Was darf ein Türsteher?

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Einfach ohne Grund rumschubsen darf er nicht. Er darf sich jemandem in den Weg stellen, der rein will, obwohl es ihm nicht gestattet wurde. Handgreiflich werden darf er zu seiner eigenen Verteitigung und wenn ein Gast gewalttätig gegen andere Gäste wird. Dann darf der Türsteher eingreifen.

So ein Verhalten wie Du es beschreibst, legen nur Möchtegern-Türsteher in einer Hinterwäldlerdisco an den Tag. Bei "normalen" und gehobenen Clubs steht an der Tür ausgebildetes Sicherheitspersonal und nicht ein "Hakan".

Die Angabe des Namens ist sicher keine Pflicht. Professionelles Securitypersonal wird aber womöglich zumindest den Vornamen nennen.

SaschaMa  30.09.2013, 21:04

Wenn bei mir jemand in der Wohnung ist, den ich da nicht haben will und der der Aufforderung zu gehen nicht nachkommt, muss ich keinesfalls die Polizei rufen, geschweige denn warten bis sie da ist. Nein, ich packe ihn am Schlafittchen und setze ihn vor die Tür. Und wenn er sich dabeí auch noch wehrt, und ich ihn daher verletzen muss, dann ist das sein Pech. Das ist mein gutes Recht als Hausherr und ich habe keinerlei Konsequenzen zu befürchten.

Ähnlich verhält es sich in Discotheken. Auch hier dürfen, ja sollen, die Türsteher unliebsame Gäste selbst mit Gewalt rausbefördern und nicht die Polizei dafür missbrauchen. Denn das ist nicht Aufgabe der Polizei und die Polizei wird dem Veranstalter was husten, wenn sie deswegen antanzen soll, die Polizei wird gar nicht erst kommen "Regeln Sie das selbst".

Bei der Bahn ist es von der Rechtslage her genauso. Natürlich darf die Bahn eigene Mitarbeiter bereithalten, die das Hausrecht mit Gewalt durchsetzen. Muss sie aber nicht und macht sie auch nur teilweise. Zugbegleiter, Lokführer etc. sind (von ihrem Arbeitgeber, nicht vom Gesetz) gehalten (auch bei klarer körperlicher Überlegenheit) die Polizei hinzuziehen und nicht selber handgreiflich zu werden. DB Sicherheit natürlich schon, die haben ihre Schlagstöcke schließlich nicht zum Spaß, Polizei brauchen die nur zur Personalienfeststellung.

1 Wen darf der Türsteher abweisen?

Grundsätzlich darf jeder, der Eintritt in einen Club begehrt, aufgrund des Hausrechtes abgewiesen werden. Lediglich eine Ablehnung unter Hinweis z.B. auf die Ausländereigenschaft eines Gastes läge in der Nähe eines Straftatbestandes (Beleidigung). Jungsgruppen aufgrund ihres Geschlechtes abzulehnen ist allerdings unproblematisch. Bei einer Häufung derartiger Fälle hat auch das Ordungsamt ein Wörtchen mitzureden.

2.Abtasten, durchsuchen - darf ein Türsteher das? Nein, da er keine hoheitlichen Befugnisse hat.

3.Darf der Türsteher "Bestechungsgelder" annehmen? Gegen Bargeld jemanden bevorzugt einzulassen widerspricht vielleicht Ihrem Anstandsdenken - Auswirkungen hat dieses Verhalten wenn überhaupt aber nur betriebsintern.

4.Wen darf der Türsteher rauswerfen? Der Türsteher kann durch das vom Inhaber abgeleitete Hausrecht frei bestimmen, wann er einen Gast rauswirft. Weigert sich der Gast, hat er jedoch kein Recht, den Gast körperlich zu attackieren. In diesem Fall müsste die Polizei verständigt werden.

Rauswurf: Müssen Eintritt und Getränkepreise zurückgezahlt werden? Nur wenn der Gast kein Verschulden am Rauswurf hat. Da würde sich aber die Frage stellen, ob er das gerichtlich durchsetzen kann. Im Zweifel nicht!

