Toilette und Dusche erlaubt in der genehmigungsfreien Garage in Berlin?
Hallo liebe Community,
ich habe vor kurzem begonnen meine Garage umzubauen ,weil mein Tor defekt war und ich jetzt eigentlich auch nur mein Motorrad drin geparkt hatte .
Beim Umbau kam mir die Idee dort einem wenig meinem Hobby nachzugehen und zu werkeln , daher hatte ich mir 2m² noch als Toilette mit kleiner Dusche mit Trockenbauwänden gezogen gehabt.
So Jetzt kam mein super Nachbar und hat mich denunziert beim Bauaufsichtsamt und die sind bald bei mir zum besichtigen. Habe mir jetzt gedacht dies jetzt tatsächlich als Garage zu nutzen. Hat sich ja erledigt als Hobbyraum ,da die jetzt nen Auge auf mich werfen. Meine Frage ist es erlaubt eine Toilette oder Dusche in der Garage zu haben ?
Würde nämlich dort wo die Toilette ist jetzt dann in Zukunft reifen abstellen. Würdet ihr mir empfehlen die Toilette , Waschbecken + Dusche komplett auszubauen oder nur die Dusche ?
Es ist eine genehmigungsfreie Garage von 15 m2 . Als genehmigungsfreier schuppen kann es leider nicht mehr eingestuft werden ,da in Berlin bis zu 10 m2 Schuppen genehmigungsfrei sind und alles darüberhinaus bauantragspflichtig.
Bei Garagen bis 30 m2 sieht das anders aus. Aber wo wird eine Garage definiert ?
Wer sagt mir was dort reingehören darf und was nicht ?
Ich meine eine Toilette und Waschbecken könnten ja theoeretisch in einer Garage stehen?
Die Dusche schätze ich sollte ich erstmal unterlassen.
Hat jemand dazu eine quelle für berlin ?
Lg
4 Antworten
Garagen sind unter bestimmten Umständen privilegiert. Das betrifft die Größe und die Nutzung. Als Garage definiert kann man das als solche nutzen, ggf. auch als Abstellraum. Mehr geht nicht. Auch kein Bad. Auch kein Bad mit einer Dusche ohne Wand, auch keine sehr kleine Dusche oder Toilette ohne Klobrille, oder ähnliche Ideen.
"Aber wo wird eine Garage definiert ? ...
Wer sagt mir was dort reingehören darf und was nicht ? "
Du zäumst das Pferd von der falschen Seite auf. Es geht primär um die Nutzung, nicht um die eigentliche bauliche Ausführung selber. Auch ein Wohnwagen kann zu einem Gebäude werden: http://www.berliner-kurier.de/wird-ein-wohnwagen-durch-ein-dach-zu-einem-gebaeude--17805934
Wenn du dir einen Container kaufst und dort dein Auto parkst, ist das kein Container mehr, sondern er wird zur Garage.
Verfahrensfreie Bauvorhaben sind definiert, als Beispiel: http://www.fragdenarchitekt.de/Schuppen+Genehmigungsfrei.aspx Wobei sich immer wieder die Bemerkung findet: "ohne Toilettenräume".
Die Landesbauordnung für Berlin: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/bauen/BauOBln.pdf
Bedenke bitte, Baurecht kennt kein Gewohnheitsrecht. Selbst wenn nach 20 Jahren ein anderer Nachbar kommt und petzt, dann darfst du rückbauen.
"Ich meine eine Toilette und Waschbecken könnten ja theoeretisch in einer Garage stehen? "
Ja, natürlich. Dadurch wird die Garage jedoch zu einem Wohngebäude. Die Nutzung, besser gesagt, die mögliche Nutzung ändert sich.
Ein Garagenraum kann durchaus auch eine Werkbank beinhalten, allerdings nur wenn noch ein Fahrzeug hineinpasst. die grenze zum Werkstattraum vermischt sich da etwas , deshalb unbedingt auf die Formulierung / bezeichnungen im Baugesuch achten und entsprechend formulieren.
Durch den Einbau eines Waschbeckens, Waschbecken hab ich auch drinn aber nicht mit Trinkwasser sondern mit Regenwasser gespeist und keinen Anschluss ans Abwassersystem. Somit wird ein möglicherweise genehmigungsfreier Garagenraum ( Regional zw 20 und 40 qm Umbauter Raum ) durchaus Genehmigungspflichtig wobei dieses Waschbecken natürlich auch in die Zeichnung mit reinmuß. .
