Überfallen, wer zahlt den Sachschaden bzw kann dafür eine Versicherung aufkommen?

2 Antworten

In der Hausratversicherung bist du über die Außenversicherung mit abgedeckt (bis 10 % der Versicherungssumme)

Beraubung ist im Bereich Einbruchdiebstahl mit abgesichert. Ihr önnt den Schaden auf jeden Fall der Versicherung melden. Inwieweit Beschädigung von losen Gegenständen gedeckt ist, kann von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich gehandhabt werden.

Johannas21 
Beitragsersteller
 05.05.2013, 20:16

Aber greift denn die Versicherung auch ,wenn ich meine eigene Wohnung habe und nicht mehr bei meinen Eltern lebe? Eine eigene Hausratsversicherung habe ich wie gesagt nicht. Danke

Hallo Johannas21,

DerHans hat schon recht, nur sind hier m.E. mehrere Fragen offen:

  1. Wie genau ist der Schaden passiert? Wurde versucht dir die Sachen wegzureißen oder wurde Gewalt gegen dich angewendet?

  2. Bist du in der "neuen" Wohnung gemeldet und hast dort deinen Lebensmittelpunkt?

In der Regel ist Raub gedeckt. Ein Raub liegt eben dann vor, wenn Gewalt gegen dich angewendet wird, also z.B. nicht wenn versucht wird dir das Handy aus der Hand zu reißen.

Johannas21 
Beitragsersteller
 06.05.2013, 13:38

Also, ich wurde 1.) überfallen und es wurde Gewalt gegen mich angewendet, d.h. es wurde nicht versucht mich zu berauben. Als ich geschubst wurde, weil ich die Polizei rufen wollte, ist das Handy mit mir auf den Boden gefallen und deshalb gesplittert.

2.) ich bin in der neuen Stadt gemeldet und habe dort meinen 1. Wohnsitz, aber ich lebe in einer WG, laut Versicherung bin ich durch mein Studium in den Versicherungen mit abgedeckt, ebenso mein Hausstand bis zu 15.000eur

Danke, lg