Darf der Vermieter Internetkosten vorschreiben?
Hallo, ich wohne in einem Studentenwohnheim welches privat von einer Baufirma betrieben wird. Das Internet wird über Funk von der Universität bereitgestellt. Laut Telekom liegt hier an dem Haus eine 50.000 Leitung.
Im Mietvertrag wird festgehalten das die Kosten für das Internet 9€ betragen die jeder einzelne in der WG bezahlen muss, egal ob man es benutzt oder nicht. Nun sind das in einer 5er WG 45€ jeden Monat fürs Internet. Bei anderen Anbietern würde man nur 30€ bezahlen, dies kommt jedoch nicht zu Stande da man die 9€ sowieso bezahlen muss. Desweiteren ist das Internet öfters mal schlechter als das Mobilfunknetz und stört das reibungslose Arbeiten am PC.
Ist es möglich irgendwie gegen die 9€ Klausel im Vertrag anzutreten oder darf der Vermieter das einfach so festlegen?
Hier habe ich den Punkt aus dem Vertrag mal zitiert:
“Jedes Zimmer ist mit einem Anschluss an das Datennetz der Universität ausgestattet. Die monatliche Bereitstellungsgebühr von 9,00 EURO ist von jedem Mieter an den Vermieter zu entrichten, egal ob er den Anschluss benutzt oder nicht.“
Vielen Dank schonmal für Antworten.
8 Antworten
Das ist rechtlich ok.
Man muss z.B. als Mieter einer Erdgeschoss auch die Wartung für einen Aufzug zahlen.
Der Vertrag ist meiner Meinung nach rechtlich in Ordnung und gültig.
Funktioniert das Internet nicht oder nicht ausreichend, dann protokolliere das schriftlich mit genauer Zeit. Diese Zeiten kannst Du dann finanziell in Abzug bringen.
Dafür musst Du aber den Vermieter schriftlich (und nachweisbar, z.B. per Einschreiben oder persönliche Übergabe gegen Quittung) über den Mangel in Kenntnis setzen und ankündigen, Ausfallzeiten zu verrechnen.
Die Berechnung ist einfach: für 720 Stunden (bei 30 Tagen) Internet zahlst Du 9 EUR. Für jede Stunde, die das Netz nicht funktioniert, kannst Du 1/720el, also 0,0125 EUR abziehen.
Das kannst Du natürlich nur dann machen, wenn DU SELBST das feststellst; nicht, wenn jemand Anderes Dir das sagt.
Ebenso kann das jeder andere Nutzer tun.
ja.
Du musst für Dein Auto ja auch die KFZ-Steuer und Versicherung zahlen; egal, ob Du es benutzt oder nicht.
Und für Deine Wohnung musst Du auch Miete zahlen, selbst wenn Du im Urlaub bist.
Hindert Euch der Betreiber des Wohnheims daran, Internet über das Breitbandnetz der Telekom zu beantragen und anzuschließen? Wenn nicht, dann könntet Ihr das bei der beantragen und hättet dann sehr bald ein relativ schnelles Internet.
Die 9 € müßtet Ihr trotzdem bezahlen, denn das steht so im Vertrag und wurde von jedem von Euch so akzeptiert und wer das nicht akzeptiert hätte, säße jetzt wohl nicht in dem Heim.
Wurde Euch für die 9 € eine bestimmte Leistung zugesagt? Wenn damit einfach nur das Nutzungsrecht des direkten Uni-Netzwerks per W-LAN zugesagt wurde, ohne dass es die Zusicherung einer bestimmten Mindestgeschwindigkeit gibt, habt Ihr keine Chance.
darf der Vermieter das einfach so festlegen?
Er darf: Beim Kabelanschluss oder den Aufzugskosten wäre es nicht anders, es käme es auf die Bereitstellung, nicht eure tatsächliche Nutzung an :-)
Internetzugang ist umlagefähgige Betriebskostenart gem § 2 Nr.17 BetrKV, da sie definitionsgemäß wiederkehrend im laufenden Betrieb anfällt, § 1 Absatz 1 Satz 1 BetrKV. Darüber hinaus sind sie weder dem Bereich der Instandsetzung- und Instandhaltungskosten nach § 1 Absatz 2 Nr.2 BetrKV zugehörig noch Verwaltungskosten gemäß § 1 Absatz 2 Nr.1 BetrKV.
Nun sind das in einer 5er WG 45€ jeden Monat fürs Internet. Bei anderen Anbietern würde man nur 30€ bezahlen, dies kommt jedoch nicht zu Stande da man die 9€ sowieso bezahlen muss.
Und? Man kann auch mit dem Smartphone TV gucken oder DVB-T nutzen und muss dennoch den bereitgestellten Kabelanschluss bezahlen.
du hast es mit Unterschrift akzeptiert, hättest nicht einziehen dürfen
Auch wenn festgehalten ist das es egal ist ob man das Internet nutzt oder nicht?