Rückfragen lohnen sich auch beim zuständigen Bauamt denn der eine sieht Vier Pfosten mit Überdachung bereits als Umbauten Raum andere sind da etwas großzzügiger und wollen Wände sehen.
Das noch keine Fehlnutzung im Sinne des Baurechtes wenn man in dieser Garage ein Fahrzeug in Einzelteilen lagert / abstellt. Es gibt nach meiner Kenntnis keine Vorgabe das oder ob dieses Fahrzeug betriebsbereit sein muß oder nicht ( nur so als Hinweis.).
Ich hatte so ein problem vor vielen Jahren mal . Mehrer Fahrzeuge ohne karosse in einzelteilen eingelagert . Anderst sieht das aus wenn zum einem kein Fahrzeug reinpasst weil zB größere Bearbeitungs-Maschinen fest eingebaut sind ( verdübelt am Boden) . und so die Nutzung des Gebäudes oder Räumen zum beispiel Produktionsraumcharakter oder werkstattcharakter bekommt .
Da sollte man also Vorsichtig werden oder eine entsprechende Nutzungsänderung beim zuständigen Landratsamt beantragen. Vergesst dann aber auch die eventuell erforderlichen Entsorgungsrichtlinien oder Entsorgungsstützpunkte nicht die für entsprechende Räumlichkeiten gelten. Denn das wird häuffig zum Stolperstein.
Joachim
Das ist unser krankes deutsches Baurecht. Es wäre ja auch eine Katastrophe, wenn Du einfach das bauen dürftest, was möglich wäre. Dann würden ja die großen Immobilienhaie nichts mehr verdienen!
Im Ernst: eine Garage ist eine Garage und darf auch nur als solche genutzt werden. Wenn Du kein Auto darin parkst, sondern Dir da eine Heimwerkerbank reinstellst, dann bewegst Du Dich in einer Grauzone. Das ist dann zwar eigentlich schon eine falsche Nutzung, aber da sich diese baulich nicht manifestiert, ist das dann erstmal noch nicht formal angreifbar. Wenn Du allerdings bauliche Änderungen vornimmst, die auf eine Zweckentfremdung schließen lassen, dann wiehert der Amtsschimmel.
"Es wäre ja auch eine Katastrophe, wenn Du einfach das bauen dürftest, was möglich wäre."
Das wäre es auch, spätestens in dem Moment, wo es dich selber negativ betrifft. Wer in einer kleinen Neubausiedlung wohnt, der sollte es zu schätzen wissen, wenn die Nachbarn nicht alles mit irgendwelchen Gebäuden zubauen.
Das mit dem Denunzieren mag verwerflich sein, aber in den Großstädten, wo Not an bezahlbaren Wohnungen herrscht und irgendwelche üblen Rattenlöcher zu einer profitablen "Mietwohnung" umgebaut werden, halte ich das für nicht besonders abwegig, derlei Vorhaben im Keim zu ersticken.
Wir kennen keine weiteren Umstände. Mag sein, dass es mit dem Verhältnis zum Nachbarn nicht so gut steht, mag sein, dass er eine Vermietung befürchtet, mag sein, dass es schon in der Gegend vorgekommen ist. Keine Ahnung.
Aber so als "krank" würde ich das auf den ersten Blick nicht abstempeln. Auf den ersten Blick kann es für den Nachbarn so aussehen, als ob da jemand eine Wohnung herbei zaubert und noch gut kassieren will.
Also die Toiletten + Duschen am besten nicht drin lassen , bis das Amt kommt? Ich werde ja keine Werkbank drin lassen. Möchte dass es genehmigungsfrei bleibt erstmal und dass ich das nicht abreißen muss. Daher suche ich nach eine baurechtlichen Definition von Garage. Was darin sein darf und was nicht.
Das ist unser krankes deutsches Baurecht.
Ich halte eher die folgende Tatsache für "krank", aber nicht untypisch für Deutschland:
So Jetzt kam mein super Nachbar und hat mich denunziert beim Bauaufsichtsamt...