Übernahme der Fahrtkosten im FSJ?

3 Antworten

Von so einer Grenze hab ich nichts gehört. Das einzige, auf was du achten musst ist, dass du immer den billigsten weg nimmst, also nicht erste klasse fährst ;)

Frag doch bei deinem Referent bei deinem Träger nach!? Der ist doch dafür verantwortlich und für solche Sachen zuständlich.

Die Fahrtkosten zu deinen Seminaren werden eigentlich IMMER erstattet. Von deinem Wohnort zum Seminar und zurück. Wenn du jetzt von deinen Eltern aus fährst und der Weg weiter ist, kann der Teil evtl. nicht erstattet werden. Ausserdem sollte man 2.Klasse und möglichst günstig fahren.

War bei meinem Träger so! http://www.ijgd.de/FAQ.1094.0.html

Aber wenn du unsicher bist, lese deinen Vertrag oder ruf beim Träger an!

also mir zahlt auch keiner den weg zur arbeit.............. heisst das nicht FREIWILLIGES soziales jahr?

blackshiine 
Beitragsersteller
 25.01.2014, 13:09

Nicht zur Arbeit -.-'

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