Klarna.de / Coeo-Inkasso Zahlungs-Forderung?
Liebe Leute, bevorzugt Juristen bitte um Hilfe!
...da ich noch niemals mit Inkasso zu tun hatte bin total verwirrt und weiß leider nicht was ich tun soll...
Also im Juli bei dm.de wie gewohnt Ware bestellt, erhalten soweit alles gut, Überweisung wegen Urlaub vergessen rechtzeitig an Klarna zu zahlen und gleich kam die erste Mahnung! Habe noch im Juli den erforderlichen Betrag überwiesen und erhalte Tage später eine Rückzahlung von Klarna... Lt. Klarna konnte meine Überweisung nicht zugeordnet werden?! Im August dann nochmal den Betrag mit Mahngebühren überwiesen, Tage später wieder eine Rückzahlung weil scheinbar wieder was mit der Überweisung nicht gestimmt hätte... Da ich sicher war das beim 2. mal alles in Ordnung war habe ich die Rückzahlung von Klarna nicht sofort gesehen und im September erhalte ich von Ceoe Inkasso eine Zahlungsaufforderung von 128€ und der ursprüngliche Warenwert 72 € !!! Ich war stinksauer und geschockt rief sowohl bei Klarna als auch bei Inkasso an; Klarna teilte mir mit das ich nichts mehr an Sie überweisen solle sondern ab sofort nur noch mit dem Inkasso Büro zu tun hätte... Die vom Inkasso meinten ich solle eine Email schreiben und die Überweisungen im Anhang mitschicken damit der Fall "geprüft" wird... Solange sei die Forderung auf Eis gelegt, sooo und heute erhielt ich folgendes Mail:
in vorbezeichneter Angelegenheit kommen wir zurück auf den von Ihnen überlassenen Zahlungsnachweis und teilen Ihnen gern zur näheren Erläuterung Folgendes mit:
Die Klarna AB weist auf ihren Rechnungen deutlich darauf hin, dass jede Zahlung unter Angabe des jeweiligen, korrekten Verwendungszweckes vorzunehmen ist.
Aufgrund der Vielzahl der Geschäftsvorfälle sind derartig präzise Angaben in Überweisungsvorgängen üblich und erforderlich, um zeitnah und sicher die entsprechenden Zuordnungen vornehmen zu können.
Der entsprechende Betrag wurde Ihnen daher - gegebenenfalls anteilig - wieder zurückerstattet; bitte prüfen Sie insoweit Ihre Kontoauszüge.
Die hier gegenständliche Forderung ist insofern nach wie vor zur Zahlung offen. Infolgedessen sind Sie in Verzug geraten und haben die Kosten, die mit der Beauftragung unseres Hauses entstanden sind, nach §§ 280 Absatz 2, 286 BGB zu erstatten. Wir hoffen, mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und erwarten nun einen Ausgleich der noch offenen Forderung in Höhe von 128,36 EUR bis zum 29.10.2018.
Sofern Sie eine Teilzahlungsvereinbarung wünschen, melden Sie sich bitte innerhalb derselben Frist. Nutzen Sie für weitergehende Informationen und Zahlungen (z.B. per SOFORTÜBERWEISUNG oder BARZAHLEN.DE) gerne auch unseren Webservice unter www.schuldnerportal.coeo.de.
Also was soll ich tun? Zahlen und alles erledigt oder nur an Klarna, bitte um Hilfe?
5 Antworten
Es wird in letzter Zeit öfter berichtet, dass Klarna das Geld willkürlich verweigert trotz richtiger Überweisungsdaten. Das scheint bei denen eine Art Methode zu sein, um Geld zu verdienen. Also zusätzliche Gebühren. Ich würde hier nicht nur vorgehen, wie Comp4ny es vorschlägt, sondern ich würde auch zur Polizei gehen und Strafanzeige erstatten, wegen Verdacht des gewerblichen Betruges.
Wie gesagt kommt das nicht nur bei dir vor und erklärbar ist das auch nur mit Vorsatz, hier mit Gebühren abzuzocken.
Rein zivilrechtlich bist du auf der sicheren Seite. Wenn Klarna deine Überweisung ablehnt, befindet sich Klarna im sogenannten Annahmeverzug. Du hast durch die Überweisung deine Leistung angeboten und die Klarna-Leute haben die Annahme deines Geldes verweigert. Durch diese Verweigerung sind aber alle Folgekosten (Inkasso, Zinsen usw., ja sogar die weiteren Mahngebühren) nicht mehr dein Problem. Das ist dann ein Problem der Klarna.
An Klarna kannst Du nicht mehr zahlen, denn die haben ihre Forderung an ein Inkasso-Büro verkauft, so läuft das in dieser Branche.
