TÜV Nachprüfung: darf man beliebig oft durchfallen und ist die Organisation egal?
Man hat ja nachdem man durch den TÜV gefallen ist, die Chance eine Nachprüfung zu einem vergünstigten Preis anzutreten. Darf diese mehrmals angetreten werden und ist die Organisation egal? (BSP: TÜV -> Dekra)
3 Antworten
Ja, du kannst das Auto so oft zur Nachuntersuchung / Nachkontrolle vorführen, wie Du willst, auch zwischen den Organisationen wechseln.
Dein Limit ist einzig die Frist von 1 Monat gerechnet vom Tag nach der HU, diese Frist verlängert sich, wenn der späteste Tag, an dem die NK möglich wäre, auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt auf den Tag, den diesen als erster Werktag folgt.
Ist der letzte Tag für eine NK z.B. Samstag, oder Sonntag, so verlängert es sich auf den Montag danach, es sei denn diese ist auch ein Feiertag, dann verschiebt es sich eben um einen weiteren.
Die Organisationen rechnen jedoch für die Nachntersuchung zu einer HU der Fremdorganisation i.d.R. den eigentlich normalen Preis einer Nachuntersuchung von ca 30 EUR, bei einer Nachuntersuchung zum eigenen HU Bericht i.d.R. einen vergünstigten Preis von ca 13 EUR für eine Nachkontrolle.
Erst wenn die Frist abgelaufen ist, muss eine komplette neue hU gemacht werden, wobei aber der Abgasteil der alten HU anerkannt werden kann, wenn der Prüftag weniger als 2 Monate her ist.
Die Organisation kann man nicht wechseln. zumindest nicht für die geringe Gebühr. Dann muss man die komplette Prüfung noch einmal bezahlen.
Aber man kann im vorgeschriebenen Zeitraum, so oft eine Nachprüfung machen, wie man möchte.
Das stimmt nicht !
Man kann sehr wohl die Organisation wechseln !
Jede Prüforganisation kann zu einem HU Bericht einer anderen Prüforganisation innerhalb der gesetzlichen Frist (Einen Monat und ein Tag) die Nachuntersuchung machen, es fällt keine volle Gebühr an.
Die Prüforganisationen rechnen aber für eine Nachuntersuchung zu Ihrem eigenen HU Bericht oft nur den den geringeren Preis einer Nachkontrolle von ca 13 EUR und bei einer Nachuntersuchung zur HU einer Fremdorganisation den vollen Preis einer Nachuntersuchung in Höhe von ca 30 EUR.
Erst nach Ablauf der Frist, das ist 1 Monat gerechnet vom Tag nach der HU oder wenn der HU Bericht nicht vorgelegt werden kann, ist eine komplette neue HU erforderlich.
Es ist beispielsweise möglich:
20.11.17 HU durch DEKRA 100 EUR - keine Plakette
25.11.17 Nachuntersuchung durch TÜV Nord - keine Plakette
30.11.17 Nachkontrolle durch DEKRA - keine Plakette
03.12.17 Nachuntersuchung durch GTÜ - keine Plakette
20.12.17 Nachuntersuchung durch KÜS - keine Plakette
21.12.17 neue HU erforderlich
Es gibt natürlich ein Oberlimit
Falsch, es gibt eine versteckte Obergrenze
Das Oberlimit ist lediglich die Frist von 1 Monate gerechnet vom Tag nach der HU, man kann damit sooft zu Nachkontrolle / Nachuntersuchung vorstellig werden, wie man Lust hat, das ist nicht begrenzt.