Trotz Kündigung zur Abschlußprüfung?

14 Antworten

Unbedingt amt für berufsbildung kontaktieren!

  1. machst du dich fertig damit!
  2. leidet deine Psyche
  3. musst du dir nicht alles gefallen lassen

bei uns in der Schweiz ist es so, wenn dir gekündigt wurde hast du das Anrecht noch mind. 2 Monate lang gratis die Schule weiterhin zu besuchen und hast keine Einschränkungen. Wie es bei euch aussieht - keine Ahnung. Aber ihr habt auch ein Amt für Berufsbildung! Ruf da gleich heute an - schildere dein Problem genau und sachlich soweit es geht - auch deine bedenken - deine Ängste und sag auch es sei nicht mehr aushaltbar für dich - dir sei es aber wichtig die Ausbildung zu beenden! Sind die Zustände wirklich unzumutbar wird dir meist umgehend geholfen ansonsten könnten die ein Vermittlergespräch organisieren... gibt viele Möglichkeiten die einem Auszubildenden zu stehen...

Dieser Anruf ist Daten geschützt d.h. die Informationen werden nicht weiter gegeben, es wird nur dann was gemacht wenn du einverstanden bist

Liebe Grüsse

naja wichtig ist ja, dass Mobbing am arbeitsplatz auch strafbar ist.

und man wirklich seine rechten und pflichten einsetzen kann...

jeder der sagt : zieh es durch - stelle dich nicht so an!

kann sich mobbing nur schlecht vorstellen... mobbing kann sich immer mehr verschäfen und irgendwann hält man es überhaupt nicht aus....

aber einfach ohne plan ohne etwas abzuklären macht es bestimmt keinen sinn zu kündigen... vorallem eine fristlose kündigung wäre es ja dann... dass ist auch schwieriger... also welche begründung? das muss wieder vor das Amt... Eine sinnvolle Möglichkeit sehe ich in dem, wenn du wirklich leidest - lass dich durch deinen hausarzt krank schreiben bis du näheres weisst wie es weiter geht... schildere ihm das problem.... du musst einfach überall offen und ehrlich sein - dann wird dir geholfen... als was arbeitest du? kannst du die mobbingszenen beschreiben? ein paar? ist immer schwer vorstellbar was andere unter mobbing verstehen...

lg

Hake mal bei der IHK oder der HWK (je nach dem wer zuständig ist) nach. Ich habe dunkel in Erinnerung, dass man auch zu einer Prüfung zugelassen werden kann, wenn man max. 6 Monate ohne Betrieb ist. Sprich zwischen dem Verlust des Ausbildungsplatzes und der Prüfung dürfen nicht mehr als 6 Monate dazwischen liegen...

Kopf hoch, bis zu der Abschlußprüfung solltest Du durchhalten können, ob der Chef mobbt oder nicht. GEhe dem Streß aus dem Weg wo Du kannst, beiß die Zähne zusammen, und dann wird alles bestens. So kurz vor der Abschlußprüfung kommt i.d.R. so alles zusammen, was man gerade meint nicht gebrauchen zu können, aber das ist im Leben so. Nicht kündigen, das wird wahrscheinlich mit dem Abschluß ohnehin schon kommen, lernen und auf dich zukommen lassen. In der Zwischenzeit solltest dich evtl. beim Arzt blicken lassen, und auf jeden Fall eine neue Arbeitsstelle suchen in der Branche, in der Du arbeitest. Wenn du als externe/r an der Abschlußprüfung anmeldest, mußt die Kosten alleine tragen, die zahlt dann dein Ex-Ausbilder nicht. Auch die Prüfung würde dir dann nicht leicht fallen, denn diese Wochen, Monate bis zum Ende haben oft noch einige läuternden Sachen in sich. Kopf hoch, Mut und Gelassenheit, viel Glück bei der Prüfung! Nx.

In derselben Situation war ich auch mal. Ich bin mit meinem Betrieb nicht zurechtgekommen und hab deshalb für mich und letztendlich auch meine Gesundheit die Ausbildung verkürzen müssen. Im Januar hatte ich meine mdl. Prüfung, im Nov. die schiftlichen. Kurz vor den schriftlichen spitzte sich das zu, sodass ich drüber nachdachte, entweder zu kündigen bzw. rechnete ich jeden Tag mit ner Kündigung von denen.

Hab mich dann also informiert, was wäre wenn ... Die IHK meinte zu mir, dass die Schule mich 3(?) Wochen ohne Firma trägt. Bin ich für die Prüfung vom ehem. Betrieb schon angemeldet worden, trägt mich die Schule bis Prüfungsende. D.h. hätte mich mein Chef im November gekündigt, hätt ich zwar ohne Gehalt, aber dennoch die Schule und meine Prüfungen machen können, da eine Anmeldung für alle Prüfungen bereits schon vorlag.