Treibjagd - ist das wirklich so zulässig, wie beschrieben?
Hallo, ich war heute zusammen mit einer Freundin auf einem Wanderweg unterwegs (wie auch viele andere Jogger usw.). Völlig überraschend standen dann plötzlich alle ca. 10 m, uns mit dem Rücken zugewandt Jäger mit ihren Gewehren....Abstand 5 Meter zum Weg.....Erkenntnis: Treibjagd (am Ortsausgangsschild stand ein Schild Trebijagd, dies war aber ein gutes Stück vom dem Weg weg-also das Hinweisschild hatte keine Funktion auf den Wanderweg, sonst wäre ich Angsthase dort niemals gelaufen.) Auf meine Frage, ob sie denn hier auch schießen würde 5 m von dem Weg entfernt und trotz der vielen Spaziergänger, bekam ich als Antwort "Jawohl" und die gleiche Antwort auch auf meine Frage, ob dies denn wirklich erlaubt sei. Für mich unvorstellbar: Warum sperrt man nicht einfach Wanderwege oder weißt zumindest daraufhin, um Menschen freizustellen, ob sie sich dieser Gefahr aussetzen möchten? Ich kam mir jedenfalls vor wie in Wild-West und nicht wie in der Bananenrepublik Deutschland. Gibt es denn hier keine schützende Gesetze? Ist bei der Jagd wirklich alles erlaubt? Bitte nur Antwort, ob es erlaubt ist, so nahe eines viel begangenes Wanderweges gewehrtragende Jäger zu positionieren.
Ich möchte keine Diskussion über Sinn oder Unsinn einer Jagd entfachen. (Mein bissiger Zusatzkommentar oben erlaubte ich mir, weil ich wirklich sehr große Angst ausgestanden habe und -falls dies wirklich erlaubt ist- mein Vertrauen in die Gesetzgebung Deutschlands weiter verloren habe.) Gibt es eigentlich -sollte es keinen schützenden Abstand zu Sparziergänger gibt- wenigstens einen Schutzabstand zum Naturschutzgebiet zu Treibjagden? Und wenn es nicht der Fragen zu viel sind: Dürfen in der freien Natur Stacheldrahtzäune angebracht werden- zum Teil niedergetrampelt-? (Mein Mann hat auch schon mal ein festgeklemmtes Reh morgens aus so einem Zaun befreit- daher meine Frage hierzu).
Ganz vielen Dank im Voraus.
Sinely
PS: Zur Vervollständigung, wir haben niemanden schießen sehen. Die Treibjagd ging dem Lärm nach geradelos. Daher konnten und wollten wir nicht umkehren, da wir Angst hatten, dass wir dann ganz ins Geschehen reinkommen. Den Rückweg haben wir dann natürlich ganz weit weg und anders gewählt.
9 Antworten
jage und förster warten auf den perfekten schuss. das beinhaltet das man das ziel genaun identifizieren muß und sichersteklen muß das keine anderen tiere oder menschen gefährdet werden. acuh sta´nden sie mit den rücken zu dir. also zeigte die mündung weg von dir. bislang habe ich nur von torpedos gehört das sie die richtung ändern können und wieder am ausgangspunkt landen (homerun) deswegen warst du zu keinem zeitpunkt gefährdet. einziger kritikpunkt. wenn es so war wie du es beschrieben hast hätten sie die schilder besser plkatzieren sollen
entschuldigt bitte die rechtschreibfehler...
ich war gestern total übermüdet und habe seid wochen nicht richtig geschlafen
Kennst du denn überhaupt den Unterschied zwischen " Hobbyjägern " und angeblichen " Profis ", oder wo vermutest du ihn.....? Und woher weißt du denn, daß es überhaupt einen Unterschied gibt....?
Was stellst du dir denn unter dem Begriff " Profi " im Bezug auf die Jagd überhaupt vor.....?
Das abwertende "Hobbyjäger" qulifiziert dich zu den voreingenommenen Laien die ihre Bildung aus der Bild haben. Eigentlich schade!
