Aviteo Ltd. Inkasso Mahnung / Verjährung?
Hallo, habe heute eine E-Mail von Tesch mediafinanz GmbH bekommen, die die Forderungen der Aviteo Ltd. "eintreiben". In der E-Mail steht etwas von einem Vertrag von Anfang 2014. In der angehängen PDF-Rechnung steht etwas mit UseNeXT 24,95€.
Zitat:
Forderung aus Vertrag über vom 31.01.2014, Rechnung vom 02.02.2014
Sehr geehrter Herr XYZ,
in der vorbezeichneten Angelegenheit müssen wir bei Wiedervorlage unserer Akte leider feststellen, dass die Forderung unseres Mandanten trotz der verstrichenen Zeit noch offen ist.
In Anbetracht des zu Ende gehenden Jahres sollte es doch in Ihrem eigenen Interesse liegen, die alten Schulden endlich aus der Welt zu schaffen und 2017 möglichst sorgen- und schuldenfrei zu starten.
Hierzu geben wir Ihnen letztmalig außergerichtlich die Gelegenheit, die Forderung zzgl. der angefallenen Verzugskosten zu begleichen.
Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Grundforderung unseres Mandanten (Gegenstandswert f. Inkassogebühren): 24,95 EUR
bisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 11,00 EUR
Rücklastschriftgebühren unseres Mandanten: 3,00 EUR
Inkassogebühren § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 2300 VV RVG i.V.m. §§ 280 , 286 BGB : 45,00 EUR
Inkassoauslagen § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 7002 VV RVG i.V.m. §§ 280 , 286 BGB : 9,00 EUR
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noch offener Gesamtbetrag (Stand: 15.12.2016): 92,95 EUR
Durch den Ausgleich der Forderung hätten Sie die Sicherheit, dass keine kostenverursachenden und unangenehmen gerichtlichen Maßnahmen eingeleitet werden. Der Gesamtbetrag könnte ggfls. auch in Raten ausgeglichen werden (Formular für die Ratenzahlung im Anhang). Nach erneutem fruchtlosem Fristablauf sehen wir uns an diesen außergerichtlichen Einigungsversuch nicht mehr gebunden.
Wir haben uns als letzte Frist für Ihren Zahlungseingang den 25.12.2016 notiert.
Mit freundlichen Grüßen
D. Bolwin, Operations Leader
Ich habe weder von UseNeXT, noch Aviteo, noch Tesch in den letzten Jahren E-Mails bekommen, das ich irgendetwas zahlen soll. Vor allem, wieso kommt so ein Inkassounternehmen erst nach 2 Jahren, in denen keine Zahlung geflossen ist? Meine Frage ist nun, soll ich das zahlen, damit ich Ruhe habe oder was genau ist jetzt zu tun? Wie sieht das mit der Verjährung aus?
Mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
Nicht verjährt aber usenext Forderungen sind trotzdem nicht durchsetzungsfaehig
Auf diese inkasso mail würde ich nicht ecpl reagieren
Vor Gericht kaum Chancen für den Gläubiger dies erfolgreich einzuklagen
In den einschlägigen urteilsdatenbanken kein einziger Hinweis das jemals geklagt wurde
Spielt das irgendeine Rolle, das ich keine wahrheitsgemäßen Angaben zu Name und Adresse gemacht habe, sowie Bankdaten... Da gab's ja diese Klausel mit dem Zahlungspflichtig Button... Soll ich trotzdem alle Mails ignorieren, Briefe werden ja nicht ankommen, jedenfalls nicht zu mir
Spielt nur eine Rolle, wenn es einen Vorsatz gab, sich Leistungen zu erschwindeln und nicht zu zahlen.
Bei einem Dienst, der nicht richtig erkennbar etwas kostet, empfiehlt das BSI sogar eine anonymisierte Anmeldung.
Ob du Vorsatz hattest, dir kostenpflichtige Leistungen zu erschwindeln, weiß ich natürlich nicht.
Das Testabo war ja kostenlos, wusste ja nicht das es was kostet. Können die was herausbekommen, außer meine Email ist nichts echt und die Telefonnummer war eine Prepaid Karte.
Forderungen verjähren nach drei Jahren vom Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Die Forderung verjährt also am 31.12.2017. Vielleicht findest du mal raus, ob du die Forderung zu Recht erhalten hast, also den Vertrag vom 31.01.2014 auch geschlossen hast.
Ich meine mal ein Testabo abgeschlossen zu haben, bin mir aber nicht ziemlich sicher... das komische ist ja, ich habe weder Zahlungserinnerungen bekommen, weder weitere Mahnbescheide, weder noch. Wieso flattert einfach ein Mahnbescheid per E-Mail und sonstige Erinnerungen nicht?
Muss sowas denn nicht alles per Brief verschickt werden?
Muss sowas denn nicht alles per Brief verschickt werden?
Nö. Mahnungen müssen nicht per Brief verschickt werden. Aber der Versender kann einem eMails nicht einfach so nachweisen, wenn man bestreitet, sie jemals bekommen zu haben.
Davon abgesehen ist ein Mahnbescheid etwas anderes. So etwas kommt von einem Gericht.
Ansonsten habe ich dir in anderem Forum auch schon geantwortet...
Hallo, habe heute eine E-Mail
Mahnungen per Mail kann man getrost ignorieren
Was heißt denn nicht durchsetzungsfähig?