Führerschein-Prüfung trotz Ausfall bezahlen?
Hallo,
ich hätte vor einigen Tagen meine Motorrad-Fahrprüfung haben sollen. Am Morgen des Prüfungstages sagte allerdings der Prüfer telefonisch ab (etwa 2 std. vor der geplanten Prüfung). Grund waren die über Nacht schlechter gewordenen Witterungsbedingungen. Es hatte leicht geschneit und die Straßen waren glatt. Also war das eine völlig korrekte Entscheidung. Allerdings soll ich die Prüfung trotzdem bezahlen! Auf der vor Wochen eingegangenen Zahlungsaufforderung des TÜV steht im letzten Satz: "Bei nicht in Anspruch genommener Leistung, kann die Gebühr zurück gefordert werden." Diese beträgt rund 110€. Als ich beim Tüv anrief um zu erfahren, auf welche Weise ich mein Geld zurück erhalten könnte, musste ich mir allerdings in unverschämtem Ton sagen lassen, dass der Prüfer sich ja im Vorfeld Zeit für meine Prüfung genommen hätte und ich daher keinen Anspruch auf Rückerstattung hätte. Man behauptete also, es sei eine Leistung erbracht.
Habe ich hier die Chance mein Geld wieder zusehen?
Ich bin Dankbar für fundierte Meinungen.
10 Antworten
Natürlich, immer das gleiche mit den Leuten tzzzz, Meistens hilft es wenn du mit Anwalt oder so drohst. Das kann nicht wahr sein das die das Geld einbehalten wollen.
Hmm, mein Bauchgefühl sagt mir, dass es kaum sein kann, dass die vollen (!) Gebühren fällig werden, wenn eine Prüfung aufgrund des Wetter ausfällt !
Verbraucherschutz anrufen!!
Mein Fahrlehrer hat uns früher mal gesagt, dass es eine bestimmte Zeit im Jahr gibt (ich weiß aber die genauen Daten von wann bis wann nicht mehr), in denen man sich zwar zur Fahrprüfung anmelden kann, dann aber selbst das Risiko dafür trägt, wenn sie wegen Schnee, Glätte etc. ausfällt. Wo das steht weiß ich aber auch nicht. In dem Fall müsstest du dann zahlen, allerdings denke ich, die Fahrschule hätte dich in einem solchen Fall auch vorher auf dieses Risiko hinweisen müssen.
Ich würde hier kein Verschulden von beiden Seiten sehen. Also kann auch keine Leistung in Rechnung gestellt werden. Dass der Prüfer sich im Vorfeld Zeit genommen hat, müsste er nachweisen (was er sicher nicht kann, auf jeden Fall nicht so, dass er diese Zeit nicht bei der nächsten Prüfung, die ja wohl noch stattfinden wird, nicht gegenrechnen kann.)
Ergo: Keine Leistung, keine Zahlung. Ein Zusatz, der in die Richtung geht "Sollte die Prüfung ausfallen, der Prüfling aber nichts dafür können, muss er trotzdem zahlen" ist eine einseitige Benachteiligung, die kaum einer richterlichen Prüfung standhalten wird.