Darf die eine Inkassogesellschaft für Forderungen die sich auf einen Vertragsgegenstands belaufen mehrmals Inkassogebühren verlangen?
Hallo miteinander,
ich habe vor längerer Zeit eine E-Mail der im Titel genannten Inkassogesellschaft erhalten und bin mir der ausstehenden Zahlungen die gefordert werden bewusst, jedoch tun sich mir neben der bereits falsch gestellten Mahngebühren des Mandanten der Tesch weitere Zweifel an den Inkassogebühren auf.
Das besagte Inkassounternehmen vertritt einen einzigen Mandanten der mehrere Forderungen zu einem einzigen Vertragsgegenstand fordert.
Meine Frage nun ist: Darf die Inkassogesellschaft für jede Forderung die der Mandant mir in Rechnung stellt Inkassogebühren in Höhe von je (4x) 27,00 € abverlangen?
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Inkassogebühren § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 2300 VV RVG i.V.m. §§ 280, 286 BGB: 22,50 EUR
Inkassoauslagen § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 7002 VV RVG i.V.m. §§ 280, 286 BGB: 4,50 EUR
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< das Ganze nun 4x - das ist schon weitaus mehr als der Betrag den ich dem Mandanten der Tesch schulde und bringt mich etwas zum schmunzeln...
Das kann doch nicht rechtens sein wenn es sich um offene Posten EINES EINZIGEN Vertragsgegenstandes handelt, oder bin ich da schief gewickelt?
1 Antwort
Jede Forderung ist ein eigener Vorgang.
Allerdings hat der Gläubiger die Schadensminderungspflicht zu beachten. Gibt er zeitgleich mehrere Forderungen ans Inkasso zur Betreibung sollten diese zusammengefasst werden.
Davon ab wäre auch eine 0,5 Gebühr tw. noch zu viel.
22,50 € entsprechen einer 0,5 Gebühr nach 2300 VV für einen Forderungsgegenstand von 0,01 bis 500,- €.
Was hat es denn mit der 0,5 Gebühr auf sich? Danke aber schon mal für diesen Hinweis. Ich werde mich mal genauer in die Thematik einlesen