Nebenkostenabrechnung für 2 Personen - Mietvertrag für 1 Person
Hallo, ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung erhalten und bin fast aus dem Schuh gekippt! Ich bin am 1.4.08 in die 65 qm Wohnung eingezogen und soll per sofort 412,80 € Nebenkosten nachzahlen! Meine monatlichen Nebenkosten gemäß Mietvertrag belaufen sich auf 50,00 €. Mein Vermieter behauptet, dass mein Freund seit Juli mit in der Wohnung wohnt, und wir deshalb ja für 2 Personen zahlen müssten. Da mein Freund aber eine eigene Wohnung hat, dies auch nachweisbar ist und wir erst zukünftig zusammen ziehen wollen (was ich meinem Vermieter auch mitgeteilt habe), bin ich nicht bereit, diese - auch für eine Person - utopische Nebenkostennachzahlung zu leisten. Haken an der Sache ist, dass mein Vermieter Anwalt ist. In der Nebenkostenabrechnung selbst wimmelt es von Rechen- und Rechtschreibfehlern (gut, letztere sind nicht relevant). Wie muss ich vorgehen? Vielen Dank für eine Antwort.
12 Antworten
Also die Heizkosten kann er nicht auf 2 Personen hin verteilen und diese machen das Haupt oft aus. Und wie sieht das mit Wasser aus bei Dir? Eigenes Zählwerk oder wird das verteilt? Müllabfuhr ist z. B. ein Posten - das kann er Dir jetzt nicht doppelt aufticken. Lasse Dir alle Belege vorlegen und gehe damit zu diesem Mietverein. Die werden Dir garantiert helfen. Dennoch - wie gesagt: 50 Euro das war mal vor 15 Jahren oder so - ist deutlich zu wenig - glaube es mir bitte! Ich mache die Nebenkostenabrechnungen für einige Mietwohnungen, die meiner Chefin gehören mit ihr gemeinsam - das, was der Dir an NK erzählt hat anfangs - ist einfach utopisch und das wusste er mit Sicherheit
die Kosten sind ja bis auf Wasser sowieso Personenanzahlunbahängig!!!! Die Abrechnung ist definitiv falsch und illegal, wenn nicht gar betrügerisch
Wenn Du die Heizung extra zahlen musst, dann geht das mal nicht so einfach, was der da macht. Auf jeden Fall keine NZ in dieser HÖhe. Gehe auf jeden Fall dagegen an - Viel Glück
Auch in puncto Wasser - da bestehe auf jeden Fall auf eine eigene Wasseruhr. Ein alleinstehender Mensch kann manchmal mehr Wasser verbrauchen als eine 3köpfige Familie. Hatte mal eine Nachbarin, die für ihren Sohn die ganze Wäsche gemacht hat;-)
Danke dir sehr für deine Tipps! Ich werde mich da jetzt mal schlau machen. Habe eine befreundete Anwältin, die meinen Vermieter schon als schwarzes Schaf kennt.
Na, dann haste eigentlich sehr gute Karten. Kann diese Anwältin Dir nicht auch ohne RS-Versicherung etwas helfen?
Das macht sie, deswegen werde ich sie jetzt auch mit ins Boot holen.
Wenn es eigene Wasserzähler in der Wohnung gibt und nach Verbrauch abgerechnet wird, dann erhöht sich bei häufigem Besuch selbstverständlich der Verbrauch. Außer den reinen Verbrauchskosten erhöht sich kein Posten durch Besuch. Der Mehrverbrauch an Wasser aber könnte schon einen Großteil des Nachzahlungsbetrag ausmachen. Die stetigen Preissteigerungen der Kommunen sollte man auch bedenken.
zum Mieterschutzbund gehen und beraten lassen oder einen Anwalt aufsuchen. Aber vorsicht, dass das nicht gerade ein Freund von Deinem Vermieter ist.
Wenn Dein Freund die meiste Zeit bei Dir ist, wird der Vermieter auch Nebenkosten für ihn verlangen dürfen, sofern er das nachweisen kann. Ob Dein Freund eine eigene Wohnung hat spielt dabei keine Rolle.
Er müsste dort auch angemeldet werden, zumindest als Zweitwohnsitz, wenn er mehr als nur vorübergehend bei Dir ist.
das ist falsch! Es zählt alleine ob der Freund dort gemeldet ist oder nicht. Ansonsten würde der Freund ja doppelt bestraft. In seiner Wohung kann er ja nicht sagen, er azhlt absofort keine Nebenkosten mehr, weil er schon welche in der Wohung der Freundin zahlt
Die Nebenkostenabrechnung für vergangenes Jahr läßt sich durch den Wasserverbrauch belegen. Vermutlich habt Ihr ja auch Wasser für 2 verbraucht. Die Anzahl der Personen ist eigentlich nur relevant für die Höhe der mtl. Vorauszahlung. Wenn der Vermieter Anwalt ist, solltest Du Dir auch fachkompetenten Beistand suchen (Mieterverein)
die Anzahl der Personen ist in diesem Fall gar nicht relavant, da der Freund nicht dauerhaft dort wohnt und nicht dort gemeldet ist
Heizung und Strom habe ich bereits mit den Stadtwerken abgerechnet. Hier handelt es sich lediglich um Wasser, Müllabfuhr, Schornsteinfeger, Gebäudevers., Gartenservice, Hausmeister, Grundsteuer.