Steuer bei Provisionsabrechnungen an Privatperson?
Hallo Leute,
folgender Fall: Ein Unternehmen erstellt eine Provisionsabrechnung an eine Privatperson, die für das Unternehmen Werbung macht. Diese Abrechnungen werden monatlich in Form einer "Gutschrift" an die Privatperson gestellt und ausbezahlt.
Darf hier das Unternehmen 19% Steuer auf die Provision ausweisen? Die Privatperson hat kein Gewerbe angemeldet und hat auch keinen Nachweis an das Unternehmen zur Berechtigung des Steuerabzuges gesendet.
Zudem dann die Frage: Ist es für das Unternehmen nicht besser, keine Steuer ausweisen zu müssen? Beispiel die Privatperson erhält 1000 € Provision. Hierauf 19% Steuer macht für das Unternehmen einen Auszahlungsbetrag von 1190 €. Klar die Steuer können Sie sich wieder holen, ist mir bewusst aber nur durch einen "Aufwand" da dies in den entsprechenden Meldungen korrigiert werden muss. Oder ist es üblicherweiße so, dass die Steuer in den 1000 € bereits enthalten sind (Dies würde dann ja einen Zusätzlichen Gewinn für das Unternehmen bedeuten, zugleich aber einen Verlust für den Empfänger des Geldes, da dieser doch die 19% abführen muss und somit nurnoch ca 840 € Gewinn macht?
Danke vorab für die Info!
2 Antworten
Darf hier das Unternehmen 19% Steuer auf die Provision ausweisen?
Nein. Diese müsste die Privatperson sonst abführen, wäre aber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
So würde es sich auch verhalten, wenn die Person Kleinunternehmer ist.
Wir haben ein paar Subunternehmer für unsere Immobilienvermittlung, die als Kleinunternehmer firmieren. Für die stellen wir Abrechnungen ohne USt. aus. Diese wird durch die GmbH direkt abgeführt.
die Steuer kann sich das Unternehmen NICHT holen ...
da es sich um unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer handelt (14 c UStG)
die Privatperson schuldet allerdings die 190 €
und woher kommt die Erkenntnis, dass der Empfänger, obwohl Privatperson, 19% abzuführen hat?`
ich habe letztes Jahr für einen Bekannten einen Auftrag vermittelt und hierfür eine Provision erhalten. Die Provision habe ich in der Einkommensteuer angegeben und versteuert. Umsatzsteuerlich interessiert die Provision nicht, da die Vermittlung des Auftrages Nullkommanull mit meiner freiberuflichen Tätigkeit zu tun hat.