Trinkgeld in der Inso
Ich bin in der >Insolvenz und kellnere. Muß ich meinem Treuhänder mein Trinkgeld melden?
4 Antworten
Guten Morgen,
Wie immer ist die Frage nicht ganz so einfach zu beantworten, es hängt davon ab ob noch das Insolvenzverfahren läuft oder ob bereits die Wohlverhhaltensperiode begonnen hat.
Zunächst sind Trinkgelder kein Einkommen sondern als Geschenke zu werten.
1) Während des eigentlichen Insolvenz gehören auch Geschenke - in diesem Fall also die Trinkgelder zur Insolvenzmasse und müssen dem Treuhänder gemeldet werden.
2) Mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung hat der Schuldner eine Abtretungserklärung für Einkommen für die Dauer von sechs Jahren ab Insolvenzeröffnung abzugeben (§ 287 II InsO). Darin tritt er für den Fall einer gerichtlichen Ankündigung der Restschuldbefreiung alle pfändbaren Forderungen aus Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis ab Verfahrenseröffnung an den vom Gericht bestellten Treuhänder ab.
So und nun ganz wichtig. Von der Abtretung sind nicht betroffen:
Sozialhilfe Erziehungsgeld Kindergeld Pflegegeld der Pflegeversicherung an den Pflegebedürftigen Trinkgelder Geschenke
Trinkgelder sind also Geschenke und gehören während des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse (müssen also beim Treuhänder abgeliefert werden). Sobald jedoch die Wohlverhaltensperiode beginnt müssen die Trinkgelder nicht mehr an Treuhänder abgeführt werden.
Das Problem ist, wenn Du es meldest, muss es auch versteuert werden. Dann ist es nämlich eine offizielle Einnahme. Sollte es dann Deinen Insolvenzbetrag überschreiten, zahlst Du den Überschuss ans Amtsgericht/ Treuhänder. Bist Du dann einmal zahlungswillig gewesen, bezahlst Du am ende Deiner Insolvenz eine, nicht mindere, Restschuld. Ich würde es mir überlegen. Schon deshalb, weil es keine regelmäßigen Beträge sind.
Danke
Ich würde es an Deiner Stelle nicht angeben, denn in Deinem Beruf verdient man ja sowieso so wenig und von irgend was musst Du ja auch leben.
Weiterhin wird die Kontrolle über Dein Trinkgeld (Gott sei Dank;-)...so gut wie unmöglich sein.
Rein rechtlich seht es so aus: Das Bedienungsgeld ist nicht persönliches Geld des Kellners, sondern Einnahme des Wirtes. Also angeben versteuern und vom Treuhänder zur Masse zählen lassen.
Freiwillige Trinkgelder sind als persönliches Geschenk zu werten und sind nicht Arbeitseinkommen, können somit nicht über einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gepfändet werden...also auch nicht in der Inso...
Also nicht angeben..steck es ein und sage es niemand;-))
Laut Text des Fragestellers gehe ich davon aus, dass sich dieser in der Wohlverhaltensperiode befindet.
Außerdem hat sich das ja erübrigt, da ich davon ausgehe, dass er/sie das sowieso nicht angibt;-)
Also das würde ich nicht melden.
Ich hab aber c. 500 € im Monat und zahl natürlich davon auch Dinge meines persönlichen Lebens. Wird das nicht kontrolliert. Auf der anderen Seite bekomme ich das ja nur weil ich immer recht freundlich bin
Du darfst doch eine Summe verdienen, das gibst Du an. Aber das Trinkgeld würde ich nicht angeben.
Nun ich bekomme natürlich ein Gehalt, das liegt ca. 200 € unter der Pfändungsgrenze,
stimmt - aber
Während des Insolvenzverfahrens gehören Geschenke zur Insolvenzmasse. Während der Wohlverhaltensperiode darf der Schuldner Geschenke behalten