Nachts im Wald mit Hund ist das erlaubt?

10 Antworten

Das Betreten der freien Natur ist grundsätzlich zu jeder Tageszeit erlaubt. Dieser Rechtsanspruch leitet sich aus den jeweils geltenden Naturschutzgesetzen und Waldgesetzen der Länder ab. Je nach Bundesland kann dies unterschiedlich geregelt sein. Allerdings können nur Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft Dich davon abhalten einen Waldweg zu gehen, sollte das Betretungsrecht aufgrund einer speziellen Rechtsnorm eingeschränkt sein. Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind jedoch nur Polizeibeamte, Forstbeamte, aber keine Hobbyjäger. Der Jäger geht dort nur seinem Hobby nach wie jeder andere Pilzsucher, Wanderer oder Jogger. Spezielle Rechte hat der Jäger aufgrund seines besonderen Hobbys nicht. Die Aufforderung, den Wald zu verlassen kommt deshalb einer Amtsanmaßung gleich. Wenn Du das nächste Mal von ihm angehalten wirst, dann sollte er sich erst mal legitimieren und er sollte Dir erklären, aufgrund welcher Rechtsnorm er Dir das Gehen auf dem Weg verweigern will.

  

In den allermeisten Bundesländer besteht Leinenpflicht für Hunde in den Wäldern. Freilaufende Hunde unterstellt man Wilderei und können erlegt werden.

SpyroTD 
Beitragsersteller
 13.09.2015, 14:26

Inwiefern ist diese "Antwort" hilfreich? Hat mit meiner Frage nichts zu tun....

Wieso sollte es nicht erlaubt sein?

Wenn der Hund angeleint ist, ist es erlaubt.

Das wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Die Länder können das Betreten des Waldes zur Wahrung schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers einschränken... (Vgl.Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft § 14 http://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__14.html)


SpyroTD 
Beitragsersteller
 13.09.2015, 07:22

Ich habe mir auch schon diverse "schwammige" Gesetzte und Reglungen durchgelesen, aber man könnte es immer so und so interpretieren, drum frage ich hier ja nach, weil dort nirgends explizit eine Antwort auf meine Frage steht. Klar kann der Jäger oder Förster mir die Waldnebenwege NACHTS wegen Störung des Wilds verbieten, sehe ich auch ein, aber doch wohl nicht den Hauptweg oder eben doch??? Und wenn ab wann???

Beutelkind  13.09.2015, 07:50
@SpyroTD

Eben wegen der "Schwammigkeit" scheint mir, können sie das eben doch so handhaben...^^

Luftkutscher  13.09.2015, 18:23
@SpyroTD

Der Förster könnte das, wenn es explizit verboten ist dort nachts zu gehen. Sollte es tatsächlich so eine Rechtsnorm geben, dann hat weder ein Hobbyjäger noch ein Berufsjäger ein Weisungsrecht, denn sie gehen dort ihrem Hobby bzw. ihrem Brotwerwerb nach wie jeder Pilzsammler, Spaziergänger oder Waldarbeiter auch.  

Luftkutscher  13.09.2015, 18:28
@SpyroTD

Was ist denn am Waldgesetz bzw. dem Naturschutzgesetz schwammig? Darin ist eindeutig geregelt, was man darf und was nicht. 

Beutelkind  13.09.2015, 18:34
@Luftkutscher

Die Formulierung "aus wichtigem Grund" empfinde ich als weit gefasst. Allerdings auch als durchaus berechtigt! :)