Trotz Einwilligungsvorbehalt Schulden gemacht. Welchen Sinn soll denn ein Einwilligungsvorbehalt haben?
Es geht darum, dass ein Bekannter von mir betreut wird und einen Einwilligungsvorbehalt hat. Der EV soll da sein, damit man keine neuen Schulden macht aber mein bekannter hat schon vor längerer Zeit über einen Onlineshop immer wieder Sachen gekauft für insgesamt 950 Euro mit Zahlpause und das konnte er dann doch nicht zahlen.
Als er die Sachen online kaufte, hatte er schon einen Einwilligungsvorbehalt aber er bekam trotzdem Mahnungen und dann ging das ganze zum Inkassobüro und mittlerweile ist es beim Gericht und er bekam einen Vollstreckungsbescheid. Er hat nicht auf die Briefe reagiert und der Betreuer hat davon nichts gewusst. Mit den ganzen Gerichtskosten und Inkassokosten sind es 2400 Euro geworden.
Kann man das ganze trotz Vollstreckungsbescheid doch noch rückgängig machen? Falls nicht, dann würde ich gerne wissen welchen Sinn ein Einwilligungsvorbehalt hat. Mein bekannter könnte dann ja immer mehr Schulden anhäufen und der EV hätte keinen Sinn.
4 Antworten
Sobald das ganze bis zu den Händlern durchgesickert ist, ist dein Bekannter dann wohl vorbestraft. Wer Dinge kauft und weiss, dass er sie nicht bezahlen wird handelt in Betrügerischer Absicht und kann sich über eine Anzeige wegen Warenkreditbetruges freuen.
Er hätte die 950 Euro schon zahlen können weil er es auf Raten und mit Zahlpause bezahlte und dann kam er plötzlich in eine schwierige Situation und konnte nicht mehr zahlen.
Hallo.
Der Einwilligungsbescheid ist für den Betreuer bestimmt.
Der Hat Vollmacht, durch das Gericht.
Geh zur zuständigen Person zum Gericht und Kläre das
Gibt die .wirtschaftlichen Belange ab, wenn du da nicht so versiert bist
Ein Rechtspfleger vom Gericht der macht das schon klar
Mit freundlichem Gruß
Bley 1914.
Hallo WaterLoo!
Es ist Sache des Betreuers, sich um die finanziellen Angelegenheiten des Betreuten zu kümmern.
Der Einwilligungsvorbehalt schützt den Betreuten; da die Einwilligung des Betreuers nicht vorlag, sind die Rechtsgeschäfte meiner Meinung nach nichtig.
Ob das tatsächlich so ist, kann der Betreuer klären. Ansprechpartner ist der zuständige Rechtspfleger beim Amtsgericht.
Sieh zu, daß Du die Sache so schnell wie möglich klären kannst. Wenn Du juristisch nicht versiert bist, solltest Du die Betreuung der wirtschaftlichen Belange abgeben. Betreuung kann auch geteilt werden.
Giwalato
Jemand, der fähig ist, seine Belange selbst zu regeln, wird nicht unter Betreuung gestellt. Strafbar kann sich nur jemand machen, der schuldfähig ist.
Das ist aber nur meine persönliche Meinung. Deswegen habe ich auf den Rechtspfleger verwiesen.
Deinem Bekannten sollte klar gewesen sein, was dieser EV bedeutet. Nämlich, das er für jedwede Geschäfte eine Einwilligung des Betreuten braucht.
Holt er diese nicht ein, macht er sich strafbar des Warenkreditbetrugs. Wer unter so einer EV steht, darf grundsätzlich keine Kredite (also auch Ratenzahlungen) abschließen oder vereinbaren.
Dies soll in erster Linie davor schützen, weitere Schulden anzuhäufen und auch mögliche Geschäftspartner vor solchen Leuten zu bewahren.
Somit hat sich dein Bekannter wissentlich des Warenkreditbetruges schuldig gemacht, und wird dafür wohl grade stehen müssen.
Nebenbei werden solche Schulden auch nicht in eine mögliche Privatinsolvenz mit einbezogen, da sie aus kriminellen Handlungen resultieren.
Da haben die Betreuer der besagten Person ja ganze Arbeit geleistet.
Es wurde schon gerichtlich geklärt, dass es kein Warenkreditbetrug war aber die Schulden muss er trotzdem abbezahlen. Da hat der Einwilligungsvorbehalt wirklich keinen Sinn.
Und der Gläubiger ist jetzt der "Gekniffene", weil er sich nicht vorher informiert hat, ob die Person einen EV hat? Das ist wohl eher unwahrscheinlich.
Die betroffene Person muss darüber aufgeklärt sein, was die EV bedeutet und sich selbst die Einwilligung holen. Wenn nicht macht er sich strafbar.