Tochter schwanger mit 17.Müssen wir Unterhalt zahlen?
Folgende Situation:
Die Tochter meines Mannes aus erster Ehe ist 17 Jahre alt und schwanger. Sie wird im September das Kind bekommen.Im November wird das Mädchen 18 Jahre alt.
Frage: müssen oder wie lange müssen wir den Unterhalt für sie zahlen?
Ausbildung hat sie nicht,letztes Jahr von der Schule gegangen,nicht um eine Ausbildung gekümmert.Wir gehen davon aus das sie keine Lust auf Arbeit hatte und deshalb schwanger wurde. Freund hat sie aber dieser ist auch arbeitslos und ohne Ausbildung. Noch wohnt sie bei der Mutter ,will sich aber nun eine eigene Wohnung nehmen. Da das Baby wohl mit einer Krankheit (wurde festgestellt) zur Welt kommt,wird sie wohl auch nach der Geburt keine Ausbildung machen können/wollen.
Und BITTE !! jetzt keine dummen Kommentare von wegen das arme Mädchen. Sie hat Kontakt immer abgelehnt,keine Hilfe von uns zwecks Ausbildungsplatz angenommen,meldet sich nur immer wenn sie Geld haben möchte! Wir werden sie sicherlich dennoch unterstützen jedoch sicherlich nicht mit Geld (kann sie nicht mit umgehen) und wahrscheinlich wird sie eher sich ein neues Handy kaufen als etwas für das Kind. Also werden wir ihr Kindersachen etc. kaufen für den Anfang.
Trotzdem bleibt die Frage: müssen wir den Unterhalt weiter zahlen?????
Danke euch für ehrliche kompetente Antworten. LG
9 Antworten
Also normalerweise muss man nur bis zum Ende der Ausbildung zahlen, macht einer absichtlcih keine Ausbildung, dann muessen die Eltern nicht unbedingt zahlen. Aber mit Kind sieht man dass halt so, dass sie quasi nur erst mal die Zeit bis zur Ausbildung unterbricht (unfreiwillig). Mit Kind hat sie wohl sogar Anspruch auf Alg2, wenn sie alleine wohnt. auch unter 25. In erster Linie waere der Kindsvater ihr zu Betreuungsunterhalt verpflichtet, wenn er denn leistungsfaehig waere und nicht die Eltern.
Wohl aber waeren die Eltern wieder zu Unterhalt verpflichtet, wenn sie doch irgendwann die Ausbildung fortsetzen moechte, wenn das Kind etwas aelter ist.
Ich wuerde da auf alle Faelle mal einen guten Anwalt fuer Unterhaltsrecht befragen, bevor er nach Volljaehrigkeit weiter Unterhalt zahlt. Mag sein, dass so etwas auch im Einzelfall entschieden wird.
Da würde ich mal beim Jugendamt nachfragen, oder bei einem Anwalt für Familienrecht. Im Normalfall zahlt man ja, bis die Ausbildung beendet ist (wirtschaftliche Unabhängigkeit), bzw. max. bis sie 25 ist. Da sie nun aber schwanger ist, und somit vorerst gar nicht arbeiten gehen kann, sieht die Sache schon komplizierter aus. In jedem Fall müßt ihr aber ab ihrem 18. Geburtstag nicht mehr den vollen Unterhalt zahlen, da ihr den dann mit der Kindsmutter teilt. Dann würde auch das Einkommen der Tochter angerechnet werden, und da sie ja Kindergeld für ihr eigenes Kind bekommt und sicher auch Unterhalt vom Vater ihres Kindes (oder wenigstens Unterhaltsvorschuss, wenn der auch nichts in der Tasche hat.....) hat sie ja ein Einkommen. Außerdem ist die Frage, wovon sie eine eigene Wohnung überhaupt bezahlen will; sie könnte ja sicher bei Mama wohnen bleiben.....
Gibt sicher ne Info-Seite, die auch solche Fälle berücksichtigt. Wenn ich was finde, melde ich mich noch mal. Übrigens: ich kann dich gut verstehen.....
Hier ich hab noch was gefunden.
Unter dem Abschnitt "Kindergeld" wird die Altersgrenze "25" angegeben. Die diversen Seiten im Internet geben alle in ungefähr dieselben Beispielrechnungen an.
Trifft nicht so ganz euren Fall, aber ist doch zumindest recht ähnlich. Tatsächlich schwierig, auf Anhieb was Vernünftiges darüber im Internet zu finden....
Super..herzlichen Dank. Und klar,wir werden wohl einen Anwalt aufsuchen.Wollte nur schon mal vorab mich ein wenig informieren. Ist ja keine Sache die man häufiger hat ;-)
Müssen wir Unterhalt zahlen?
Solange Sie minderjährig ist schon, danach nicht mehr.
In Bezug auf das Enkelkind besteht aber u.U. eine Unterhaltspflicht, wenn die Eltern nicht leistungsfähig sind. Hier ist der SB aber recht hoch (1600€ ) und die Unterhaltspflicht richtet sich gegen alle 4 Großeltern.
Die Unterhaltspflicht besteht solange die Tochter bedürtig ist ( u.U.lebenslang )
Für das Enkelkind ist der Kindsvater unterhaltspflichtig
Sorry aber das ist doch wohl überzogen ;-) Lebenslang mit Sicherheit nicht.Wir sind ja auch nicht Krösus ;-)
Ab dem 18 Lebensjahr müsst ihr erst einmal keinen Unterhalt mehr zahlen,der sich im übrigen dann auch nach dem Einkommen der Mutter richtet und ihrem eigenen Einkommen,denn dann müsste der Unterhalt neu berechnet werden !
Da sie aber weder eine Schulische noch eine Berufliche Ausbildung macht,ist erst mal Schluss mit Unterhalt,erst wenn sie eine Ausbildung beginnt,dann müsst ihr unter Umständen wieder Unterhalt zahlen,käme dann auf ihr Einkommen + Kindergeld an,ob ihr noch Unterhalt zustehen würde.
Nein, solange die Ausbildung läuft. Solange das Kind keine Ausbildung macht, gibt es auch keine Unterhaltspflicht.
Eine feste Altersgrenze gibt es nicht.