Tor vor Garageneinfahrt: elektrischer Antrieb mit Fernbedienung Pflicht?
Ich möchte mein Grundstück (liegt in Bayern) zur Straßenseite hin mit einem Zaun abschließen. Vor meine Garageneinfahrt käme dann ein 5m breites Tor.
Meine Frage ist nun, ob ich bei diesem Tor vor meiner Garageneinfahrt einen elektrischen Antrieb mit Fernbedienung einbauen lassen muss? Auf der Straßenseite des Tores kommt erst ein Gehweg und dann eine verkehrsberuhigte Nebenstraße (Tempo 30 Zone).
Der gefragte Zaunbauer meinte nämlich sofort, ein elektrischer Antrieb mit Fernbedienung ist dort vorgeschrieben und wollte mir den mal eben für 5000€ Aufpreis verkaufen. Wenn ich darauf verzichten will, muss ich ihm unterschreiben, dass ich auf eigenes Risiko auf den elektrischen Antrieb verzichte und keine diesbezüglichen Ansprüche gegen ihn geltend machen werde.
Will mich der Zaunbauer abzocken oder gibt es wirklich eine Pflicht für einen elektrischen Torantrieb mit Fernbedienung?
In der Nachbarschaft hat knapp die Hälfte der Häuser einen elektrischen Antrieb, die anderen nicht. Beim Bauamt meiner Stadt sagte man mir nur, dass es keine besonderen Regelungen für Tore in der lokalen Bauordnung gibt.
Gibt es vielleicht ein Bayern- oder Deutschlandweites Gesetz zu diesem Thema?
2 Antworten
Ich frage mich woher er (Zaunbauer) diese fixe Idee dass man Antriebe haben muss gehabt hat. Zum einen tut das sicher der Geldbörse gut, seiner. Ich kannte mal einen alten Herrn, der hatte bei seiner Garage auch so ähnlich argumentiert. Geholfen hat dann die örtliche Polizei, weil sie Ihn erklärt hat, dass er sehr wohl auf der Strasse stehenbleiben darf bis das Tor geöffnet ist. Sprich aussteigen, herumlaufen, Tor Auf, zurücklaufen, einsteigen usw.. Und Opa wohnte auf einer Hauptstrasse mit Höllenverkehr. Eine kurze Wartezeit ist also zumutbar. Je nachdem welches Zaunsystem du jetzt bestellt hast ist die Nachrüstung mit Motor nicht mehr möglich bzw, es muss mit einem anderen System gearbeitet werden.
Beim Bauamt meiner Stadt sagte man mir nur, dass es keine besonderen Regelungen für Tore in der lokalen Bauordnung gibt.
Was willst du denn noch von uns? du hast deine Antwort doch schon!
Wenn es eine Bundes- oder Landesweite Verordnung diesbezüglich gäbe, müsste sie in der lokalen Bauordnung berücksichtigt sein
was für Ansprüche solltest du denn gegen ihn geltend machen???? Eindeutigere Abzocke geht ja wohl nicht!