Trotz Krankschreibung den Firman-PKW zur Firma bringen

9 Antworten

Der Dienstwagen ist ein Arbeitsmittel, dass Deinem Chef gehört. Du musst es ihm deshalb zurückgeben weil Du nicht mehr arbeitest, das Arbeitsmittel Auto nicht mehr benötigst, es aber im Betrieb anderweitig einesetzt werden soll. Fragen Deinen Chef, wie und wo der PKW übergeben werden soll (auch auf dem Hintergrund krankheitsbedingter Einschränkungen). Du darfst allerdings trotz Krankheit Auto fahren, wenn Du nicht gerade bettlägerig bist oder das Auto zurzeit nicht bedienen kannst. Wenn das Auto während Deiner Krankheit einen Schaden erleidet, hättest Du einen unangenehmen rechtlichen Klärungsprozess zu erwarten. Also - zurück mit dem Auto!

Ja, das kann er.

Du hast ja die Möglichkeit, jemand anderen mit dem Fahrzeugrücktransport zu beauftragen, wenn du nicht selbst fahren kannst/willst. Das kann ja nicht sein Problem sein!!

Bringst du ihm das Auto nicht umgehend zurück, kann er dafür

  1. von dir Miete verlangen und

  2. für deinen Nachfolger einen Leihwagen mieten auf deine Kosten

der PKW ist offenbar eigentum der Firma. dem entsprechend hat der Chef auch das Recht, sein Eigentum wieder zu erlangen. das Rückbringen ist keine Arbeitszeit. daher ist es eine Leistung die du der firma vertraglich schuldest...

bist du in der Lage die Strecke zurück zu legen, dann kannst, darfst und oder solltest du den Wagen auf jeden fall zurück zur Firma bringen. bist du nicht dazu in der Lage, dann solltest du jemanden mit der rückführung beauftragen.

zu beachten ist dabei, dass, erfolgt der Transport auf eigener Achse, die Person, die das Fahrzeug zurück fährt dies auch darf. das setzt neben einer gültigen fahrerlaubnis verschiedens vorraus z.b. mindestalter 23 Jahre und vor allem das Einverständniss des Eigentümers des Fahrzeuges.

lg, Anna

Wenn der Firmenwagen nicht bestandteil Deines Arbeitsvertragen ist, kann das Dein Chef verlangen. Da Du ihn mehrfach auf die Medis aufmerksam gemacht hast und er Dir die Möglichkeit zugesteht, den Wagen später zu bringen, ist das doch OK.

Wir wissen recht wenig von der Situation. Hättest Du den Wagen ggf. schon längst zurückgeben müssen oder ähnliches?

Bist Du bettlägerig krankgeschrieben?

Auch wissen wir nicht, unter welchen Umständen Du den Wagen überhaupt zur Verfügung hattest

sveips 
Beitragsersteller
 16.12.2010, 09:05

Die Kündigung gilt zum 21.12.10 = letzter Arbeitstag. Ich sollte den Wagen eigentlich bis zum 17.12.10 zurückgeben. Das ist mir aber durch die Krankschreibung nicht möglich da ich Medikamente einnehmen muss die auf den Kreislauf einwirken. Ich habe meine AG umgehend davon (mehrmals) in Kenntnis gesetzt. Die Antwort ... Sie haben den Wagen in Berlin abgeholt also muss er auch dahin zurück. Den Firmenwagen habe ich nur um den Einsatzort zu erreichen. Keine 1% Regelung. Jetzt will der AG sogar das ich den Wagen nach dem 21.12.10 zurückbringe???

Fragant007  16.12.2010, 09:07
@sveips

Du siehst, wie kulant Dein AG ist!

Reservist  16.12.2010, 09:27
@sveips

Und was spricht dagegen?

user432  16.12.2010, 09:01

Spielt doch gar keine Rolle!!

Im Kündigungsfall ist das Firmenfahrzeug selbstverständlich umgehend zurück zu bringen!!

Oder soll sein Chef darauf 3 Monate warten, falls sein Ex-Arbeitnehmer so lange krank ist und weiter die Leasingkosten sowie Versicherung und Steuern zahlen?? Auch der Nachfolger des Ex-Arbeitnehmers braucht das Auto!!