Dass mit Klarna nicht zu spaßen ist, hätte ich Dir vorher sagen können, zumal auch bei der Bezahlung jeder im Betreff genannte Vermerk peinlich genau eingetragen werden muss. Da stellen sich schnell Fehler ein.
Man nennt es vielleicht nicht "verkauft", aber diese Posten werden komplett abgetreten an Inkasso. Die Händler überweisen meist das Geld zurück an den Käufer, wenn Inkasso im Spiel ist.
@dresanne hat ein Quatsch gepostet. . Die Beiträge von Alpha sind allerdings immer leicht zu erkennen
Kaum ein Händler retourniert das Geld , macht aus taktischen "kick Back" Gründen nur klarna so
Der kundige Schuldner ist dann allerdings aus dem Schneider denn klarna ist im Annahmeverzug.
Forderungsinhaber ist klarna und nicht die Inkassobude ;)
Danke, aber Klarna ist ja auch nur ein Zahlungsdienstleister. An wen leitet Klarna das Geld weiter, an den Verkäufer oder an Inkasso?
Die Händler überweisen meist das Geld zurück an den Käufer, wenn Inkasso im Spiel ist.
Und begeht damit Annahmeverweigerung. Das ist dann das persönliche Problem des Händlers, nicht das des Verbrauchers. Das BGB besagt, dass eine an den Gläubiger gerichtete Zahlung stets schuldbefreiend ist. Es sei denn, die Forderung wurde tatsächlich verkauft UND der Schuldner wurde ordnungsgemäß darüber informiert.
Man nennt es vielleicht nicht "verkauft", aber diese Posten werden komplett abgetreten an Inkasso
Wie man das nun betitelt, interessiert niemanden. Juristisch gesehen ist und bleibt es Betrug, wenn sich ein Inkasso die Forderung abtreten lässt und gleichzeitig behauptet, es würde im Auftrag des Gläubigers eine fremde Forderung einziehen.
An wen leitet Klarna das Geld weiter, an den Verkäufer oder an Inkasso?
Das interessiert niemanden. Klarna will Geld, Klarna kriegt Geld. Wie die Vereinbarungen mit Inkasso und/oder Händler aussehen, jucken dabei aus Schuldnersicht nicht.
Wenn Klarna die Geldannahme verweigert, dann ist das Annahmeverzug. Punkt aus.
Wenn es Annahmeverzug ist, dann sind alle Folgekosten das alleinige Problem von Klarna, nicht das des Schuldners. So einfach ist das.
Und ja, das steht ausdrücklich so im BGB. Niemand, weder Klarna, noch der Händler, noch irgendein Inkasso, noch der Werte Herr dresanne können und dürfen dieses Gesetz mit Füßen treten.
Ich finds echt toll, wie oft du diesen Unsinn hier von dir gibst. Dafür gibts einen Daumen hoch von mir... Von welchem Inkasso wirst du dafür bezahlt, diese Falschinfos zu verbreiten? Bist ein wirklich origineller Geschäftsmacher. Für die Verbreitung von Unsinn von der Inkasso-Branche bezahlt zu werden. Respekt.
Ok... Also doch nicht an Klarna und die gesamte Summe an Inkasso oder nur den Betrag der ursprünglich an Klarna hätte überwiesen werden sollen?!
Nur an Klarna überweisen, und nicht an ein Inkassobüro.
Grundregel Nummer 1. Niemals mit dem Inkasso Telefonieren, irgendwas schreiben oder irgendwelche "Deals" abschließen. Zahlung nur an den Gläubiger leisten.
Wenn du dir 100000% sicher bist dass alle Daten stimmten, dann liegt die Schuld an Klarna und nicht an dir. Im Zweifel schalte einen Anwalt ein, der Rest regelt sich dann.
Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort.
Bin mir ziemlich sicher das alle Daten auf der Überweisung richtig sind!
Werde jetzt den eigentlichen Betrag an Klarna überweisen... Aber wie gehe ich mit dem Inkasso Büro vor?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Ignorieren.
Sobald du Überwiesen hast, und nach da. 1-2 Wochen keine Rückzahlung erhalten hast, einfach nen kurzen Text schreiben wie
"Sämtliche Schuld ist längst beim Gläubiger beglichen, daher sind Sie nicht weiter berechtigt irgendwelche Phantasiegebühren bei mir einzutreiben.
Gemäß § ... fällt mir gerade nicht ein, untersage ich Ihnen sich weiterhin mit mir in Verbindung zu setzen, Phantasieforderungen einzutreiben und meine Daten § ... vergessen ^^, zu speichern"
Fertig.
