Tochter schwanger mit 17.Müssen wir Unterhalt zahlen?

9 Antworten

Also normalerweise muss man nur bis zum Ende der Ausbildung zahlen, macht einer absichtlcih keine Ausbildung, dann muessen die Eltern nicht unbedingt zahlen. Aber mit Kind sieht man dass halt so, dass sie quasi nur erst mal die Zeit bis zur Ausbildung unterbricht (unfreiwillig). Mit Kind hat sie wohl sogar Anspruch auf Alg2, wenn sie alleine wohnt. auch unter 25. In erster Linie waere der Kindsvater ihr zu Betreuungsunterhalt verpflichtet, wenn er denn leistungsfaehig waere und nicht die Eltern.

Wohl aber waeren die Eltern wieder zu Unterhalt verpflichtet, wenn sie doch irgendwann die Ausbildung fortsetzen moechte, wenn das Kind etwas aelter ist.

Ich wuerde da auf alle Faelle mal einen guten Anwalt fuer Unterhaltsrecht befragen, bevor er nach Volljaehrigkeit weiter Unterhalt zahlt. Mag sein, dass so etwas auch im Einzelfall entschieden wird.

Da würde ich mal beim Jugendamt nachfragen, oder bei einem Anwalt für Familienrecht. Im Normalfall zahlt man ja, bis die Ausbildung beendet ist (wirtschaftliche Unabhängigkeit), bzw. max. bis sie 25 ist. Da sie nun aber schwanger ist, und somit vorerst gar nicht arbeiten gehen kann, sieht die Sache schon komplizierter aus. In jedem Fall müßt ihr aber ab ihrem 18. Geburtstag nicht mehr den vollen Unterhalt zahlen, da ihr den dann mit der Kindsmutter teilt. Dann würde auch das Einkommen der Tochter angerechnet werden, und da sie ja Kindergeld für ihr eigenes Kind bekommt und sicher auch Unterhalt vom Vater ihres Kindes (oder wenigstens Unterhaltsvorschuss, wenn der auch nichts in der Tasche hat.....) hat sie ja ein Einkommen. Außerdem ist die Frage, wovon sie eine eigene Wohnung überhaupt bezahlen will; sie könnte ja sicher bei Mama wohnen bleiben.....

Gibt sicher ne Info-Seite, die auch solche Fälle berücksichtigt. Wenn ich was finde, melde ich mich noch mal. Übrigens: ich kann dich gut verstehen.....

ichweisnix  08.05.2014, 22:03
bis die Ausbildung beendet ist

Nein, solange die Ausbildung läuft. Solange das Kind keine Ausbildung macht, gibt es auch keine Unterhaltspflicht.

bzw. max. bis sie 25 ist.

Eine feste Altersgrenze gibt es nicht.

Idared 
Beitragsersteller
 07.05.2014, 21:51

Super..herzlichen Dank. Und klar,wir werden wohl einen Anwalt aufsuchen.Wollte nur schon mal vorab mich ein wenig informieren. Ist ja keine Sache die man häufiger hat ;-)

Müssen wir Unterhalt zahlen?

Solange Sie minderjährig ist schon, danach nicht mehr.

In Bezug auf das Enkelkind besteht aber u.U. eine Unterhaltspflicht, wenn die Eltern nicht leistungsfähig sind. Hier ist der SB aber recht hoch (1600€ ) und die Unterhaltspflicht richtet sich gegen alle 4 Großeltern.

Die Unterhaltspflicht besteht solange die Tochter bedürtig ist ( u.U.lebenslang )

Für das Enkelkind ist der Kindsvater unterhaltspflichtig

Idared 
Beitragsersteller
 07.05.2014, 21:46

Sorry aber das ist doch wohl überzogen ;-) Lebenslang mit Sicherheit nicht.Wir sind ja auch nicht Krösus ;-)

petrapetra64  08.05.2014, 10:02
@Idared

lebenslang, waere ja noch schoener!

gejaf  08.05.2014, 22:02
@Idared

Wenn die die Tochter bedürftig ist und sich nicht selbst versorgen kann gilt die Unterhaltspflicht ( entsprechend eurer Möglichkeiten ) auch lebenslang

Ab dem 18 Lebensjahr müsst ihr erst einmal keinen Unterhalt mehr zahlen,der sich im übrigen dann auch nach dem Einkommen der Mutter richtet und ihrem eigenen Einkommen,denn dann müsste der Unterhalt neu berechnet werden !

Da sie aber weder eine Schulische noch eine Berufliche Ausbildung macht,ist erst mal Schluss mit Unterhalt,erst wenn sie eine Ausbildung beginnt,dann müsst ihr unter Umständen wieder Unterhalt zahlen,käme dann auf ihr Einkommen + Kindergeld an,ob ihr noch Unterhalt zustehen würde.