Ist es verboten auf Hochsitze zu steigen?
Ich hab folgende Frage, ich sitze gern auf dem Jägerhochsitz, darf ich da überhaupt hinauf steigen.
7 Antworten
Nein, man darf es (nach dem Gesetz) nicht.
Hochsitze und andere Einrichtungen
Jagdliche, fischereiwirtschaftliche, imkerliche und forstliche Einrichtungen
dürfen nur von befugten Personen betreten oder benutzt werden.
http://www.sdw.de/waldwissen/verhalten-im-wald/waldknigge/waldknigge.html
Ich persönlich hätte als Jägerin/Jagdpächterin nichts dagegen, wenn man sich anständig verhält und nichts zerstört wird (ja, leider schon öfter passiert).
Dennoch: Die Frage war: Ist es verboten. Ja.
Danke das war mal ne Ansage so mag ich das XD
Bitte, hier nach Bundesland geordnet:
http://www.s162552179.online.de/DIMB-BETR.htm
z.B. Baden Württemberg, Berlin.......
(4) Ohne besondere Befugnis ist nicht zulässig
6.das Betreten von forstbetrieblichen und jagdbetrieblichen Einrichtungen.
Hier NRW:
§ 3 (Fn 23)
Betretungsverbote
(Zu § 14 Bundeswaldgesetz)
Betreten von jagdlichen Ansitzeinrichtungen,
forstwirtschaftlichen, imkerlichen und teichwirtschaftlichen Einrichtungen im
Walde und...
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000274#det351828
usw..
Ja, das sind Rechtsnormen! Vgl. meine Antwort.:-)
Das Ergebnis - die Aussage - bleibt somit gleich. Ob Knigge oder Gesetzestext.
Merci für's Sternderl : )
Nix`z danken wer as beste gschrim hod griagt vo mia an Stern ;D
Nein, das darfst du nicht. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Ich bin immer mit einer Standpauke davongekommen, die 2,3 mal von 100 die ich erwischt wurde.
Immer erst fest rütteln, umzu gucken,ob er stabil ist ;). Wenn man das nicht ohnehin sehen kann. Ich wär mal fast mitsamt dem Ding umgefallen.
Ich steig schon solang ich denken kann die Dinger hoch seit ich Kind bin. Ich liebe es da oben zu sitzen und einfach nur zu kucken am liebsten sind mir die die zu sind da sieht man einen nicht gleich und man kann voll abschalten.
Diese Frage wird auch unter Jagdausübungsberechtigten immer wieder diskutiert, aber den wenigsten ist die Rechtsgrundlage hierfür bekannt. Tatsächlich handelt es sich bei allen jagdlichen Einrichtungen um das Eigentum des Jagdpächters oder Eigenjagdbesitzers. Da der Eigentümer im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht gem § 823 ff BGB dafür haftet, dass von diesen Einrichtungen keine Gefährdung der Allgemeinheit ausgeht, könnte tatsächlich der Eigentümer des Hochsitzes dafür haftbar gemacht werden, wenn ein Fremder auf den Hochsitz steigt und irgendwie zu Schaden kommt und dem Eigentümer ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden kann. Der Eigentümer könnte somit das Betreten eines Hochsitzes untersagen allein schon aus dem Grund, um Schadensersatzforderungen vorzubeugen.
Konkreter werden hinsichtlich eines Betretungsverbots die Landeswaldgesetze.
Als Beispiel nenne ich hier mal Baden-Württemberg:
§ 37 LWaldG:
(4) Ohne besondere Befugnis ist nicht zulässig
6. das Betreten von forstbetrieblichen und jagdbetrieblichen Einrichtungen.
Gem. §82 LWaldG:
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig
3. entgegen § 37 Abs. 4 Wald oder forstbetriebliche oder jagdbetriebliche Einrichtungen, deren Betreten nicht zulässig ist, unbefugt betritt.
Genau so verhält es sich auch in Bayern, Brandenburg, NRW, Sachsen und Thüringen.
Selbst das Betreten ohne vorherige Aufforderung die Einrichtung zu verlassen oder nicht zu betreten gelten in diesen Bundesländer schon als Ordnungswidrigkeit.
In Hessen, Saarland und Schleswig-Holstein ist das Betreten verboten aber ohne Unterlassungsverfügung noch keine OWi.
