Ubahn-Tunnel betreten, Strafe?

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Wahrscheinlich werdet Ihr eine Geldstrafe erhalten und evtl. von dem Unternehmen ein komplettes Verbot für die U-Bahn. Es war ja wohl das erste Vergehen.

Seit froh, dass ihr betrunken ward und dann auch noch aufgegriffen worden seid. Das Betreten der Tunnel kann sogar sehr schnell, auch in der Nachtzeit u.U. tödlich enden. Einige Netze haben eine Stromschiene, die dann auch unter Strom steht, wenn keine Bahnen fahren.

Oder es können auch Bereiche gesperrt sein, weil es Bauarbeiten und Reinigungsarbeiten nur in der Nacht gibt. Und selbst der Reinigungswagen ist für Euch dann ein tödliches Geschoß. Der Fahrer sieht Euch meistens erst dann, wenn er nicht mehr rechtzeitig bremsen kann.

Strafe weiß ich nicht, das hängt sicher auch davon ab, wie ihr im Nachhinein damit umgeht. Eins muss klar sein: auch, wenn kein Personenverkehr ist, kann es trotzdem und auch nachts sein, dass ein Schienenfahrzeug dort fährt. Das Betreten ist auch so gesehen nicht ohne Grund verboten. Und was die Strafe angeht: diese Art Einsicht ist wichtig.

Aber vor allem jetzt: zum Glück ist euch nichts passiert!

Also, sofern es in Hamburg, Berlin oder München war, ist das schon wegen der Stromschienen relativ gefährlich. Wenn es Nürnberg war, dann kommt der automatische Betrieb dazu. (andere U-Bahnen gibt es in Deutschland nicht) Also: Ihr habt euch selbst gefährdet (Nachts sind manchmal Testfahrten), und da die meisten Leute nicht einfach so in U-Bahn-Tunnels rumspazieren, wird der Verkehrsbetrieb davon ausgegangen sein, dass ihr da irgendwie vorhabt, "Spuren zu hinterlassen". Ich schätze mal, ihr werdet ein ordentliches Bußgeld bekommen.

Stuggitown  14.01.2013, 15:16

Es gibt wesentlich mehr U- Bahn- Netze in Deutschland, als Dir bekannt sind. Spontan fällt mir da Stuttgart, Bonn, Köln, Bochum und Düsseldorf ein.

toto88stern  14.01.2013, 20:47
@Stuggitown

Köln, Stuttgart, Düsseldorf, Bochum... Besonders viel bist du mit diesen "U-Bahnen" aber nicht gefahren? Das sind Stadtbahnen. Im Stadtzentrum Tunnel, überall anders Straßenbahn. Nebenbei: Die Schweriner Straßenbahn hat auch einen Tunnel und ist trotzdem keine U-Bahn.

crazyrat  13.01.2013, 22:03

Es gibt zwar keine direkten U-Bahn-Systeme, aber es gibt noch sehr viele Stadtbahn-Netze, so z.B. in den größeren Städten im Ruhrgebiet, Frankfurt, Stuttgart, Kassel, Köln. U-Bahn bedeutet nur, dass das Netz komplett vom Straßenverkehr getrennt betreut wird.

Stadtbahnen sind auch dafür bekannt, dass sie zwar ein kleines, aber durchaus auch Tunnelnetz in der Stadtmitte haben, und zum Ortsrand dann die alten Straßenbahnen entsprechend als Zulaufstrecken vorhanden sind, auf der Oberfläche.

Schau mal in dieser Karte bei Wikipedia nach.

toto88stern  13.01.2013, 23:48
@crazyrat

Ja Ich weiß das schon. Aber ich glaub schon, dass es was anderes ist, bei einer U-Bahn in den Tunnel zu hüpfen als bei einer unterirdischen Straßenbahn.

Creephater 
Beitragsersteller
 14.01.2013, 00:19
@toto88stern

dann sollte ich vlt anfügen, dass es ein unterirdischer Straßenbahn-Tunnel war.

toto88stern  14.01.2013, 20:45
@Creephater

Dann könnte das einen Unterschied machen, weiß ich aber nicht so genau. (wenn, dann positiv)

Rheinflip  13.01.2013, 21:44

Ich kenne noch mindestens 10 andere Städte mit Stadtbahn im Tunnel....du hast ja echt ne Mega-Ahnung.

toto88stern  13.01.2013, 23:47
@Rheinflip

Ach nee.... Das macht aber insofern einen Unterschied, als dass U-Bahnen mit Stromschiene betrieben werden, die ja leider die dumme Angewohnheit haben, auf dem Boden zu sein, während Stadtbahnen mit Oberleitung fahren. An Oberleitung kommt man nichtmal wenn man besoffen ist ran.

Creephater 
Beitragsersteller
 13.01.2013, 21:30

und hat wer ne Ahnung in welchem Rahmen sich das Bußgeld bewegen wird?

Die Einsatzkosten zahlt ihr auf jeden Fall.

Meine Frage ist: wie hoch wird die Strafe für unser unbefugtes Betreten des Tunnels sein?

Zunächst einmal kommt es darauf an, was man Euch vorwirft: Minimum wird es wohl ein Hausfriedensbruch sein:

§ 123 StGB Hausfriedensbruch (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Anders sähe es schon bei einem "gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr" aus:

§ 315 StGB Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr (1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er ... ... 4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.(2) Der Versuch ist strafbar. ... (5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Du siehst, die Bewertung Eures Handelns ist schon mal die erste Sache. Die Zweite wäre es, wieviel Du/Ihr schon vorher "auf dem Kerbholz" hattet ... Und dann kommt es darauf an, wie alt ihr zu dem Zeitpunkt wart: also die Frage "Jugendstrafrecht - ja/nein?"

Creephater 
Beitragsersteller
 14.01.2013, 02:15

volljährig, keine Vorstrafen. haben auch nichts kaputt gemacht oder Grafitti oder sonstwas gemacht.