Tochter NACKT im BGH (Gefängnis)?
Hallo!
In einer Frage ging es auch um dieses Thema. Als meine Tochter damals im BGH (besonders gesicherter Haftraum) war konnte sie zumindest ihre grobe Kleidung anbehalten.
Nun war sie wieder im BGH aber diesmal komplett nackt. Ist das bei Mädchen überhaupt erlaubt?
5 Antworten
Wenn jemand in einen besonders gesicherten Haftraum kommt, kann jemand grundsätzlich auch nackt dort eingesperrt werden.
Sofern jemand aber nicht völlig am Rad dreht ( versucht sich mit Kleidung umzubringen ), sollte er/sie seine Unterwäsche anbehalten dürfen.
Selbst bei sehr widerspenstigen Gefangenen sollte zumindest ein Papierschlüpfer ( ist in BgH üblich ) verbleiben. Ob es Papier Bh`s gibt, weiß ich nicht.
Ganz nackig halte ich rechtlich für extrem dünnes Eis. Zudem darf sie dann auch nicht von männlichen Aufsehern beobachtet werden. Denn auch in einem BgH gilt die Menschenwürde.
Ganz nackig halte ich nur dann für gerechtfertigt, wenn sich jemand mit Hilfe von zum Beispiel Papierunterwäsche umbringen möchte ( durch essen usw. ) .
Das es sich so zugetragen hat ist zweifehaft. Zwar ist nicht grundsätzlich verboten die Person ohne Kleidung in einem BgH unterzubringen. In der Regel erfolgt im BgH selbst eine Entkleidung, zwekcs Kontrolle auf evetuell verborgene Gegenstände. Ferner wird Schmuck etc. abgenommen. Dann kann diese Person sich die bereits im BgH liegenden Kleidungsstücke anziehen. Meist ist das ein normaler Trainingsanzug. Es kommt aber nicht selten vor daß diese Kleidungsstücke nicht angezogen werden.
das wird schon einen gewichtigen Grund haben.
Das ist erlaubt. In so einen Raum kommt man ja nur, wenn man sich selbst oder andere gefährdet hat. Da sich Gefangene auch schon mit ihrer Kleidung erhängt haben, ist es zulässig sie da nackt einzusperren.
Ob Mann oder Frau spielt dabei keine Rolle.
Wie auch immer - es ist auch bei Fremdgefährdung zulässig. Wie du selber sagst ist sie ausgetickt. Ich war nicht dabei und du auch nicht. Die, die diese Maßnahme für angemessen halten und angeordnet haben schon.
Es war ja anscheinend nicht das erste mal.
Nein das 2.mal
Ja!!! Wie soll man sonst alle Körperöffnungen vollständig durchsuchen.
Eventuell macht sie was grundlegend falsch im Leben wenn ihr sowas öfters passiert!
Was meinst du mit "grundlegend falsch"?
Das sie im Gefängnis ist oder im BGH war?
Das Sie sich in Situationen begibt die sowas zur Folge haben. Ich kenne viele Mädels und Frauen und die hatten mit sowas nix am Hut. Das ist kein Zufall!
Mädels und Frauen die auch im Gefängnis waren ?
Nein! Eher Normalos ^^
Also dann kannst du es auch nicht vergleichen wenn sie gar nicht im Gefängnis waren. Aber es ist nicht mein Leben und sie muss damit klarkommen dass sie im Gefängnis ist.
Ich glaube kaum dass sie sich umbringen wollte/will