Darf mir ein Jäger Waldspaziergänge verbieten?
Hinter unserem Haus befindet sich viel Wald und Wiesen. Nun sagt mir der Pacht-Jäger, dass ich mich mit meinem Hund nur auf den Wegen bewegen darf. Also nicht durch den Wald und über die Felder. Der Hund läuft nur an der Leine, da Fallen aufgestellt sind und Giftköder nicht auszuschließen sind. Darf er mir den Wald verbieten?W
14 Antworten
In welchem Bundesland lebst du denn? Das wäre wegen des dort geltenden Landesgesetzes interessant.
Ich kann im Bundesjagdgesetz und dem hessischen Jagdgesetz keine Stelle finden die einem Jäger erlaubt, anderen Menschen das Betreten des Waldes grundsätzlich zu verbieten. Dein Hund muss aber angeleint bleiben, sonst ergeht es ihm ggf. schlecht...
§ 32 HJagdG - Befugnisse von Jagdschutz- und Jagdausübungsberechtigten
(1) Die zur Ausübung des Jagdschutzes nach § 25 Abs. 1 Bundesjagdgesetz Berechtigten sind befugt,
Personen, die in einem Jagdbezirk unberechtigt jagen oder eine sonstige Zuwiderhandlung gegen jagdrechtliche Vorschriften begehen oder außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege zur Jagd ausgerüstet angetroffen werden, anzuhalten, ihnen gefangenes und erlegtes Wild, Abwurfstangen, Eier und Waffen, zur Jagd taugliche Geräte oder zur Jagd abgerichtete oder geeignete Tiere abzunehmen und ihre Personalien festzustellen,
Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung von Begleitpersonen Wild nachstellen, und Katzen, die in einer Entfernung von mehr als 500 Meter, im Zeitraum vom 1. März bis 31. August in einer Entfernung von mehr als 300 Meter von der nächsten Ansiedlung jagend angetroffen werden, zu töten. Die Tötung muss unterbleiben, wenn andere Maßnahmen ausreichen, um die Gefahr abzuwehren, die von dem Hund oder der Katze ausgeht. Das Tötungsrecht gilt nicht für Hirten-, Jagd-, Blinden-, Polizei- und Rettungshunde. Hunde und Katzen, die sich in Fanggeräten gefangen haben, sind als Fundtiere zu behandeln.
...
Das Jagdgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern findest du hier:
http://mv.juris.de/mv/JagdGMVrahmen.htm Ich habe aber auch darin keine entsprechende Regelung gefunden. Garantieren kann ich es dir allerdings nicht, da Jagdrecht so garnicht meine Baustelle ist. ;o)
Wenn ich das hier:
http://www.globusline.de/Downloads/jaeger.pdf
richtig verstehe,nur in bestimmten Situationen oder zu bestimmten Zeiten, also nur mit einer Begründung.
Der Pächter hat dich darauf hingewiesen.Es sollte dir aber besonders als Hundebesitzer bekannt sein, dass nicht nur im Winter die Tiere des Waldes nicht gestört werden sollten.
Ähm..dann überlege doch bitte mal wer den die Winterruhe am meisten stört, der Jäger ist es doch der mit getöse den Winterschlaf der Tiere stört und noch dazu andere Mitmenschen gefährdet. Hier bei uns schießen sie sogar in einer geschlossenen Ortschaft, das ist also ok !? doch wenn man seinen Hund mal nicht angeleint hat bekommt man gleich ne Ordnungsstrafe
Wenn der Hund unangeleint ist, dann ist es völlig richtig so, dass der Halter eine Strafe bekommt. Wo wohnst du denn bitte, dass bei euch in der Ortschaft geschossen wird? Einfach so darf das nämlich kein Jäger, weil geschlossene Ortschaften nicht mehr zum Revier gehören, dort wird überhaupt nicht gejagt, nur in großen Städten dürfen bestimmte Jäger (erfahren etc.) Tiere erlegen. Ansonsten gefährdet ein Jäger eigentlich keine Menschen, man achtet beim Schießen immer darauf, dass niemand in der Nähe ist und man wenn nötig auch Kugelfang hat. Übrigens stört der Jäger das Wild auch nicht übermäßig, Spaziergänger, Reiter etc. stören in gewissem Sinne genauso und so viel Krach zu machen, ist ja aus Sicht eines Jägers auch sinnlos, er will ja nicht, dass die Tiere abhauen...
Er verbietet nur außerhalb der Wege und das darf er.
Ich finde es immer wieder interessant was einige Waidmänner ihren Mitmenschen verbieten wollen! Derjenige der ein Revier pachtet, erwirbt für sich das Recht innerhalb der Reviergrenzen dem Wild nachzustellen - also auf deutsch: - zu jagen. Das ist in keinster Weise mit irgendeinem Recht auf Grund und Boden vereint somit hat er selbstverständlich keinerlei Recht dir Zutritt etc. zu verweigern . Er kann allerdings sehr wohl an die Vernunft apellieren und z.B. auf die Notzeit des Wildes und die damit benötigte Ruhe hinweisen oder dich bitten z. B. zur Aufzuchtzeit der Jungtiere bestimmte Gebiete zu meiden. Eine Verpflichtung besteht rechtlich für dich aber nicht! Sollte er wirklich (was ich aber bezweifle) Fallen aufgestellt oder sogar Giftköder verteilt haben, sollte sich eher der Herr Waidmann in Acht nehmen, denn dabei muß nämlich er in punkto Sicherheit einiges beachten und trägt auch die Verantwortung dafür. Also nimm's locker, laß dein Hundi nicht von der Leine und denk dran nicht alle von uns Jägern sind so drauf.
DH!
Fakt ist, dass Naturflächen (Wald, Wiesen etc) zuallererst einmal zur Erholung Aller dienen- es sei denn diese Gebiete sind besonders gekennzeichnet und das Betreten ist ausdrücklich verboten!
Allerdings: wenn- wie früher oft der Fall- der Jäger auch gleichzeitig Eigentümer ist- sieht das schon wieder anders aus. dann befindest Du Dich nämlich auf seinem grund und Boden.
Allerdings findet man diese Konstellation heutzutage nur noch sehr selten.
Fakt ist aber auch, dass sich ein frei laufender Hund niemals aus dem Einwirkungsbereich seines Führers entfernen sollte- wenn Du das nicht garantieren kannst, sollte der Hund an die Leine. Basta!
Ich lebe in Mecklenburg-Vorpommern.