Trotz kleiner Anzeige zur Polizei /waffenbesitzkarte

7 Antworten

wenn von einer strafverfolgung abgesehen wurde, bis du sowieso nicht vorbestraft, heisst also auch, das nichts i m führungszeugnis steht. allerdings steht es unter umständen im bundeszentralregister (das ist zwar auch für die fühurngszeugnisse die quelle, aber..), und dort steht es , da es nur ein diebstahl ist, nur 2-3 jahre, danach ist es weg. somit ist es dann auch nicht mehr für die polizei ersichtlich. abgesehen hat auf das bundeszentralregister selbst bei den behörden nicht jedermann zugriff. das sind nur wenige behörden, und dann nur zu ganzbestimmten zwecke. die polizei hat darauf zugriff, ja. aber wie gesagt, je naachdem, wann du dich bei der polizei bewirbst, ist es eh gelöscht.

zum thema wbk: wegen einem "kleinen" ladendiestahl wird man dir die wbk wohl kaum verwehren, solange dies das einzige mal ist und du nix anderes auf dem kerbholz hast. denn kleinvieh macht auch mist. wenn zuviele straftaten zusammenkommen kannes auch bei "leichten" delikten sein, das man sagt, das du charakterlich nicht geeignet bist. bei schweren delikten (mord zum beispeil) ists sowieos essig damit. aber in de9nem fall sehe ich da keine gefahr.

apropos: ne anzeige hat man nicht, sondern ein verfahren und eine verurteiling...

Natürlich hast du eine Anzeige bekommen - du bist allerdings nicht vorbestraft. Die Polizei ist nicht blöd, sie wird in den PCs nachsehen. Wofür braucht ein Ladendieb eine Wumme?

Deine "Jugendsünde" wurde zwar zur Anzeige gebracht, da aber keine Strafverfolgung stattgefunden hat, ist Dein polizeiliches Führungszeugnis nicht mit der Anzeige belastet worden. Die somit nicht verfolgte Straftat wird zwar noch bis zu drei Jahren in den Archiven rumgammeln, dann aber in der Regel verschwinden. Somit steht einer Bewerbung bei der Polizei nichts im Wege.

Gleiches gilt natürlich für eine Waffenbesitzkarte.

G36cccc 
Beitragsersteller
 08.03.2012, 16:59

danke für die einzig gescheite antwort

Eine sehr ähnliche Frage wurde gerade gestern abend hier gestellt und von mehreren Mitgliedern ausführlich beantwortet.

http://www.gutefrage.net/frage/kann-man-trotz-frueherem-einmaligen-ladendiebstahl-polizist-werden

Viele wissen mit dem Begriff Anzeige nichts anzufangen bzw. verwenden ihn falsch. Eine Anzeige hat man nicht. Durch die Anzeige einer Straftat wird durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Je nach dem um welche Straftat es sich handelt, ist für die weitere Verfolgung ein Strafantrag notwendig (und nur diesen kann man übrigens zurückziehen, eine Anzeige nicht, man kann nicht rückgängig machen, dass die Polizei o. Staatsanwaltschaft von einer Straftat Kenntnis hat ...).

Dass eine Person wg. einer Straftat angezeigt wird also ein Ermittlungsverfahren läuft sagt zunächst nichts über Schuld oder Unschuld aus!

Sie wurden angezeigt, es gab ein entsprechendes Ermittlungsverfahren, die Staatsanwaltschaft hat nicht Klage erhoben sondern das Verfahren eingestellt. Sie sind also gerichtlich nicht bestraft und können (sofern sonst nichts gegen Sie vorliegt) grds. noch Polizeibeamter werden oder auch eine Waffenbesitzkarten beantragen.

Du wirst dich bei deiner Bewerbung bei der Polizei rechtfertigen müssen. Zumindest in Form einer Stellungnahme. Also ganz unter den Tisch wird die Sache nicht fallen gelassen. Ein Diebstahl - egal, ob du verurteilt worden bist oder nicht - könnte Zweifel an deiner charakterlichen Eignung aufkommen lassen.

Heb dir deinen Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft auf jeden Fall auf.

Zum Thema WBK: Ich denke nicht, dass dir aufgrund eines einfachen Ladendiebstahls der Erwerb einer WBK verwehrt wird. Genau kann ich mich hier aber nicht festlegen. Da fragst du am besten bei deinem zuständigen Ordnungsamt nach.