Obwohl hier schon viele gute Antworten gegeben wurden und du auch schon den Stern vergeben hast, will ich trotzdem mal noch meinen Senf dazugeben, vllt. hilfts ja, schaden tuts auf keinen Fall^^ Also erstmal: Das Verhalten der Jäger war in diesem Fall rechtlich vollkommen korrekt. Es gibt keine Pflicht, Wege zu beschildern oder auf eine Treibjagd hinzuweisen, oft wird es aber gemacht, um Spaziergänger nicht zu verschrecken und das teilweise etwas angeknackste Ansehen der Jagd nicht unnötig in Mitleidenschaft zu ziehen. Wege zu sperren, sodass es wirklich verboten ist, sie zu benutzen, darf ohnehin nur der Staat, man müsste also hier einen Antrag stellen (ich bin mir da grad nicht mehr ganz sicher, wo man das machen muss oder ob man dafür auch eine vernünftige Begründung braucht).
Bei der Jagd ist auf keinen Fall alles erlaubt, wenn man sich die Gesetze mal ansieht, merkt man, dass da einiges an Beschränkungen vorhanden ist. In Bezirken, die nicht als befriedet gelten, darf gejagt werden, da ist es egal, ob dort ein Fußgängerweg oder irgendwas anderes ist. Es dürfen aber keinesfalls Menschen gefährdet werden (das Risiko geht eigentlich auch kein halbwegs intelligenter und logisch denkender Jäger ein, das bringt natürlich nur Ärger, schadet dem Ansehen der Jagd und provoziert Unfälle). Übrigens schaut man vor dem Schießen als Jäger immer, auf was man da überhaupt schießt (das kann auch mächtige Probleme einbringen, wenn man etwas schießt, das man nicht schießen dürfte, von Menschen mal ganz abgesehen) und schaut eigentlich auch, wo man schießen kann, ohne dass danach Geschossreste (oder bei einem Fehlschuss sogar das ganze Geschoss) Menschen gefährden, das heißt man schießt nur, wenn man einen Kugelfang hat (also natürliches Erdreich, in das das Geschoss eindringt).
Du hast ja noch einige andere Fragen gestellt: Es fällt auf, dass viele gar nicht wissen, dass auch in Naturschutzgebieten gejagt werden kann. Wenn ein Gebiet Naturschutzgebiet ist, heißt das, dass die Möglichkeit besteht, dass die Jagd dort ruht (ansonsten wird im Regelfall auf allen jagdbaren Flächen gejagt). Wie das denn nun in einem bestimmten Naturschutzgebiet aussieht, kann man in der Gebietsverordnung nachlesen.
Zu deiner Frage mit den Stacheldrahtzäunen: Es können zum Schutz von Forstkulturen auch mitten im Wald Zäune aufgestellt werden, allerdings sind das auf gar keinen Fall Stacheldrahtzäune. Ich bin mir nicht mal sicher, ob es erlaubt wäre, sowas aufzustellen. Ich kann dir nicht sagen, wer die Dinger dort aufgebaut hat, aber ein Jäger oder Förster wirds wohl nicht gewesen sein...
Hallo Raketenfritze,
vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort, auch in Bezug auf die Stacheldrahtzäune. Dass meine Angst nicht ganz unbegründet war, hat mir der Anruf meiner Schwester von soeben bestätigt: Nicht allzu weit weg hat ein Fehlgeschoss eines Jägers einen anderen Jagdkollegen versehentlich am Auge verletzt (ebenfalls bei einer Treibjagd an diesem Sonntag). Dies ist zwar über die Grenze drüben (also in Österreich) passiert, aber ich denke, es kann eben doch immer etwas bei einer Jagd passieren (Wen es interessiert, einfach bei Google: Jagdunfall, Ried eingeben. Vielleicht hat der Jäger jetzt sogar auf einem Auge sein Augenlicht verloren.)
