlt der junge Fahrer im Jahr 180 Euro und kann dann alle in der Familie bei der WGV versicherten Autos fahren - das muss man einfach mal gegenrechnen.

Und in vielen vielen Jahren kann dann deine Mutter dir die Rabattstufe überschreiben, die du dir bis dahin hast erfahren können ....

schleudermaxe  16.06.2021, 11:08

Das hört sich aber teuer an, 180 EUR einfach so auf den Tisch legen?

Bei denen aus Coburg kosten die weiteren Autots nichts, wenn das Kind ein eigenes hat. Und 180 mehr für das eine ist bei denen meist auch nicht, jedenfalls nicht bei SF-Klasse 30 oder mehr.

dsupper  16.06.2021, 11:11
@schleudermaxe

Für unseren BMW hätte die jährliche Versicherung (obwohl ganz hoher Schadenfreiheitsrabatt) fast 400 Euro mehr gekostet, damit unser Fahranfänger damit fahren darf, für meinen Nissan wäres es noch einmal 250 Euro gewesen und für seinen MX5 (versichert über uns) ebenfalls fast 400 Euro mehr ...

So darf er nun für 180 Euro alle drei Autos fahren - und wir zahlen nur den Beitrag ohne "zusätzlichen jungen Fahrer" ....

Das hätte sich also alleine schon für sein Auto gelohnt ....

schleudermaxe  16.06.2021, 14:13
@dsupper

Warum zählst Du zusammen, das Kind kann doch nur ein Auto zur Zeit fahren.

Das Kann Dein Berater damals auch nicht anders gesehen haben. Es wird auf das günstigere angemeldet, und darf alle fahren, wenn es mal mit seinem Auto nicht geht.

dsupper  16.06.2021, 15:01
@schleudermaxe

Es ist aber sehr notwendig, dass er eben alle Autos fährt - und ich habe keinen Bock, mich im Fall der Fälle mit der Versicherung auseinanderzusetzen - zumal alle Autos Vollkasko versichert sind. Da mag man nicht auf irgendwelchen Schäden sitzenbleiben.

Und wie geschrieben: Alleine der Zusatz "junger Fahrer" hätte für "sein" Auto schon mehr gekostet als die 180 EUR, die er jetzt für alle Autos zahlt.

Und ja, wir haben nicht irgendeine Versicherung ausgewählt - sondern die Preise vorher sehr sehr gründlich verglichen.

Gerade Autoversicherungen sind ja sehr individuelle Sachen - da "passt" für jeden etwas anderes.

Vielleicht rechnet sich dieser Tipp aber auch für andere junge Fahrer.

Sinaj14 
Beitragsersteller
 15.06.2021, 21:48

Tausend Dank für die Antwort und den Tipp :)

dsupper  15.06.2021, 21:50
@Sinaj14

Einfach mal durchrechnen - den Rabatt kann man ja zu jeder Versicherung mitnehmen und bei unserem jüngsten Sohn konnten wir so am Jahresanfang eine Menge Geld sparen ...

Hallo,

in der Praxis funktioniert das - auch wenn es eigentlich nicht oder nur eingeschränkt zu empfehlen ist: Ein "Teilen" der Rabatte ist nämlich nicht möglich.

Das bedeutet, dass in dem Moment, wo später einmal die SFR auf dich übertragen werden sollen (sagen wir mal für "selbst erfahrene" 8 Jahre) die übrigen schadenfreien Jahre von der Oma (nehmen wir mal an 30 Jahre) verfallen: Die sind dann einfach weg.

Mein Tipp: Mach das nicht übers Internet und in Eigenregie. Gehe stattdessen zu einem Fachmann/einer Fachfrau, der/die sich damit auskennt. Gute Makler und auch die HUK vor Ort haben zudem meist Angebote, die mindestens auf dem Niveau der Online-Konkurrenz sind, wenn nicht gar besser...

Viele Grüße

Loroth

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja klar geht dies... ;-)

Wer soll denn Fahrzeughalter werden? Falls ein abweichender Fzg.-Halter zum Versich.nehmer geplant ist: die meisten Versicherer verlangen einen Zuschlag bei abw. Fzg.-Halter :-((

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Sinaj14 
Beitragsersteller
 16.06.2021, 08:23

Nein, ich hätte den Wagen auch erst auf meine Mutter angemeldet, bis ich dann selbst das ganze „Paket“ übernehme :)

Von so einer Übertragung von Mutter auf das Kind halte auch ich nichts, denn 30 Jahre wegschmeißen passt mir auch nicht.

Zudem, Mutter möge auch Halter spielen, dann fällt auch noch der Zuschlag weg für das Haltermerkmal Kind (meist 100 EUR).

Oder hat Dein Berater das ausdrücklich so vorgeschlagen?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Sinaj14 
Beitragsersteller
 16.06.2021, 11:02

Ja, ich würde meine Mutter auch als Halter eintragen lassen!
Und das mit den wegfallenden Restjahren ist nunmal nicht zu ändern. Besser als gänzlich weg (nach Tod)…

schleudermaxe  16.06.2021, 11:05
@Sinaj14

Es ist aber doch nichts weg, wie denn auch, wenn Mutter von Großmutter übernimmt. Wichtig natürlich, sie hat die Fahrerlaubnis auch 30 Jahre.

Mit der entsprechenden zeitlichen Abfolge ist das möglich.

schleudermaxe  16.06.2021, 11:02

Wirklich, wie können die 30 Jahre aufgeholt werden?

DerHans  16.06.2021, 11:43
@schleudermaxe

die mehrfache Übertragung ist möglich. Die 30 Jahre natürlich nur wenn sie von einem Familienmitglied übernommen werden das 30 Jahre den Führerschein hat.

schleudermaxe  16.06.2021, 14:10
@DerHans

Und das Enkel-Kind hat heute seit wann die Fahrerlaubnis und kann laut Frage später mal trotzdem übernehmen?

DerHans  16.06.2021, 14:11
@schleudermaxe

Die Mutter hat vielleicht die nötigen 30 Jahre. Deswegen war die Frage ja danach, ob der Rabatt noch einmal später weiter gegeben werden kann.

schleudermaxe  16.06.2021, 14:16
@DerHans

Kann er eben nicht, wie auch, wenn deren Kind die Fahrerlaubsnis heute ein Jahr hat, sind 29 Jahre eben weg.

Ich habe solche aberwitzigen Wünsche nie umgesetzt. Mutter übernimmt, und das Kind fährt Mutters Auto, und kann dann in 30 Jahren vielleicht die 30 übernehmen, aber nicht Mutters 60.

DerHans  16.06.2021, 14:24
@schleudermaxe

Die 60 Jahre muss ja auch niemand übernehmen. Es geht den meisten ja auch nur um den Rabatt, der ja kaum noch UNTER 30 % fällt

schleudermaxe  16.06.2021, 14:26
@DerHans

Meine ist derzeit bei 16%, in der SF-Klasse 50. Darum geht es aber eigentlich nicht, es geht um Deine Antwort, dass es möglich ist, und da habe ich so meine Bedenken. Ich fürchte, 30 werden abgezogen, weil es für diese Zeit keine Fahrerlaubnis gibt.