Typ wegen nacktbilder anzeigen
Hallo, ich habe damals, als ich mit meinen ex zusammen war, richtig mist gebaut, ich wollte nie das wir streit haben weil wir ja eine ferbeziehung führten über einen jahr. Er wollte nacktbilder von mir, und wenn ich sie ihm nicht geschickt habe , war er sauer. Trotz allem hat er welche von mir &bjetzt droht er mir sie zu veröffentlichen. Könnte ich ihn deswegen anzeigen ? Ich will nur das er sie löscht aber es selber zu regeln da hab ich keine ahnung wie. Seine eltern lassen mich nicht rein und selbst wenn ich drin wäre würde er es glaub ich nicht machen. Hat jmd tipps wie ich es 1. ohne polizei versuchen könnte weil mir ist das unangenehm bei der polizei.. Ich meine.. Die sehen ja wenn die bilder auch. Aber wenn das nicht klappt alleine könnte ich dann die polizei einschalten und ihn anzeigen ? Danke im vorraus und bitte fragt nicht nach warum ich es trotz allem hemacht habe mit den bildern , ich weiss es war ein fehler und ich werde es auch nie wieder machen egal was dann kommt
8 Antworten
Ja, ich denke, du könntest ihn anzeigen und ich würde auch keine Zeit verlieren und es wenigstens versuchen, wenn du so große Angst davor hast, dass er sie veröffentlichen würde.
Du kannst ihn wegen Erpressung anzeigen. Die Polizei hat Schlimmers gesehn, als deine Nacktbilder, falls sie die überhaupt zu Gesicht bekommt!
Hast du die Aussage schriftlich? Ab zur Polizei damit, aber vorher deine Ex vor warnen.. Die Polizei braucht für die Anzeige die Bilder nicht, die juckst nicht mal, ob die überhaupt existieren, genauso, wie den Richter oder Staatsanwalt, der deinen Ex verknackt.. Warum sollten die die Bilder sehn? Die sind unerheblich... Aber selbst wenn, die erzählen da nicht weiter...
Korrektur! Das ist NÖTIGUNG, nicht Erpressung
"§ 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt, 2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder 3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht. "
Dein Ex will die Bilder veröffentlichen wenn du nicht .... WAS tust???
Ist aber egal. die Drohung steht im Raum.
Die Drohung ist eindeutig rechtswidrig als auch verwerflich. Sie zieht ein Empfindliches Übel nach sich. Unter Umständen passt auch Absatz (4) : Besonders schwerer Fall von Nötigung...
Schreib ihm das so
" Du verlangst von mir (Was er halt verlangt: Beziehung weiterführen? egal Er will ja wohl eine Gegenleistung) Ich habe mich rechtlich informiert und beraten lassen, und muss dich darauf hinweisen, das deine Drohung eine Nötigung ist, nach § 240 StGB (Dann das Zitat oben einfügen) . Solltest du die Bilder veröffentlichen, kommen weiter Straftaten hinzu. Insbesondere Verletzung des Persönlichkeitsrechtes, eventuell Verbreitung von Jugendpornografischen Bildern."
WICHTIG: Du MUSST da durchziehn!
Du kannst ihn anzeigen wenn er sie veröffentlicht. mach ihm das klar. Darf ich fragen wie alt du bist?
dann Zeig ihn an, er besitzt schliesslich Kinderpornographie ^^
Nur wenn sie bei den Aufnahmen UNTER 14 war...
du weißt das Kinderpornographie alles unter 18 ist? Geschlechtsverkehr ist ab 14 erlaubt, pornographische aufnahmen jedoch nicht!
Kinderpornograpahie zeigt pornographische Schriften mit unter 14-jährigen.
Sind die abgebildeten Personen zwischen 14 und 17, handelt es sich um Jugendpornographie.
Allerdings wissen wir nicht, ob die Bilder der Fragestellerin ebenfalls pornographisch sind.
Also versuche ihn zu Überreden sie zu löschen und frag ihn was er davon hat die Nacktbilder zu veröffentlichen. Falls das nicht klappt . Polizei einschalten. Hab keine Angst das die Polizisten deine Nacktbilder sehen könnten. Sie dürfen sie weder aufbewahren noch kopieren, und ich denke mal nicht das sie die Bilder lange anschauen werden.
Du kannst die Polizei nicht einschalten und das Ganze wird zu 100% hässlicher ausgehen als es jetzt schon ist. Geh zur Polizei, schildere deine Situation, gib denen seinen Namen + alle Informationen, die du hast. Sie werden zwangsweise diese Bilder gar nicht zu Gesicht bekommen. Sie werden diese Person einfach auffordern, diese Bilder zu löschen. Macht er dies nicht und veröffentlicht sie, zieht die Polizei diese Bilder wieder aus dem Verkehr und er kriegt eine Geldstrafe.
Also ab zur Polizei und Anzeige schreiben.
Sie werden zwangsweise diese Bilder gar nicht zu Gesicht bekommen. Sie werden diese Person einfach auffordern, diese Bilder zu löschen.
Falsch.
Das ist überwiegend Unsinn...
Die Polizei KANN und DARF die Person nicht auffordern die Bilder zu löschen. DerTyp machtsich strafbar, die Bilder sind, im Zweifelsfall, Beweismittel. Was derTyp macht ist eine Straftat, und ide Polizei muss ermitteln, bze der Staatsanwalt.
die Polizei zieht die Bilder niht asu dem Verkehr, das kan nsie nicht...
Ich würde auch lieber riskieren, dass es zwei Polizisten sehen, statt das ganze Internet. Damit bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Das Problem ist einmal im Internet immer im Internet..
So wird es von vielen gedacht, ist jedoch falsch. Die Datenvorratsspeicher brauchen wenigstens 8 Stunden, um ein Bild zu speichern, denn es werden täglich mehre Millionen Gigabyte hochgeladen. Also sollte dieser Junge es hochladen und es wird binnen der nächsten 8 Stunden (ggf + 2-3 Stunden) wieder entfernt, dann ist dieses Bild nicht mehr im Internet zu finden.
14, er ist 16..