Aber nichts desto trotz in jedem Bundesland ist das Betreten forstwirtschaftlicher und jagdlicher Einrichtungen verboten!
Nein, darfst du nicht. Das ist auch nicht ungefährlich! Nur der Jagdpächter kennt die Zustände seiner Ansitze so genau, daß er weiß, welchen er gefahrlos benutzen kann.
Stell dir vor, du fällst. Dann liegst du da. Und liegst und liegst. Kein Mensch wird dich zielgerichtet finden können. Wenn du Glück hast, findet dich der Zufall, ehe du gestorben bist.
Na ja, das Leben an sich ist gefährlich und endet immer mit dem Tod. Es fallen relativ garantert mehr Leute von der Haushaltsleiter, als vom Hochsitz.
Schon wahr. Aber muß man mit aller Gewalt riskieren, im Wald liegen zu bleiben?
Nein,muß man nich, aber man kann auch über eine Wurzelstolpern undsich den Hals brechen.
Wederich noch irgendjemand sonst aus meiner Kindheit und Jugend ist je vom Hochsitz gefallen. Und 100 Besteigungen werden wohl nicht ausreichen... Wir waren dauernd irgenwo,wo`s potenziell gefährlich war, ganz besonders auf Hochsitzen - und wir hatten nicht mal Handys..
Man muß nicht immer den Teufel an die Wand malen.
Komisch, meine Erfahrung ist da völlig konträr. Aber egal, jeder ist seines Glückes Schmied und die eigentliche Frage ist ja schon lange beantwortet.
Ich könnt im Wald auch auf die Schnauze fallen und mir den Kopf anschlagen .... hätte hätte .....
Fahrradkette :-D
genau, nur einmal da bin ich aus dem Ding geflüchtet war ein Wespennest drin da bin ich schnell wieder runter XD
Ganz ehrlich..... Du stellst eine Frage und kritisierst dann die Antworten weil sie nicht deiner Vorstellung entsprechen.
Du mußt dir nur klar darüber sein, daß du unbefugt eindringst und im Falle des Falles (wortwörtlich), keinerlei Ansprüche gegen den Besitzer hast. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit einem Unfall gehen voll und ganz zu deinen Lasten.
ich wollt nur die Rechtslage wissen ob ich die befolge ist dann meine Sache
Du begehst vermutlich eine Ordungswidrigkeit. Eine Straftat kann ich da nicht erkennen.
Vielleicht antwortet Antnschnobe noch auf die Frage, die ist vom Fach.
@ Michi57319 ! Deine Aussage bezüglich des unbefugten Eindringens ist falsch ! Selbst bei unberechtigter Benutzung (nicht Beschädigung) muß die Berufsgenossenschaft des Pächters zahlen.
Auch kann dir nur die jagdausübungsberechtigte Person des Revieres die Nutzung der Einrichtungen verbieten.
Darüber habe ich gestern so viel recherchiert und gelesen, ich werde die Links dazu jetzt sicherlich nicht noch mal raussuchen und posten, um das Gegenteil darzustellen.
Na na na nicht so übertreiben das Ding ist in guten Zustand
Woher weißt du, dass sich keine Würme im inneren des Holzes eingenistet haben?
Dann dürfte der Jäger auch nicht hinauf steigen ;P
Er hat das Ding meist gebaut, also weiß er, wie er sein Eigentum einzuschätzen hat. Normalerweise. Ich kenne einen Jagdpächter, der mit viel Glück überlebt hat und jetzt für den Rest des Lebens im Rollstuhl sitzt.
Aber viele Hochsitze sind gar nicht mehr in Verwendung...
Die jagdlichen Einrichtungen unterliegen den Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaft. Sind sie nicht mehr standfest, müssen sie unverzüglich instand gesetzt oder abgebaut werden.
Ein Anruf bei der Berufsgenossenschaft reicht und die nicht mehr verwendeten Hochsitze sind in wenigen Tagen demontiert. :-)
Dann willst du mir sagen das die halb zerfallen, mit Moos überzogenen Hochsitze bei uns im Wald welche vermutlich uralt sind noch verwendet werden? Oder wurden die einfach vergessen o:
Schau einmal hier unter dem Punkt Zweck. Ich bin mir nicht sicher, für welches Land dieser Artikel geschrieben ist. Vermutlich Deutschland.
Der Waldknigge ist aber keine Rechtsnorm.