Muss der Türsteher Zivilpolizei einlassen? Nur, wenn nachweisbar ein konkreter Gefahrenverdacht (Gefahr im Verzug) besteht oder mit richterlicher Durchsuchungsanordnung. Solang er nicht die Ermittlungen behindert, darf er die Anwesenheit der Polizei auch den Gästen weitersagen.

http://www.deejayforum.de/39-business-and-recht/19759-rechte-von-sicherheitspersonal-tuerstehern.html

Nova87  10.07.2014, 16:10
Abtasten, durchsuchen - darf ein Türsteher das? Nein, da er keine hoheitlichen Befugnisse hat.

Ist nicht ganz korrekt. Eine sog. Leibesvisitation ist kein Recht, das ein Türsteher automatisch hat. Er darf das "Abtasten" jedoch als Kriterium für den Einlass einer Person voraussetzen. Weigert sich die Person, darf man es nicht, muss den Gast dann aber auch nicht in den Club lassen.

Der Türsteher kann durch das vom Inhaber abgeleitete Hausrecht frei bestimmen, wann er einen Gast rauswirft. Weigert sich der Gast, hat er jedoch kein Recht, den Gast körperlich zu attackieren. In diesem Fall müsste die Polizei verständigt werden.

Das ist definitiv falsch. Gem. §859/860 BGB Selbsthilfe des Besitzers / des Besitzdieners darf ich als Türsteher bzw. Sicherheitsmitarbeiter im Sinne meines Auftraggebers sozusagen das Hausrecht ausüben. Die Selbsthilfe basiert auf dem Grundsatz, sich rechtswidrigem Besitzentzug oder Besitzstörung (in dem Fall zutreffend), nicht gefallen lassen zu müssen. Man darf sein Recht wenn nötig auch mit unmittelbarem Zwang (angemessen und verhältnismäßig) durchsetzen. Das bedeutet in erster Linie, den Gast ein weiteres Mal darauf hinzuweisen, dass er, sofern er sich der Aufforderung zu gehen weiterhin widersetzt strafbar macht und zwar gem. §123 StGB Hausfriedensbruch (Unbefugtes Eindringen oder trotz Aufforderung nicht Entfernen aus geschützten Räumlichkeiten). Ist der Gast bspw. stark angetrunken wird er sich wohl weiterhin widersetzen. Dann kann man anfangen, ihn am Arm zu packen und einen Bewegungsimpuls in Richtung Ausgang zu setzen. Reißt er sich los und wehrt sich anderweitig, kann als nächster Schritt auch schon ein Armhebel und Kontrollgriff angewandt werden, um ihn abzuführen. Die nächste Eskalationsstufe wäre die Schlägerei. Schlagen darf ich den Gast erst dann, wenn auch er mich angreift und meine Aktion geeignet, erforderlich und verhältnismäßig ist, den Angriff abzuwenden.

Muss der Türsteher Zivilpolizei einlassen? Nur, wenn nachweisbar ein konkreter Gefahrenverdacht (Gefahr im Verzug) besteht oder mit richterlicher Durchsuchungsanordnung.

Völliger Irrsinn. Kein Türsteher bei Verstand verwehrt Zivilstreifen den Zutritt. Die Polizei hat schon ihre Gründe und sich hier groß aufzuspielen als Türsteher kann nur nach hinten losgehen. Kurz- und auch langfristig.

SaschaMa  30.09.2013, 21:02

Selten so ein Unsinn gelesen. Wenn bei mir jemand in der Wohnung ist, den ich da nicht haben will und der der Aufforderung zu gehen nicht nachkommt, muss ich keinesfalls die Polizei rufen, geschweige denn warten bis sie da ist. Nein, ich packe ihn am Schlafittchen und setze ihn vor die Tür. Und wenn er sich dabeí auch noch wehrt, und ich ihn daher verletzen muss, dann ist das sein Pech. Das ist mein gutes Recht als Hausherr und ich habe keinerlei Konsequenzen zu befürchten.

