Habe mit einem Firmenwagen eine Zapfpistole abgerissen wer muss zahlen?
Ich fahre gelegentlich für eine Pizzeria Pizza aus(Studentenjob neben Uni, weil ich nicht alle Klausuren mitmache)
Vor einer Woche war ich mal wieder mit fahren dran. Beim Rausgehen sagte mir der Chef noch" Tank auf jedenfall vorher noch für diese 20 Euro was drauf. es sind nur noch für 20 km Benzin drin." (gibt mir einen 20er)
Also mit einen Riesenstapel Pizzen losgefahren und schnell bei der ersten Total getankt.
Weil es wirklich viel auszufahren gab, fuhr ich natürlich recht zügig los. Hinten zappte es kurz, was ich aber nicht der Zapfpistole zuschrieb, weil dort auch so ein plastikbecher lag und ich dachte, ich hätte den platt gemacht.
Beim ersten Kunden sah ich natürlich, was es war.
Also schnell zur Tanke zurück und das Teil abgegeben. Dazwischen lagen vielleicht 5 Minuten.
Jetzt habe ich die Rechnung von denen über glaub es waren 400€ an den Pizzachef überreicht.
Der regte sich natürlich auf und meinte nur"die nächsten zwei Monate kannst du jeden Tag für umsonst fahren!"
Ich meine es ist ja auch selten dämlich ohne Rausziehen loszufahren, aber bei 5 Kunden, die alle ihr essen in 20 Minuten haben sollen ist man schon mal im Stress. Und eigentlich müsste doch auch der Chef dafür sorgen, dass die Fahrzeuge einsatzbereit sind oder irre ich mich?
Jetzt mal die Fragen:
1) Darf der das auf mich abwälzen?
2) Kann ich/er das der Haftpflicht melden, damit die zahlen?
Denn 2 Monat ohne Geld würden Wohnungstechnisch nicht gehen und ich müsste bei der Bank ins Minus gehen, worauf ich echt keine Lust habe.
16 Antworten
Tschuldige... aber sowas ist ja schon echt dämlich. ;)
Wie bist du denn da angestellt?
Bei einem geregelten Anstellungsverhältnis solltest du was sowas angeht eigentlich über die Berufshaftpflicht abgesichert sein. Das Auto ist dein Arbeitsmittel und somit gehört auch das Tanken dazu.
Frage wäre ob man dir eine Form der Fahrlässigkeit vorwerfen könnte, so dass die Haftpflicht gar nicht oder nur einen Teil zahlt.
Sowas wie "kannst 2 Monate umsonst arbeiten" wird rechtlich jedenfalls nicht durchzusetzen sein für deinen Chef.
der Schaden wurde durch ein Kfz verursacht und somit zahlt keine Berufshaftpflicht.
Und...?
Wir haben einen großen Fuhrpark und passiert da ein Unfall oder ein anderer Schaden, dann zahlt auch nicht der Fahrer, sondern die Berufshaftpflicht.
Das Auto ist bei vielen Arbeiten ein Arbeitsmittel!
Hier handelt es sich eindeutig um grobe Fahrlässigkeit.
Und...?
Ist nicht automatisch ein Ausschlussgrund. Der Versicherer kann da die Leistungen kürzen oder verweigern, muss er aber nicht. Das obliegt der Versicherung, nicht dir.
Wenn ein Arbeitnehmer ein Fahrzeug aus dem Fuhrpark beschädigt, hat das auch nichts mit einer Berufshaftpflicht zu tun.
Für die Firma ist das ein Eigenschaden. Eine BETRIEBS-Haftpflicht würde eintreten, wenn z.B. Der Hausmeister beim Rasenmähen ein KUNDEN-Fahrzeug beschädigt.
Ob ein Arbeitnehmer wegen "grober Fahrlässigkeit" zum Schadensersatz gegen den Betriebsinhaber heran gezogen werden kann, steht auf einem vollkommen anderen Blatt.
Ist aber die Frage, ob ein Pizzafahrer eine Berufshaftpflichtversicherung hat...
ja mal sehen, wie es wirklich kommt. Er hat es wohl eher aus Wut, als ernst gesagt.
Spricht allerdings auch nicht für einen guten Chef, immerhin machst dir ja deswegen nun doch Sorgen.
Umsonst arbeiten oder Schuld abarbeiten funktioniert so in der Form jedenfalls nicht. Er könnte dir bei Eigenverschulden sicherlich einen Teil abziehen, aber wenn du nur 200 Euro im Monat verdienst, dann wären das vermutlich nicht mehr wie 20 Euro.
Das ist ein KFZ-Haftpflichtschaden. Du kannst von Glück sagen, dass der Tankstellenpächter dich nicht wegen Fahrerflucht angezeigt hat
An besten zahlst das du, wenn der Chef das mitbekommt gibts ne Abmahnung.
Der Chef weiss es doch schon.
Nicht das er noch seinen wertvollen Pizzajob verliert.
Das zahlt immer der Verursacher hat man keine Privathaftpflicht dann muss man den Schaden selber tragen .
Und wie kann man ohne einhängen der Pistole abrechnen das geht gar nicht oder sollte das Spritdiebstahl werden ?
Experte für Auto und dann Privathaftpflicht bei einem durch ein KFZ verursachten Schaden?
Der Verursacher zahlt - also du.
Unsinn - der Schaden wurde durch ein Kfz verursacht und somit zahlt keine Berufshaftpflicht.
Welche Berufshaftpflicht meinst du denn überhaupt?
Nein - aber an dem Schaden darf er sich beteiligen.
Hier handelt es sich eindeutig um grobe Fahrlässigkeit.
Außerdem stellt sich mir noch die Frage, hat er überhaupt die Tankfüllung bezahlt?