Nachts im Wald mit Hund ist das erlaubt?
Hallo,
Ich hab da mal eine Frage, wer hätte es gedacht....
Es geht darum das ich mit meinen 2 Hunden gerne laufen gehe und auch gerne im Wald. Im Sommer ist es tierisch heiss am Tag in der Sonne zu gehen also lieber am Abend wenn es abkühlt und auch sonst muss ich eher zur späten Stunde laufen gehen da ich auch noch arbeite. Nun hat mich mal ein Jäger aufgehalten als ich gerade bei angehender Dämmerung in den Wald meinen direkten Nachhauseweg gehen wollte. Er sagte ich wolle jetzt wohl nicht mehr durch den Wald gehen und ich sagte doch eigentlich schon, und daraufhin "erklärte" er mir höflich das der Hauptweg durch den Wald der einzig ruhige Platz sei den es in unserem Wald gäbe und ich da jetzt keinesfalls gehen könne da sie dort Wildschweine haben die ich sonst vertreibe und die Jäger diese irgendwann schiessen wollen wenn es soweit ist.
Notgedrungen und etwas überrumpelt drehte ich wieder um und nahm den langen Nachhauseweg auf mich.
Nun meine Frage, gibt es eine Uhrzeit oder wenn es dunkel wird oder dunkel ist oder sonst was ein Gesetzt, ein Jagdrecht oder sonstiges das mir verbietet auf dem "Hauptwaldweg" (den der Jäger als einzigen "Ruheplatz" genannt hat) durch den Wald zu laufen???
Habe schon etwas gesucht und gefunden das man Wild nicht stören darf und Jäger es einem wohl verbieten dürfen nachts oder bei Tage abseits der Wege zu laufen, aber auf dem Hauptweg wo die Tiere es doch ständig gewohnt sind dort Leute anzutreffen es einem auch verbieten dürfen???
Meine Hunde sind wenn ich das Haus und Hof also meinen Grund und Boden verlasse immer die Betonung liegt auf IMMER angeleint, da kann ich doch auch im Wald auch bei Nacht oder Dämmerung im Wald auf dem Hauptwaldweg gehen. Die Zeit ist meistens 20 Uhr aber manchmal auch später, bis maximal 21:30 das ist dann das Äußerste. Dann bin ich wieder draussen.
Bitte nur antworten wer hilfreiche rechtliche oder mir dienliche Antworten geben kann.
Antworten wie "da hat man im Wald nichts zu suchen" , "das Wild braucht auch seine ruhe" oder so hilft mir nicht weiter.
10 Antworten
Das Betreten der freien Natur ist grundsätzlich zu jeder Tageszeit erlaubt. Dieser Rechtsanspruch leitet sich aus den jeweils geltenden Naturschutzgesetzen und Waldgesetzen der Länder ab. Je nach Bundesland kann dies unterschiedlich geregelt sein. Allerdings können nur Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft Dich davon abhalten einen Waldweg zu gehen, sollte das Betretungsrecht aufgrund einer speziellen Rechtsnorm eingeschränkt sein. Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind jedoch nur Polizeibeamte, Forstbeamte, aber keine Hobbyjäger. Der Jäger geht dort nur seinem Hobby nach wie jeder andere Pilzsucher, Wanderer oder Jogger. Spezielle Rechte hat der Jäger aufgrund seines besonderen Hobbys nicht. Die Aufforderung, den Wald zu verlassen kommt deshalb einer Amtsanmaßung gleich. Wenn Du das nächste Mal von ihm angehalten wirst, dann sollte er sich erst mal legitimieren und er sollte Dir erklären, aufgrund welcher Rechtsnorm er Dir das Gehen auf dem Weg verweigern will.
In den allermeisten Bundesländer besteht Leinenpflicht für Hunde in den Wäldern. Freilaufende Hunde unterstellt man Wilderei und können erlegt werden.
Inwiefern ist diese "Antwort" hilfreich? Hat mit meiner Frage nichts zu tun....
Wieso sollte es nicht erlaubt sein?
Wenn der Hund angeleint ist, ist es erlaubt.
Das wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Die Länder können das Betreten des Waldes zur Wahrung schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers einschränken... (Vgl.Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft § 14 http://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__14.html)
Eben wegen der "Schwammigkeit" scheint mir, können sie das eben doch so handhaben...^^
...Vielleicht wendest Du Dich mit Deiner Frage mal an die für Dein Bundesland zuständige Jagdbehörde? --> https://de.wikipedia.org/wiki/Jagdbeh%C3%B6rde
Der Förster könnte das, wenn es explizit verboten ist dort nachts zu gehen. Sollte es tatsächlich so eine Rechtsnorm geben, dann hat weder ein Hobbyjäger noch ein Berufsjäger ein Weisungsrecht, denn sie gehen dort ihrem Hobby bzw. ihrem Brotwerwerb nach wie jeder Pilzsammler, Spaziergänger oder Waldarbeiter auch.
Was ist denn am Waldgesetz bzw. dem Naturschutzgesetz schwammig? Darin ist eindeutig geregelt, was man darf und was nicht.
Die Formulierung "aus wichtigem Grund" empfinde ich als weit gefasst. Allerdings auch als durchaus berechtigt! :)
Ich habe mir auch schon diverse "schwammige" Gesetzte und Reglungen durchgelesen, aber man könnte es immer so und so interpretieren, drum frage ich hier ja nach, weil dort nirgends explizit eine Antwort auf meine Frage steht. Klar kann der Jäger oder Förster mir die Waldnebenwege NACHTS wegen Störung des Wilds verbieten, sehe ich auch ein, aber doch wohl nicht den Hauptweg oder eben doch??? Und wenn ab wann???