Ähnlich verhält es sich in Discotheken. Auch hier dürfen, ja sollen, die Türsteher unliebsame Gäste selbst mit Gewalt rausbefördern und nicht die Polizei dafür missbrauchen. Denn das ist nicht Aufgabe der Polizei und die Polizei wird dem Veranstalter was husten, wenn sie deswegen antanzen soll, die Polizei wird gar nicht erst kommen "Regeln Sie das selbst".

Bei der Bahn ist es von der Rechtslage her genauso. Natürlich darf die Bahn eigene Mitarbeiter bereithalten, die das Hausrecht mit Gewalt durchsetzen. Muss sie aber nicht und macht sie auch nur teilweise. Zugbegleiter, Lokführer etc. sind (von ihrem Arbeitgeber, nicht vom Gesetz) gehalten (auch bei klarer körperlicher Überlegenheit) die Polizei hinzuziehen und nicht selber handgreiflich zu werden. DB Sicherheit natürlich schon, die haben ihre Schlagstöcke schließlich nicht zum Spaß, Polizei brauchen die nur zur Personalienfeststellung.

Wenn bei mir jemand in der Wohnung ist, den ich da nicht haben will und der der Aufforderung zu gehen nicht nachkommt, muss ich keinesfalls die Polizei rufen, geschweige denn warten bis sie da ist. Nein, ich packe ihn am Schlafittchen und setze ihn vor die Tür. Und wenn er sich dabeí auch noch wehrt, und ich ihn daher verletzen muss, dann ist das sein Pech. Das ist mein gutes Recht als Hausherr und ich habe keinerlei Konsequenzen zu befürchten.

Ähnlich verhält es sich in Discotheken. Auch hier dürfen, ja sollen, die Türsteher unliebsame Gäste selbst mit Gewalt rausbefördern und nicht die Polizei dafür missbrauchen. Denn das ist nicht Aufgabe der Polizei und die Polizei wird dem Veranstalter was husten, wenn sie deswegen antanzen soll, die Polizei wird gar nicht erst kommen "Regeln Sie das selbst".

Bei der Bahn ist es von der Rechtslage her genauso. Natürlich darf die Bahn eigene Mitarbeiter bereithalten, die das Hausrecht mit Gewalt durchsetzen. Muss sie aber nicht und macht sie auch nur teilweise. Zugbegleiter, Lokführer etc. sind (von ihrem Arbeitgeber, nicht vom Gesetz) gehalten (auch bei klarer körperlicher Überlegenheit) die Polizei hinzuziehen und nicht selber handgreiflich zu werden. DB Sicherheit natürlich schon, die haben ihre Schlagstöcke schließlich nicht zum Spaß, Polizei brauchen die nur zur Personalienfeststellung.

Der Türsteher hat Hausrecht bzw. setzt dieses für den Lokalbesitzer durch, Hausrecht bedeutet er darf dich auch rauswerfen, bedeutet jedoch nicht das er dich absichtlich verletzen darf oder Gegenstände zerstören darf.

Die meisten Türsteher tragen Namensschilder, wenn nicht kannst du dich auch an die Geschäftsführung wenden welche aber im Regelfall hinterm Türsteher stehen wird.

Eigentlich gelten für Türsteher die gleichen Gesetzte wie für alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland... In den USA kommt es vor, dass Sicherheitsfirmen auch polizeiliche Aufgaben übertragen werden (Headhunter), aber bei uns eigentlich nicht.

Sethiro  18.12.2011, 16:59

Solche Leute heißen "Bountyhunter" (=Kopfgeldjäger), so etwas gibt es bei uns in Deutschland gar nicht.

E36Astronom  18.12.2011, 17:02
@Sethiro

Zuviel DOG gesehen ?

was hat das mit der Frage zutun xD

Sethiro  18.12.2011, 17:04
@E36Astronom

"In den USA kommt es vor, dass Sicherheitsfirmen auch polizeiliche Aufgaben übertragen werden (Headhunter), aber bei uns eigentlich nicht."

Ich hab ihn lediglich korrigiert ;)