Trotz zurückgezahlter Anzahlung möchte der Käufer Schadensersatz?

5 Antworten

Interessant wäre, auf welcher Rechtsgrundlage sie dir die Anzahlung überwiesen hat. Da könnte bereits ein Schuldverhältnis (Vertrag) zugrunde liegen, aus dem sich dann Ansprüche ableiten ließen.

kasem9290 
Beitragsersteller
 10.02.2022, 21:10

Die Anzahlung hat dazu gedient um sozusagen das auto zu reservieren. Ihr ist absolut kein finanzieller Schaden erstanden da sie die Anzahlung in voller höher zurück erhalten hat.

RobertLiebling  10.02.2022, 21:15
@kasem9290

Und was ist mit dem Erfüllungsschaden (positives Interesse)?

Deiner Schilderung nach lag ein (Vor-)Vertrag vor, weswegen du das Auto nicht mehr anderweitig verkaufen durftest.

Ich bin jetzt nicht so der Kaufvertragskönig aber aus meiner Sicht hast du der Käuferin die Karre vertickt. Sie hätte keine Anzahlung leisten können wenn du nicht deine Pay Pal Adresse raus gerückt hättest. Und in dem du das gemacht hast wäre aus meiner Sicht schon ein Kaufvertrag entstanden.

Ihr habt beide kommuniziert und euch auf einen Kaufvertrag und evtl. eine Anzahlung geeinigt. Du hast ein Kaufangebot gemacht, dass Kaufangebot wurde angenommen und eine Anzahlung geleistet. Und diese Anzahlung hast du auch entgegen genommen/angenommen. Das wäre für mich ein Kaufvertrag durch schlüssiges Handeln.

Wenn du jetzt einen Rückzieher machst bist du unter Umständen Schadenersatzpflichtig. Aber wie schon erwähnt, ich bin da nicht der Profi und vielleicht liege ich da ja auch gänzlich falsch. Persönlich würde ich das jedenfalls nicht einfach so hinnehmen.

Selbstverständlich ist dem Käufer durch deinen Vertragsbruch ein Schaden entstanden, den er auch einklagen kann, denn jetzt muss er ein vergleichbares Fahrzeug für einen höheren Preis kaufen. Die Differenz sowie alle durch deine Tat erforderlichen Auslagen stehen ihm als Schadensersatz zu. Siehe beispielsweise das bekannte Rübenroderurteil.

Da solche Vertragsbrüche das allerletzte sind und die Erfolgsaussicht bei 100% liegt, gibt es keinen Grund, warum der Käufer hier nicht auf seinen Schadensersatzanspruch beharren sollte.

Wenn sie angezahlt hat müsst ihr euch ja geeinigt haben...also kannst du das fahrzeug nicht anderweitig verkaufen...ob 300 euro gerechtfertigt ist kann ich nicht sagen, denke da kommt es auf den Streitwert an