Türsteher Gewerbeschein / Erlaubnis notwendig, wenn nicht gewerblich?
Hallo! Habe vor eine Privatparty in einer öffentlichen Bar / Diskothek zu schmeißen. Einlass ist somit nur mit Gästeliste. Meine Frage ist: Ich habe von der Disko keine Vorschriften bezüglich der Türsteher erhalten. Ist es zulässig, wenn ich jemanden da hinstelle, der Ausweise, Taschen und die Liste kontrolliert, der keinen Gewerbeschein für das Securitygewerbe hat? (Solange ich ihn nicht dafür bezahle). Oder brauchen Türsteher im Allgemeinen so etwas wie eine Zulassung?
2 Antworten
Generell gilt: Wenn Du als Veranstalter Deine eigenen »Mitarbeiter« dafür abstellst, dass sie die Einlasskontrolle erledigen, dann benötigen diese keine Bewachungserlaubnis, einen Gewerbeschein oder dergleichen. Erst wenn Du einen kommerziellen Anbieter beauftragst, der gegen Entgelt diese Aufgabe übernehmen soll greifen die Vorschriften aus der Bewachungsverordnung.
Das wäre auch bei einer öffentlichen Diskothek so: Würden da statt Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens die eigenen Mitarbeiter der Diskothek die Einlasskontrollen übernehmen, müssten diese auch keinen »34a-Schein« haben, denn den braucht man nur dann, wenn man gegen Entgelt fremdes Leben oder Eigentum bewacht.
Sinnvoll ist es jedoch allemal, sich vorher mit den gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des Hausrechts und dessen Durchsetzung sowie der Jedermannsrechte vertraut zu machen, und falls dann doch jemand dort stehen sollte, der diesen Job schon mal für ein Sicherheitsunternehmen gemacht und entsprechende Erfahrungen mit bringt ist das wohl gleich noch mal so gut ;-)
Gern – danke für den Stern!
da es sich um keine öffentliche Veranstaltung, kannst du eine zuverlässliche Person zur Einlasskontrolle dort hinstellen
danke! super hilfreich!