Thema Amtswillkür: gibt es in der BRD eine neutrale Stelle an die man sich bei Amtswillkür wenden kann ohne daß sofort große Kosten (Anwalt) entstehen ?
Ich erlebe derzeit einen Fall, in dem ich einem Kostenbescheid meiner Gemeinde mit detaillierter Begründung widerspreche. Das ging zwischenzeitlich von Gemeinderat -> Bürgermeister -> Verwaltungsgemeinschaft -> Landratsamt. Leider wird mein Widerspruch von Amt zu Amt abgelehnt mit dem verklausulierten Hinweis, daß "so etwas" sowieso keine Aussicht auf Erfolg hat und vom Landratsamt wurde ich informiert, daß ich mit hohen Kosten zu rechnen hätte, wenn ich die Sache weiter verfolgen lassen sollte.
Kennt jemand eine unabhängige Instanz in der BRD die sich solcher Fälle annimmt, ohne daß ich dabei gleich wieder mit hohen Kosten bedroht werde ? Wie sollen die Bürger ihre angeblichen Rechte einfordern, wenn man Ihnen von vorneherein eine strafbewehrte Ablehnung ankündigt ?
5 Antworten
Amtswillkür ist schon eine ziemliche Anmaßung.
Eine Behörde hat agiert, ihre Entscheidung nach Deinem Widerspruch überprüft und für richtig befunden. Da Du den Widerspruch aufrecht erhalten hast, ging es an eine übergeordnete Behörde, die auch geprüft & es für richtig befunden hat. Da bleibt Dir jetzt nur noch der Klageweg und der ist nun mal mit Kosten verbunden.
Nur weil Deine Begründung detailliert war, heißt das noch lange nicht, dass sie auch richtig ist!
Gerade wenn es ums Geld geht (Kostenbescheid für Straßenausbaubeiträge??) ist der Bürgerprotest vorprogrammiert. Die Behörden wissen darum und arbeiten bei solchen Sachen in der Regel besonders genau. Zudem ist noch zu bedenken, dass die agierende Behörde solch einen Kostenbescheid, der auch an Dich gegangen ist, vorher schon 1000 mal rausgeschickt hat. Daher gehe ich mal davon aus, dass Du Dich irrst und nicht die Behörde.
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Es handelt sich hier nicht um (Behörden-) Willkür sondern leider um einen ganz normalen Verwaltungsakt, wie er täglich zu Hunderten in dieser Republik vollzogen wird.
Dein Widerspruch wurde vom Gemeinderat, Bürgermeister, Verwaltungsgemeinschaft und Landratsamt geprüft und abgelehnt.
Jede Behörde wird Dich informieren, dass Du vor einer Klage die Chancen durch einen Sachkundigen z.B. Rechtsanwalt überprüfen lassen solltest. Während die außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren teilweise kostenlos durchgeführt werden, fallen vor Gericht immer Gerichtskosten an.
Wo war eine strafbewehrte Ablehung? Du wurdest lediglich auf die Kosten hingewiesen.
Wenn Dein Ansinnen berechtigt ist, reichst Du Klage ein beim Verwaltungsgericht - oder welches dafür zuständig ist. Der Richter wird die gewillkürten Bescheide kassieren und einen korrekten Beschluss fassen.
schreib an den Petitionsausschuss vom Bundestag oder deinem Landtag
oder an deinen Abgeordneten (solltest du den überhaupt kennen)