Terrassenplatten halten nicht die beworbene Qualität, Anspruch auf Rückerstattung?
Liebe Community,
wir haben im letzten Jahr im Rahmen einer kompletten SAnierung unserer Wohung die Dachterrasse mit neuen Betonplatten verlegen lassen. Empfohlen wurden uns die Prämium Produkte der Firma RaabKarcher, laut prospect herstellerseitig bereits beschichtet und pflegeleicht. Nach nur einer einer Saison stellen wir nun fest, dass die Platten genau das Gegenteil sind : die Holzgarnitur (Füsse der Tische, Stühle), Töpfe, selbst Kunstoffuntersätze und nun das Herbstlaub hinterlassen tiefbraune Flecken, die sich kaum entfernen lassen. Alles andere als Pflegeleicht. Selbst die alten und günstigen Pflastersteine vor dem Haus sind wesentlich unempfindlicher.
Welche Aussichten hat man hier auf Reklamation? Am liebsten würde ich die Platten vom Dach schmeissen. Die Platten waren bereits teuer, das Verlegen inklusive Zurechschneiden noch viel teuerer (über 100m2).
Hab Ihr Ideen? Da der Fachhandel sich anscheinend nicht verantwortlich fühlt muss ich wohl an den Hersteller (Saint Gobain Deutschland) treten...
Ich bedanke mich im Voraus!
Henk
2 Antworten
An dieser Stelle wäre es sehr interessant, was denn beim Kauf tatsächlich genau beworben und vereinbart wurde. Das Wort "pflegeleicht" sagt nicht viel aus. Darauf werdet ihr nicht groß hinaus können.
Anders sieht es mit der beworbenen Beschichtung aus. Üblicherweise werden solche Platten mit einer wasserabweisenden Imprägnierung versehen, die das Eindringen von Wasser und damit auch von Schmutz in den Beton verhindert.
Falls diese Beschichtung vertraglich vereinbart war und nun nicht vorhanden oder nicht wirksam ist, haben wir das Fehlen einer vertraglich zugesicherten Eigenschaft.
Euer Ansprechpartner ist der Händler, bei dem ihr gekauft habt. Der Hersteller hat damit nichts zu tun. Hier gibt es in der Regel keine Herstellergarantie, auf die ihr euch beziehen könntet.
Ich denke mal da sollte die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten greifen, da die vorher vereinbarte Eigenschaft nicht erfüllt wurde oder mängelbehaftet (Sachmangel in Bezug auf die Beschafenheit) ist. Da die 6 monatige Beweislast des Verkäufers (! - da dieser stellvertretend für den Hersteller steht) abgelaufen ist, bleibt diese nun bei dir hängen, was sich wohl ohne eine gutachten als schwierig herausstellen mag. Der Verkäufer versucht sich aus der Affäre zu ziehen ist aber laut Gesetz, soweit ich das lesen kann (bin kein anwalt - also ohne Gewähr!), eigentlich der erste Ansprechpartner für dich.
Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, kannst Du dich mit einem erfahrenen Verbraucherschutzanwalt gegen den Verkäufer wenden, der einknicken sollte und das dann wahrscheinlich mit dem Hersteller klären muss.
Falls nicht, mal bei nem Verbraucherschutzverband, gegen Gebühr vorsprechen und klären was dir an Möglichkeiten bleibt.
Ansonsten noch die Macht des Internets nutzen und z.B. öffentlich per Facebook beim Hersteller oder Verkäufer bekannt machen und allgemein die breite Öffentlichkeit nutzen und schauen wer die selben Probleme mit den Produkten hat.