Toilette und Dusche erlaubt in der genehmigungsfreien Garage in Berlin?

4 Antworten

Garagen sind unter bestimmten Umständen privilegiert. Das betrifft die Größe und die Nutzung. Als Garage definiert kann man das als solche nutzen, ggf. auch als Abstellraum. Mehr geht nicht. Auch kein Bad. Auch kein Bad mit einer Dusche ohne Wand, auch keine sehr kleine Dusche oder Toilette ohne Klobrille, oder ähnliche Ideen.

"Aber wo wird eine Garage definiert ? ...
Wer sagt mir was dort reingehören darf und was nicht ? "

Du zäumst das Pferd von der falschen Seite auf. Es geht primär um die Nutzung, nicht um die eigentliche bauliche Ausführung selber. Auch ein Wohnwagen kann zu einem Gebäude werden: http://www.berliner-kurier.de/wird-ein-wohnwagen-durch-ein-dach-zu-einem-gebaeude--17805934

Wenn du dir einen Container kaufst und dort dein Auto parkst, ist das kein Container mehr, sondern er wird zur Garage.

Verfahrensfreie Bauvorhaben sind definiert, als Beispiel: http://www.fragdenarchitekt.de/Schuppen+Genehmigungsfrei.aspx Wobei sich immer wieder die Bemerkung findet: "ohne Toilettenräume".

Die Landesbauordnung für Berlin: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/bauen/BauOBln.pdf

Bedenke bitte, Baurecht kennt kein Gewohnheitsrecht. Selbst wenn nach 20 Jahren ein anderer Nachbar kommt und petzt, dann darfst du rückbauen.

"Ich meine eine Toilette und Waschbecken könnten ja theoeretisch in einer Garage stehen? "

Ja, natürlich. Dadurch wird die Garage jedoch zu einem Wohngebäude. Die Nutzung, besser gesagt, die mögliche Nutzung ändert sich.

Ein Garagenraum kann durchaus auch eine Werkbank  beinhalten, allerdings nur wenn noch ein Fahrzeug hineinpasst.  die grenze zum Werkstattraum  vermischt sich da etwas , deshalb unbedingt auf die Formulierung / bezeichnungen im Baugesuch achten und entsprechend formulieren.

Durch den Einbau eines Waschbeckens,  Waschbecken hab ich auch drinn aber nicht mit Trinkwasser sondern mit Regenwasser gespeist und keinen Anschluss ans Abwassersystem.  Somit wird ein möglicherweise genehmigungsfreier Garagenraum ( Regional zw 20 und 40  qm Umbauter Raum ) durchaus Genehmigungspflichtig  wobei dieses Waschbecken  natürlich auch in die Zeichnung mit reinmuß. .

Rückfragen  lohnen sich auch  beim zuständigen Bauamt denn der eine sieht Vier Pfosten mit Überdachung bereits als Umbauten Raum  andere sind da etwas großzzügiger und wollen Wände sehen.

Das noch keine Fehlnutzung im Sinne des Baurechtes wenn man in dieser Garage ein Fahrzeug in Einzelteilen lagert / abstellt.   Es gibt nach meiner Kenntnis keine Vorgabe das oder ob dieses Fahrzeug betriebsbereit sein muß oder nicht   ( nur so als Hinweis.).

Ich hatte so ein problem vor vielen Jahren mal . Mehrer Fahrzeuge ohne karosse in einzelteilen eingelagert .  Anderst sieht das aus wenn zum einem kein Fahrzeug  reinpasst weil zB größere Bearbeitungs-Maschinen fest eingebaut sind ( verdübelt am Boden) .  und so die Nutzung des Gebäudes  oder Räumen zum beispiel Produktionsraumcharakter  oder werkstattcharakter bekommt .

Da sollte man also Vorsichtig werden oder eine entsprechende Nutzungsänderung  beim zuständigen Landratsamt beantragen. Vergesst dann aber auch die eventuell  erforderlichen Entsorgungsrichtlinien  oder Entsorgungsstützpunkte nicht die für entsprechende Räumlichkeiten gelten.  Denn das wird häuffig zum Stolperstein.

Joachim


Das ist unser krankes deutsches Baurecht. Es wäre ja auch eine Katastrophe, wenn Du einfach das bauen dürftest, was möglich wäre. Dann würden ja die großen Immobilienhaie nichts mehr verdienen!

Im Ernst: eine Garage ist eine Garage und darf auch nur als solche genutzt werden. Wenn Du kein Auto darin parkst, sondern Dir da eine Heimwerkerbank reinstellst, dann bewegst Du Dich in einer Grauzone. Das ist dann zwar eigentlich schon eine falsche Nutzung, aber da sich diese baulich nicht manifestiert, ist das dann erstmal noch nicht formal angreifbar. Wenn Du allerdings bauliche Änderungen vornimmst, die auf eine Zweckentfremdung schließen lassen, dann wiehert der Amtsschimmel.

SirKermit  08.06.2017, 06:41

"Es wäre ja auch eine Katastrophe, wenn Du einfach das bauen dürftest, was möglich wäre."

Das wäre es auch, spätestens in dem Moment, wo es dich selber negativ betrifft. Wer in einer kleinen Neubausiedlung wohnt, der sollte es zu schätzen wissen, wenn die Nachbarn nicht alles mit irgendwelchen Gebäuden zubauen.

nurromanus  08.06.2017, 06:38

Das ist unser krankes deutsches Baurecht.

Ich halte eher die folgende Tatsache für "krank", aber nicht untypisch für Deutschland:

So Jetzt kam mein super Nachbar und hat mich denunziert beim Bauaufsichtsamt...

SirKermit  08.06.2017, 09:09
@nurromanus

Das mit dem Denunzieren mag verwerflich sein, aber in den Großstädten, wo Not an bezahlbaren Wohnungen herrscht und irgendwelche üblen Rattenlöcher zu einer profitablen "Mietwohnung" umgebaut werden, halte ich das für nicht besonders abwegig, derlei Vorhaben im Keim zu ersticken.

Wir kennen keine weiteren Umstände. Mag sein, dass es mit dem Verhältnis zum Nachbarn nicht so gut steht, mag sein, dass er eine Vermietung befürchtet, mag sein, dass es schon in der Gegend vorgekommen ist. Keine Ahnung.

Aber so als "krank" würde ich das auf den ersten Blick nicht abstempeln. Auf den ersten Blick kann es für den Nachbarn so aussehen, als ob da jemand eine Wohnung herbei zaubert und noch gut kassieren will.

OnurTr 
Beitragsersteller
 08.06.2017, 00:58

Also die Toiletten + Duschen am besten nicht drin lassen , bis das Amt kommt? Ich werde ja keine Werkbank drin lassen. Möchte dass es genehmigungsfrei bleibt erstmal und dass ich das nicht abreißen muss. Daher suche ich nach eine baurechtlichen Definition von Garage. Was darin sein darf und was nicht.