Dürfen Türsteher jemanden ohne grund nicht reinlassen?
war am wochenende mit meiner schwester und 2 kumpels feiern bzw wollten feiern gehen. auf jeden fall sind meine schwester und ich beide reingekommen bloß die andern beiden durften einfach nicht rein und grund haben die auch nicht genannt.
meine schwester und ich sind beide russinnen, unsere kumpels sind teils aus ghana und sind schwarz. wir wissen dass sie aufgrund ihres aussehens nicht reingelassen wurden, ist ja diskriminierung, also frage dürfen die einfach nicht reinlassen ohne grund ? die beiden haben weder stress gemacht noch iwas
10 Antworten
Nein das durften sie nicht. Das Hausrecht hat seine Schranken im AGG. Sie dürfen beim Einlass nicht diskriminieren, z.B. wegen der Hautfarbe. Da gibts auch schöne Urteile
Die Türsteher haben das Hausrecht und entscheiden wer rein kommt und wer nicht. Es muss auch nicht begründet werden.
Natürlich nicht, aber man wird das ja auch nicht zugeben und wie ich schon schrieb, man muss nicht begründen warum Jemand nicht rein kommt.
Somit nutzt Dein Hinweis auch nichts.
Darauf ist ja noch nie jemand gekommen. Wie kommt es dann zu den bereits entschiedenden positiven Urteilen in solchen Fällen?
Einzelfallentscheidungen und es kommt immer auf den Einzelfall an.
Schöne juristische Floskel
Genau, und so zutreffend. :-)
Wenn Du schon Urteile erwähnst dann auch bitte mit Aktenzeichen, so das man nachschauen kann ob es ein vergleichbarer Fall ist.
Wenn du meinst.
Ist google kaputt? Außerdem wurde hier schon ein Link geteilt in dem Urteile erwähnt werden.
Türsteher haben Gründe - selbst wenn eine Diskriminierung vorliegt, werdet ihr das nie beweisen können.
Hat es schon gegeben
Es muss niemand eingelassen werden und die müssen keinen Grund nennen.
Ein Grund muss immer vorliegen. Sonst ist es wirklich ne Diskriminierung. Seid ihr alle volljährig?
18 & 19
Auf jeden Fall liegt da ein Grund vor. Allerdings müssen die Türsteher nicht diese Gründe äußern. Sie bestimmen halt wer rein kommt.
So einfach ist das nicht. Auch sie dürfen nicht gegen das AGG verstoßen, also diskriminieren.