Kontopfändung mit veränderter IBAN noch möglich?

4 Antworten

Ja, die Bank ist verplichtet, auf Verlangen des Gläubigers die IBAN zu aktualisieren. Wenn Du von der AWO beraten wirst, dann hast Du sicherlich schon ein P-Konto, das vor uferlosen Pfändungen schützt. Wende Dich mit dem Verlangen nach einer eidestattlichen Erklärung an die AWO-Beratung, eine Privatinsolvenz sollte geprüft werden. 

Versuche, über Kontenwechsel die Gläubiger zu überlisten, führen immer dazu, dass sich der Spielraum für einen Zahlungsplan auf Null reduziert. Die Verzugszinsen werden dann zusätzlich zum Problem.

Jedes Konto, jedes Sparbuch von Dir ist pfändungsfähig. Ein vollstreckbarer Titel öffnt alle Guthaben, wo auch immer. Das Verheimlichen von Konten ist mit hohen Strafen bewehrt. Duchr den Datenaustausch gibt es auch kein Schlupfloch.


Wenn er im Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nur die alte IBAN angibt, dann wird auch nur das alte Konto gepfändet. Die Bank müsste dann, wenn sie korrekt handelt, angeben, dass dieses Konto nicht mehr existent ist. Er kann die konkrete IBAN im Antrag jedoch auch weglassen und nur das Kreditinstitut angeben. Dann werden alle dort vorhandenen Konten gepfändet.

Ja, die müssen nur bei der Bank anzeigen dass ein Vollstreckungsbescheid vorliegt und die Bank führt entprechende Sperre auf JEDEM Konto durch! Der Bescheid kann sogar "sicherheitshalber" einfach mal an alle Banken geschickt werden..

Hamelner 
Beitragsersteller
 04.12.2016, 16:02

Wirklich. Kann das denn sein, dass das so einfach ist. Schließlich notiert sich der Gerichtsvollzieher alle Daten zum Konto. Also sollte ich jetzt davon ausgehen, dass das jetzt kein Hindernis ist?! 

Wenn du eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hast, dürfte dein Konto eigentlich nicht mehr gepfändet werden. Du bist aber auch verpflichtet Gelder (Einkünfte) die über dem Mindestsatz liegen zu melden und deine Schulden abzutragen.