TÜV abgelaufen, und Saisonkennzeichen?
Bei meinem Motorrad ist der TÜV im September abgelaufen.
Problem ist, es hat ein Saisonkennzeichen von 03-10. Damit könnte ich ja frühestens am 1.3.18 bei der neuen Untersuchung sein was ja allerdings etwas sehr spät ist. Was kommt da auf mich zu bzw. gibt es da Kulanz?
8 Antworten
Ja, im Zusammenhang mit einem Saisonkennzeichen ist das in Ordnung.
Ein Bekannter von mir hat ein PKW mit Saison-Kennzeichen 4 - 10, und hatte das gleiche Problem, da hat er von der Zulassungsstelle offiziell die Auskunft bekommen, dass er erst zum TÜV muss, wenn die Saison wieder los geht.
Eine Regelung gibt es nämlich für den Fall, dass die HU außerhalb des Betriebszeitraumes fällig wäre - dann ist sie im ersten Monat des Betriebszeitraumes durchzuführen.
Eben !
Und weil er im September hätte kommen können, wird das im März auch so behandelt, dass er 6 Monate überzogen hat, es komman also ca 15 EUR für die Ergänzungsuntersuchung / Fristverzug drauf und es gibt eine neue Plakette mit Froist 03/20.
Wird man auf im März vor der HU noch erwischt, sind das 4 Monate überzogen und kostet 25 EUR Verwanrgeld an die Staats- bzw Stadtkasse
aber nur dann wenn der Termin ausserhalb der Geltungsdauer liegt
Klar, Sonst bestünde ja auch kein Problem.
Man kann in Ausnahmefällen auch ohne gültige HU-Bescheinigung ein Kurzzeitkennzeichen bekommen. Ein derartiger Ausnahmefall ist die Fahrt zur HU-Prüfstelle.
Die Zulassungsstellen handhaben das unterschiedlich. Ruf bei Deiner zuständigen Zulassungsstelle an und frag nach, ob sie Dir ein Kurzzeitkennzeichen zubilligen - wie gesagt, nur und ausschließlich für die Fahrt von und zur HU-Prüfung.
Ansonsten: Maschine zur Prüfstelle schieben oder auf einem Anhänger hin und zurück transportieren.
Leute... Er kann theoretisch sogar seine TÜV-Plakette sowie sein Zulassungssiegel abkratzen und darf trotzdem damit auf direktem Weg zum TÜV fahren. Warum soll er sich einen Anhänger oder Kurzzeitkennzeichen besorgen? Die TÜV-Abnahme fällt unter "Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren".
du fährst ja nicht. solang dein kfz iwo auf privatgelände steht is des komplett egal wie lange der tüv hat. bloß wenn du ihn wieder im öffentlichen raum bewegen willst solltest die plakette erneuern lassen.
ich hab teilweise autos 4-5 jahre nicht bewegt, hatten auch kein tüv mehr. bin halt dann, als ich nen wieder zugelassen hab direkt zum tüv und dann durft ich wieder fahren.
wieso kulanz?
du hast einen kalender. bei nachlässigkeit gibts keine kulanz, sondern eine strafe...
sieh zu, dass du das ding nicht im öffentlichen strassenverkehr stehen lässt.. sonst wirds noch teurer....
Im öffentlichen Verkehr darf es, unabhängig vom TÜV auch außerhalb der Betriebszeit nicht herumstehen.
ich gehe davon aus, zumindest das ist dem FS bewusst....
Es steht natürlich friedlich in der Garage und wird eigentlich nur aller 2 Jahre zum TÜV und zurück bewegt.
Es ging nur darum was dann nach der Überziehungszeit auf mich zu kommt beim TÜV. Vollabnahme etc.?
Du bist aber schon des Lesens mächtig? Die HU ist nicht ausserhalb des Bezriebszeitraumes abgelaufen sondern während, der FS hat das nur verpennt.