angebliche Ruhestörung ... Stellungnahme
Hallo Leute,
wir wohnen zu zweit seit einem halben Jahr in einem Mehrfamilienhaus in der 3. Etage. Die Nachbarn unter uns in der 2. und sogar die in der ersten Etage haben sich schon zum zweiten mal bei der Hausverwaltung darüber beschwert das wir angeblich laut schreien, laute Musik hören und trampeln. Seit unserem Einzug widmen die Parteien uns keines Blickes. Die Parteien sind untereinander befreundet.
Wir hören so gut wie garkeine Musik und sind nach dem ersten Schreiben schon auf Kopfhörer umgestiegen. Auch das Geschrei können wir uns nicht erklären da wir ein sehr gutes Hörvermögen haben und in einer 70m² großen Wohnung nicht brüllen müssen.
Wie soll ich meine Stellungnahme in Schrift verfassen? Wie soll ich nett nachfragen wie es sein kann das die Personen in der 1. Etage unsere Musik und Trampelgeräusche aus der dritten Etage hören? Über ein par beispieltexte würd ich mich echt sehr freun :D
6 Antworten
Um einen Beispieltext zu erstellen, müsste man das schreiben der Hausverwaltung kennen. Es wird jedoch sehr schwer werden, die beschwerden zu entkräften.
Ich persönlich würde zunächst erstmal die Daten der etwaigen ruhestörungen einfordern. Anhand dieser Daten würde ich zunächst prüfen, ob ich überhaupt zu Hause war und dann dementsprechend Zeugen suchen, die bestaätigen, dass ich zu diesen zeitpunkten nicht zu Haus sein konnte.
Rechtliche Grundlagen Rechtlich gesehen handelt es sich bei der Ruhestörung um eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), welche mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden kann. Diese Vorschrift besagt im Einzelnen:
„(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.“
Zuständigkeiten Zuständig für die Verfolgung und Ahndung solcher Ordnungswidrigkeiten sind die Ordnungsämter der Städte und Verwaltungsgemeinschaften. Dies ist im Ordnungsbehördengesetz (OBG) geregelt. Für die Stadt beispielsweise ist somit das Ordnungsamt der Stadt zuständig. Erfahrungsgemäß ergehen solche Beschwerden meist außerhalb der üblichen Sprechzeiten. In diesen Fällen wird auf Grundlage des OBG und des Polizeiaufgabengesetzes die Polizei tätig und leitet festgestellte Verstöße an das Ordnungsamt weiter.
Verfahrensweisen Durch die Polizei: Wird die Polizei über ruhestörenden Lärm informiert oder stellt diesen selbst fest, wird dieser im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten der Polizei beseitigt. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Feststellungen von Ruhestörungen erfolgt seitens der Polizei ferner eine Meldung an das zuständige Ordnungsamt. Ansonsten wird es nach Herstellung der Ruhe im Regelfall bei einer mündlichen Verwarnung belassen.
Durch die Ordnungsämter: Nachdem eine Beschwerde oder eine Meldung über ruhestörenden Lärm beim Ordnungsamt eingeht, liegt es im Ermessen der Behörde zu entscheiden, ob der Verursacher mündlich verwarnt oder ob dem Verursacher die Zahlung einer Geldbuße auferlegt wird.
Durch die Stadt wird bei Erstverstößen im Regelfall ein Bußgeld in Höhe von ca. 50 bis 100 EUR verhängt. Bei schwerwiegenden Verstößen kann dieses Bußgeld jedoch deutlich höher ausfallen.
Wie kann ich mich als Betroffener gegen Ruhestörungen wehren? Fühlt man sich als Bürger durch Lärm in seiner Ruhe gestört, kann man sein Recht auf mehrere Arten durchsetzen: Die bekannteste und am häufigsten praktizierte Art ist das Einschalten der Polizei.
In vielen Fällen kann es jedoch sinnvoller sein, sich direkt an das zuständige Ordnungsamt zu wenden, da die Polizei festgestellte Verstöße ohnehin an das Ordnungsamt weiterleitet.
Das Rufen der Polizei und die Meldung an das Ordnungsamt sollten nicht der einzige und ausschließliche Weg sein um sich gegen lärmende Nachbarn zu wehren. Viel einfacher und im Sinne einer angenehmen Nachbarschaft ist es, wenn man sich als erstes direkt an den Verursacher wendet.
Wenn die eigenen Bemühungen nicht fruchten oder wenn es wiederholt zu Ruhestörungen kommt, ist es natürlich angebracht, sein Recht durch die Behörden durchsetzen zu lassen.
Da die untereinander befreundet sind hast du sowieso keine Chance . Ich hatte mal das gleiche Problem und hatte sie danach ignoriert und mir gleichzeitig eine Rechtschutzversicherung angeschafft ( für alle Fälle)
Fordere die Nachbarn schriftlich per Einschreiben auf,Beweise vorzulegen;ansonsten aber derartige Unterstellungen zu unterlassen,da Ihr sonst Anzeige wegen Verleumdung erstatten werdet.Eine Kopie dieses Schreibens und der beiden Rückscheine eintüten und der Hausverwaltung zukommen lassen.Allerdings würde ich es doch noch einmal mit Reden versuchen,auch bei der Hausverwaltung.Denn die Hausverwaltung muß ja auf die Beschwerden reagieren.Und da läßt sich im Vorfeld vielleicht schon was klären.
wie willst du denn beweisen das du nicht schreist? die nachbarn haben offenbar langeweile. den beweis das ihr zu laut seid müssen die erstmal erbringen. lass dich nicht verrückt machen. sag den leuten unten das sie anschellen sollen wenn die musik wieder mal zu laut ist weil du dir keiner schuld bewusst bist.