Trinkgeldabgabe-verweigern rechtens (Gewohnheitsrecht)?
Hallo Community,
ich arbeite(te) bis heute (von 09.2014-heute) bei einer Pizzaria als Fahrer auf 450€ Basis (Minijob). Gezahlt wird 8,50€ Mindestlohn. Arbeitsvertrag nur mündlich.
Seit dem 1.1.2015 wurde mündlich verkündet, dass auf Grund des Mindestlohns nun auch jeder Fahrer mehr verdient. Deshalb wurde "um die Kollegen des Innendienstes nicht zu benachteiligen", (bekommen ebenfalls 8,50€) eine Trinkgeldpauschale von 0,40€ pro Kunde eingefürt, welche die Personen vom Innendienst bekommen sollen (somit auch der Filialleiter). Wer damit nicht einverstanden ist, könne sofort gehen. Unbeachtet dessen, dass nicht jeder Kunde Trinkgeld gibt.
Meiner Info nach, ist das Trinkgeld, welches der Kunde dem Fahrer schenkt auch vollständiges Eigentum des Fahrers.
Heute habe ich an meinem letzten Arbeitstag die Trinkgeldpauschale nicht gezahlt.
Möglicherweise wird nun der Pizzeria-Besitzer versuchen diese zu "erzwingen" - mit welchen legalen bzw. nicht legalen Mitteln vermag ich hier nicht zu nennen. Der Lohn wird immer zum 15. des Folgemonats gezahlt.
Kann der Pizzeria Besitzer ggfs. Gewohnheitsrecht geltend machen, da ja vom 01.01.2015- bis vor kurzem immer gezahlt wurde oder bewegt er sich selbst auf rechtlich dünnem Eis, sollte er irgendwelche "Tricks" versuchen?
Noch kurz zu Info: Die Trinkgeldpauschale wird immer am Ende der Schicht in eine frei zugängliche Spardose am Emfangstresen geworfen. Ob die Aufteilung gerecht (meiner Meinung nach nein) oder überhaupt erfolgt kann man nicht sagen.
Für rechtlich fundierte Antworten oder konkrete Antworten wäre ich sehr dankbar. :)
-keinguterfrager
11 Antworten
Trinkgeld gehört dem Arbeitnehmer, der es bekommt. Hintergrund ist die Definition des „Trinkgeldes“ in §107 III GewO: "Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt." Es muss nicht versteuert werden.
Ist allerdings ein Chef der Meinung, das Trinkgeld (z.B. über eine gemeinsame Kasse) an die weitergegeben werden soll, die nicht den Kontakt mit den Kunden haben, so gilt das nicht mehr. Schau hier: https://www.das.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/muss-ich-trinkgelder-versteuern.aspx Der Chef macht sich quasi strafbar, wenn er diese "Einnahmen" für sich und die Pizzabäcker nicht versteuert und davon keine Sozialabgaben zahlt.
Dein Arbeitgeber kann Dich zwingen Dein Trinkgeld zu teilen. Aber , aus Nettigkeit den anderen Kollegen gegenüber könnte/ sollte man das machen. Es hätte eine Liste geben müssen, wer was an Trinkgeld abgibt, daß, das korrekt aufgeteilt wird.
Dein Arbeitgeber kann Dich zwingen Dein Trinkgeld zu teilen.
Aber nur, wenn es vertraglich so vereinbart worden ist - und nicht alleine deswegen, weil der Arbeitgeber es so will.
Außerdem darf er nicht eine sozusagen "Trinkgeldpauschale" - also ohne konkrete Grundlage, ob es tatsächlich ein Trinkgeld gegeben hat - generell vom Gehalt potenzieller Trinkgeldempfänger einbehalten, um es dann zu verteilen.
Der Besitzer der Pizzeria kann gerne eine Pauschale für seine MA im Innendienst von 40 Cent pro Kunde einführen und diese zahlen.
Dein Trinkgeld welches Du von einem Kunden bekommst, hat damit aber gar nichts zu tun.
trinkgeld gehört eigentlich dem, der es bekommt. der besitzer hat eigentlich garnichts damit zu tun
es gibt kein Gewohnheitsrecht beim Trinkgeld. Im Regelfall ist es erst einmal im Besitz der Person, die es bekommt. Generell gibt der Kunde/Gast dieses aber für eine Gesamtleistung. Also für den Bestellservice, den Koch/Pizzabäcker und alles. Deshalb ist es üblich und auch rechtens und auch fair, wenn jeder, der an so einer Bestellung beteiligt ist, seinen Anteil bekommt. Das wird auch in den meisten Betrieben so gehandhabt. Deine Alternative...... kündigen, sorry, aber mehr Möglichkeiten als akzeptieren oder aufhören sehe ich nicht....
das ist richtig. er darf ja auch nicht unterstellen, dass jeder Kunde Trinkgeld gibt und dieses pauschalisieren
Das ist zwar richtig, dass vereinbart werden kann, dass das Trinkgeld, das Arbeitnehmer erhalten, gleichmäßig oder proportional unter allen Arbeitnehmern verteilt wird.
Der Arbeitgeber hat allerdings kein Recht, eine sozusagen "Trinkgeldpauschale" generell vom Gehalt potenzieller Trinkgeldempfänger einzubehalten, um es dann zu verteilen