Türsteher Gewerbeschein / Erlaubnis notwendig, wenn nicht gewerblich?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Generell gilt: Wenn Du als Veranstalter Deine eigenen »Mitarbeiter« dafür abstellst, dass sie die Einlasskontrolle erledigen, dann benötigen diese keine Bewachungserlaubnis, einen Gewerbeschein oder dergleichen. Erst wenn Du einen kommerziellen Anbieter beauftragst, der gegen Entgelt diese Aufgabe übernehmen soll greifen die Vorschriften aus der Bewachungsverordnung.

Das wäre auch bei einer öffentlichen Diskothek so: Würden da statt Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens die eigenen Mitarbeiter der Diskothek die Einlasskontrollen übernehmen, müssten diese auch keinen »34a-Schein« haben, denn den braucht man nur dann, wenn man gegen Entgelt fremdes Leben oder Eigentum bewacht.

Sinnvoll ist es jedoch allemal, sich vorher mit den gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des Hausrechts und dessen Durchsetzung sowie der Jedermannsrechte vertraut zu machen, und falls dann doch jemand dort stehen sollte, der diesen Job schon mal für ein Sicherheitsunternehmen gemacht und entsprechende Erfahrungen mit bringt ist das wohl gleich noch mal so gut ;-)

Julquer 
Beitragsersteller
 20.11.2013, 00:40

danke! super hilfreich!

oliberlin  21.11.2013, 01:24
@Julquer

Gern – danke für den Stern!

da es sich um keine öffentliche Veranstaltung, kannst du eine zuverlässliche Person zur Einlasskontrolle dort hinstellen