Am besten nochmal hier posten und wir formulieren ein Schreiben
Gemäß § ... fällt mir gerade nicht ein, untersage ich Ihnen sich weiterhin mit mir in Verbindung zu setzen, Phantasieforderungen einzutreiben und meine Daten § ... vergessen ^^, zu speichern"
Ich schlage mal folgendes vor:
"Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Die Forderung ist längst beglichen. Ich bestreite, dass sie jemals eine Rechtsdienstleistung erbringen. Stattdessen handelt es sich bei Ihrer Tätigkeit um echtes/unechtes Factoring im Sinne des BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 17/17.
Es steht Ihnen frei, mir durch Vorlage des vollständigen mit Gläubiger geschlossenen Vertragswerkes, eines ausführlichen Tätigkeitsnachweises und eines Kontoauszuges, dass die Inkassokosten in meinem Fall vom Gläubiger bezahlt wurden, das Gegenteil nachzuweisen."
Auch wenn Du recht hast : Ein GF Durchschnitts TE ist mit der anschließenden brieflichen Diskussion sehr wahrscheinlich leicht überfordert.
Der inkassoladen wird in langen Ausführungen versuchen dem TE zu " erklären " warum er sich irrt.
Stimmt. Sollte dazu sagen, dass man die Folgebriefe dann am besten ignoriert :-)
Sehr geehrte Damen und Herren,in Ihrem Schreiben vom ____________ mit Aktenzeichen ____________ machen Sie eine Forderung gegen mich geltend.
Die zugrundeliegende Forderung hatte ich fristgerecht an den Gläubiger überwiesen, was Sie den beiliegenden Zahlungsbelegen entnehmen können. Aufgrund der Zahlung dürfte der Anspruch mit Erfüllungswirkung erloschen sein.
Wäre das auch eine Variente?
Eine Variante!
Habe den zuletzt geforderten Betrag nun an Klarna überwiesen, mal sehen was passiert... Bin mir nur mit dem Schreiben an Inkasso nicht sicher, da ich mit den ganzen juristischen Formulierungen nicht wirklich viel anfangen kann und wie mepeisen schon richtig andeutet wäre ich mit der anschließenden brieflichen Diskussion mit Sicherheit überfordert da ich leider etwas nicht juristisches studiert habe...
Wenn du schreibst "dürfte erlosche sein", garantiere ich dir dass sie es anders sehen werden. Was mepeisen da schon schreibt kannst du schon an sich übernehmen ;)
Wenn die Zahlung überwiesen und fest verbucht wurde, dann kann dir auch nichts weiter passieren. Wenn Klarna aber meint den Betrag immer wieder zurück zu überweisen, dann solltest du eher zu einem Anwalt gehen, aber dann können sie auch nicht davon sprechen dass du irgend eine Schuld bei Klarna hast.
Inkassobüros würde ich grundsätzlich ignorieren bzw. nicht ernst nehmen was die schreiben, aber nicht gänzlich untätig sein. Und die Phantasiegebühren würde ich auch niemals bezahlen. In meinem Fall ist es eh schnuppe, da ich in der Verbraucherinso bin ^^
Habe für das Vorgänger Inkasso von coeo gearbeitet.
Nochmal zweckgebunden an klarna Überweisen
Es liegt bereits jetzt Gläubiger Annahmeverzug vor. Gut für Dich denn Du bist aus dem Schneider. ;)
Die Inkasso Gebühren im Zusammenhang mit klarna sind selbst im verzugsfall mangels Erfolgsaussichten noch nie eingeklagt worden.In den grossen Urteils Datenbanken kein einziger Hinweis das dies jemals versucht wurde.
Das Überprüfen der Geld Eingänge bei Fehlendem Verwendungszweck gehört zu den obligatorischen Pflichten eines ordentlichen Kaufmannes.
Rechne mental trotzdem mit weiteren Briefen von coeo und Mumm.
Zahlendreher wäre möglich.
Eigentlich hat alles gestimmt... es ist nachweislich zu sehen das ich 2 mal versucht habe zu überweisen aber es nicht akzeptiert wurde. Warum dann sofort mit Inkasso drohen verstehe ich nicht?!?
Die bekommen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kick Back zahlungen von coeo.
Ein Zahlendreher hat keine Relevanz
Vielen Dank für deine ganzen Falschinfos.
Im Ernst: Das ist falsch, was du schreibst. Es gibt keine Abtretung. Ansonst6en würde Coeo Straftaten begehen. Denn mit Abtretung würde Coeo keine Rechtsdienstleistung mehr erbringen und dürfte grundsätzlich KEINE Gebühren fordern.
Auch das mit dem "Da ist nicht mit zu spaßen" ist zwar richtig, aber das bedeutet noch lange nicht, dass man Inkassokosten grundsätzlich bezahlen muss. Das Gegenteil ist der Fall.