Darf ich den Sturz soweit kürzen?
Ist denke ich eine tragende Wand sonst wäre ja kein Sturz drin. Er 120x18x13 cm
4 Antworten
Wenn Du die Wand Senkrecht auch entfernen möchtest bedeutet es, der Sturz hat am ende nur noch 1 cm Auflage (auf der Rechten Seite). Das ist nicht zulässig und sollte nicht gemacht werden.
Sinnvoller wäre es den Sturz komplett zu entfernen und einen Breiteren einzuziehen, welcher in den Wänden verschwindet und dort noch Auflage hat. Ob ein Statiker das erlauben wird ist wieder eine ganz andere Frage.
Hallöle,
nein, keinesfalls! Stürze sind mit ihren Abmessungen immer genau auf die anfallende, zu tragende Last ausgerichtet. Könnte es sein, dass ein Geschoss höher dort eine Wand langläuft? Du kannst Dir höchstens von einem Statiker einen neuen Sturz berechnen lassen, der evtl etwas weniger hoch werden kann, indem mehr Bewehrung reingesetzt wird. Die Auflagerfläche auf der linken Seite scheint mir übrigens (ich arbeite in einem Architekturbüro) ohnehin schon viel zu klein zu sein! Also, hör Dich Mal in der Nachbarschaft um, vielleicht gibt es ja dort z.B. einen Statiker, der sich das mal angucken kann. Vielleicht lag da ja Mal eine Last drauf, die zwischenzeitlich nicht mehr anfällt o.ä.. Dann kannst Du vielleicht einen anderen, weniger hohen Sturz verwenden. Einfach kappen geht aber keinesfalls(!) und kann echt sehr gefährlich werden, sowohl für die Personen die dort wohnen, als auch für das Gebäude selbst!!! Das trotzdem einfach zu tun, wäre mehr als grob fahrlässig!!!
Trotzdem schönes WE noch,
wölfin 🙋
In der Breite wird es zwar wohl in puncto Statik etc. kürzbar sein, aber eventuell mühsame bis harte Arbeit werden, wegen der üblicherweise (aber nicht unbedingt) darin enthaltenen Bewehrung (also den Stahlstäben darin).
Aber statisch gesehen absolut nicht machbar ist das Kürzen in der Höhe, weil diese wirklich sehr relevant für die Tragkraft ist!!! Das ist ungefähr so, als würdest Du zum Bau einer Brücke, statt dickem Holz, nur noch ein Stück Pappe verwenden! Da solltest Du wirklich unbedingt die Finger von lassen! Ansonsten kann es nämlich wirklich gefährlich werden! Und selbst wenn es vielleicht am Anfang halten sollte, müßtest Du trotzdem jederzeit damit rechnen, dass es irgendwann bricht! Also, mach das bitte bitte bitte auf keinen Fall!!!
Also wäre das kein Problem da was weg zu nehmen?
Es ist der alte Sturz noch drin. Ich habe den nicht ausgetauscht. Der Sturz ist 1,20 m lang. Wenn ich das jetzt so raus schneiden würde wären nach links und nach rechts noch 21,75 cm über wo der Sturz aufliegt.
Na denn: passt doch! Dann kannst Du doch loslegen!
Die Wand wo das Loch jetzt drin ist waren Glasbausteine drin. Ich habe den Sturz nicht selber eingebaut. Ich wollte da eine Tür rein bauen.
Das auf dem Foto ist also schon der neue Türsturz? 😮 Uiuiui... Ich nehme Mal an, ich sehe das richtig: unten drunter ist doch noch ein Stahlwinkel als eigentliche Abfangung, oder? Auf jeden Fall würde ich das Auflager auf der linken Seite als zu schmal ansehen. Wenn ich die breiteste Innenkante der Tür nehme und zu dem Sturzwinkel hochziehe, dürfte das Auflager nur noch eine effektive Breite von ca. 3,5~4 cm haben!!! Und das ist viel zu wenig!!!
Hallo
Oben drüber ist der Dachboden und keine Wand liegt dort auf. Es sind jetzt ca. 28 cm nach links und rechts wo er aufliegt.
Heißt das, Du hast ihn zwar schon passend umpositioniert, damit er genügend Auflager hat, aber ihn gefährlicher Weise einfach in der Höhe "gekürzt"???
Oder verwendest Du jetzt einfach einen neuen Fertigteil-Sturz, der zwar noch seine ab Werk vorgegebenen Originalmaße hat, aber nicht mehr so hoch ist, wie der alte? Dann dürfte das, wenn er wirklich nur die darüber liegende, bis zur Decke gehende Wandscheibe tragen muss, nach Deinen Angaben eigentlich kein Problem sein.
Nur einen fertigen / vorhanden Sturz in der Höhe oder Tiefe zu kürzen, ist sehr gefährlich!
Auch Fertigteilstürze benötigen zum Erreichen voller Tragfähigkeit eine Übermauerung!
Der Fertigteilsturz ist quasi nur die untere Bewehrung (=Zugzone) mit Korrosionsschutz. Ohne Druckzone aus Mauerwerk geht da wenig bis gar nichts.
Da würde ich dringend von abraten. Sieht nach einem Stahlbetonsturz aus. Da wird höchstwahrscheinlich die Zugbewehrung genau in dem Bereich liegen, den du wegstemmen willst. Der Sturz hätte dann keine definierbare Belastbarkeit mehr.
Auf der linken Seite ( Bild ) ist die Auflage zu gering.
Wäre also kein Problem da ein Stück von 6 cm hoch und 76,5 cm breit Weg zu nehmen?