Tja, sowas dürfte eigentlich nicht passieren, wenn sich der Jäger, aus dessen Waffe das Geschoss stammt, an entsprechende Regeln gehalten hätte. Bei der Ausbildung zum Jäger ist eines der wichtigen Dinge, die man zum Thema Schießen lernt, dass immer ein sogenannter Kugelfang vorhanden sein muss, das heißt, dass das Geschoss (egal ob es vorhin durch den Wildkörper ging oder ob der Schütze vorbeigeschossen hat) im Erdreich verschwinden muss, wo es seine Energie abgibt und dann dort bleibt, also keine Gefahr mehr darstellt. Steine beispielsweise gelten nicht als Kugelfang, das Geschoss prallt hier ja einfach ab und fliegt (evtl. auch zersplittert) unkontrolliert in der Gegend herum. Der betreffende Jäger hat hier also entweder gar nicht auf den Kugelfang geachtet (hatte also gar keinen) oder war nicht sorgfältig genug (und da er ja einen festgelegten Standplatz hat, hat er auch vor dem Schuss, ja evtl. sogar vor der eigentlichen Jagd Zeit, danach zu schauen) und hat evtl. vorhandene Steine etc. nicht beachtet. Natürlich können immer Irrtümer passieren, der Untergrund wird falsch eingeschätzt etc., aber der überwiegende Teil dieser Unfälle entsteht wohl schlicht und einfach durch Nachlässigkeit. Schade, dass diese Sorte von Jägern das Ansehen der Jagd in der Öffentlichkeit beschädigt.
Um es mal ganz klar auszudrücken: Der Veranstalter einer Drückjagd ist nicht verpflichtet, Wege abzusperren oder Hinweisschilder aufzustellen. Wenn er das macht, dann auf freiwilliger Basis, eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht nicht. Die meisten machen das aber, schon allein wegen versicherungstechnischer Fragen. Und es stand ja ein Schild. Wenn ihr das überseht oder ignoriert, ist das euer Bier. Ok, die Position des Schildes hätte vllt besser sein können... aber es war eins da, und darauf kommt es letztlich an.
Wenn ausgeschildert ist, dass Treibjagt ist, dann sollte (darf) man überhaupt nciht in den Wald gehen. Da es eine Treibjagt ist, kann man vorher nicht ganz festlegen, in welchen Gebieten genau die Jagt stattfinden wird.
In dem betroffenen Gebiet war ja eben absolut nichts ausgeschildert.
Entgegendkommende Fußgänger aus der anderen Richtungen wußten auch absolut nichts von einer Treibjagd und ich empfahl ihnen, ihren bei Fuß laufenden Hund anzuleinen.
"am Ortsausgangsschild stand ein Schild Trebijagd" Dieser Hinweis ist ausreichend. Und wie die "Gebiete", wie du sie nennst, verlaufen kann ich dir nicht sagen. Lies das von mir geschreibene nocheinmal. Dort schireb ich, dass man das bejagte Areal bei einer Treibjagt nie richtig eingrenzen kann. Da dort ein Hinweisschild war, dass dort mit Treibjagt zu rechnen ist, reicht dies als Warnung völlig aus. Wo vor Treibjagten gewarnt wird, sollte man nie (auch nicht in unmittelbarer Nähe) in den Wald gehen (das verbietet einem der gesunde Menschenverstand).
man son jäger oder förster schiesst ja nicht auf alles was sich bewegt, die sehen ihr tier zielen und schießen dann wenn niemand in der direkten nähe ist.auf den waldwegen sowieso nicht. und woanders hast du dich ja auch nicht aufzuhalten statt auf xden wegen
Danke für die schnelle Antwort. Es geht mir eigentlich nicht nur um die Gefahr, die immer besteht, wenn jemand ein Gewehr in der Hand hat und es sind ja "nur" Hobbyjäger und keine Profis (sah jedenfalls so aus), sondern auch darum, dass ich gerne selbst darüber entscheide, ob ich mich dieser potentiellen Gefahr aussetzen möchte bzw. mich auch nicht über vielleicht zu Gesicht bekommende gehetzte, gejagte Tiere freuen kann. Aber irgendwie dachte ich mir schon, dass es bei Jagden keine Gesetze also in Hinblick auf Fußgänger gibt.
Schade, dass es noch nicht mal in der Presse stand, sonst wäre ich da ja auch gar nicht gelaufen.
auch hobbyjäger müssen ihre waffe beherrschen. wenn das nicht der fall ist verlieren sie ihre grüne wbk und jagschein schneller wie ein teeny ihren anstand wenn sie eine boygroup sehen
Da es eben "nur" Hobbyjäger und keine Profis waren, haben ich dazu kein Vertrauen. Die vielen Jagdunfälle, die man so in der Presse liest, beruhigen mich jedenfalls nicht. Und wenn es also keine gesetzliche Regelung zu einem Mindestabstand von Spazierwegen gibt, finde ich dies schade. Trotzdem vielen Dank für die nette Auskunft.