Erbe - Schwester meldet sich nicht?
Hallo!
Ich weiß nicht, was ich machen soll. Vor 4 Monaten ist meine Mutter gestorben, zu meiner Schwester bestand kein Kontakt. Jetzt habe ich sie nach langem hin und her dazu gekriegt, dass wir gemeinsam den Erbschein beantragt und nun auch erhalten haben. Der Erbschein läuft auf mich, sie ist mit eingetragen. Seit Tagen versuche ich sie zu erreichen. Ihre Telefonnummer ist aktuell, auch auf Nachrichten anderer Angehöriger von mir, die noch Kontakt zu ihr haben, sich bei mir zu melden, reagiert sie nicht. Ich weiß, dass sie das Erbe annehmen will, weil Vermögen da ist. Aber ich komme einfach nicht weiter. Die Bank sitzt mir im Nacken, weil noch Schulden da sind (Erbmasse übersteigt die Schulden) und die Kosten für die Beerdigung habe ich auch alleine getragen. Jetzt fallen wieder über 700 Euro wegen des Erbscheins an. Die Raten fürs Haus meiner Mutter laufen weiter, Strom, Wasser Versicherungen usw. auch, weil noch 2 Einliegerwohnungen vermietet sind.
Das Haus soll verkauft werden, ein Käufer ist auch schon gefunden.
Wie soll ich mich verhalten?
4 Antworten
Ich weiß, dass sie das Erbe annehmen will, weil Vermögen da ist.
Sie hat das Erbe bereits mit der Beantragung des Erbscheins angenommen.
Wie soll ich mich verhalten?
Dann sollten sie sie per Post anschreiben. Dabei sollten sie am besten gleich den Entwurf des Kaufvertrages mittschicken, sowie die Rechnung, wieviel ihnen anteilig zu erstatten ist.
Ideal wäre natürlich, wenn ihnen Ihre Schwester eine Vollmacht für die Verwaltung des Erbes geben würde.
weil noch 2 Einliegerwohnungen vermietet sind.
Da müßte dann doch auch Miete hereinkommen. Die für die Kosten verwendet werden kann.
Sie braucht das Erbe nicht mehr anzunehmen, sie hat es bereits angenommen. Wichtig ist jetzt das du alle Ausgaben notierst und dokumentierst. Die Berichtigung des Grundbuches kannst du mit dem Erbschein bereits beantragen. Nur zum Verkauf benötigst du ihre Unterschrift und ihr Einverständnis zu dem vereinbarten Kaufpreis. Schreibe Sie an, Einschreiben mit Rückschein, mache ihr eine Aufstellung ihrer Pflichten, die sie mit der Erbannahme eingegangen ist, Weiterzahlung der Darlehensraten, hälftige Übernahme der Nebenkosten, die Pflichten eines Vermieters. Falls sie auch jetzt keinen Kontakt mit dir möchte, könnte Sie ja einen Anwalt oder jemand ihres Vertrauens bevollmächtigen ihre Interessen zu vertreten.
Du kannst diese Kosten alle aus der Erbsache zurück erstattet verlangen. Wenn du also selber Kosten hast, die den Nachlass betreffen, mache eine genaue Aufstellung, mit Belegen. (Erbscheinskosten, Beerdigung, ..)
Wenn sie sich länger nicht meldet, kannst du einen Nachlasspflegschaft beantragen (frage beim Amtsgericht). Vielleicht wirst du selber als Nachlasspfleger eingesetzt. Dann kannst du wie ein Geschäftsführer alle Fragen regeln. Wenn dann deine Schwester auftaucht, dann wird das Erbe - nach Abzug aller Nachlassverbindlichkeiten aufgeteilt.
Wenn alle Stricke reißen, musst Du Dir einen Anwalt nehmen, der sie kontaktiert. Kostet zwar was, erspart Dir aber Ärger.