Fahrzeugverkauf Brief mit Anzahlung mitgeben?

6 Antworten

Hallo,

da will dich einer über den Tisch ziehen.

Die Zulassungsbeschinigung Teil 2 (vulgo auch als Fahrzeugbrief bekannt) ist der

  • Beweis des ersten Anscheines

das dessen Besitzer auch der Eigentümer des Kraftfahrzeuges ist und wird von den Zulassungsstellen ohne weitere Nachfrage auf eine andere Person übertragen.

Daher niemals VOR der vollständigen Bezahlung des Kfz. herausgeben.

Ansonsten guckt man ganz schnell in die Röhre und ist das Auto los.

Denn auch mit dem eigentlichen Eigentumsnachweis (nämlich dem eigenen Kaufvertrag über das Kfz.) guckt man in die Röhre, weil das nämlich langwierige und teuere Gerichtsverfahren nötig macht und man auch bei Gewinn des Verfahrens trotzdem in die Röhre guckt,weil das Kfz. inzwischen im Ausland ist und Schrott.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Um einen Kredit zu beantragen !! reicht wenn überhaupt ein Kopie des Briefes (wohlgemerkt mit dann geschwärzter Fahrgestellnummer ) aus.

Keine Bank benötigt dafür einen Brief - und ein solches Dokument gibt man erst nach vollständiger !! Bezahlung des Kaufpreises heraus.

Mit dem Brief kann der Käufer auch ohne KFZ-Schein und TÜV-Bescheinigung das Fahrzeug umschreiben.

Ich würde mich darauf nicht einlassen denn zur Aufnahme eines Kredits braucht er das nicht.Ich würde ihm höstens den Kaufvertrag aushändigen mit Angabe der Höhe der Anzahlung.

Wenn du den Fahrzeugbrief aushändigst kann es Ärger bedeuten wenn der Käufer im letzten Augenblick abspringt und er die Papiere nicht unmittelbar zurück gibt.

Kann irgendwas passieren wenn er meinen Brief hat also könnte er das Auto einfach ohne mich auf dich ummelden ohne Kennzeichen und ohne Fahrzeugschein?

Das Problem ist eher umgekehrt, wenn er das Fahrzeug nicht ummeldet. Dann läuft Versicherung und Steuer nämlich weiter auf Sie.

mit Sicherheit nicht! Das scheint mir Betrug zu sein.