Nach vielen, vielen Monaten Suche habe ich endlich eine Wohnung für mich und meinen Hund gefunden. Da hier in meiner bevorzugten Ortschaft Wohnungsmangel herrscht und diese trotz ländlichen Gebietes die meisten bzw. auch einer der größten Arbeitgeber im Umkreis ist, die beste Infrastruktur und co. dauerhaft eine riesige Nachfrage an Wohnungen besteht ist das ziemliche Glückssache.
Nun habe ich einen sehr netten, freundlichen und kooperativen Vermieter gefunden,der mir eine geräumige Erdgeschosswohnung mit Balkon zu stolzem Preis vermietet. nicht Luxusklasse, aber durchaus ein Batzen für die Fläche (50-60m² - 550€ warm). Kurze Anmerkung zur Region: Westen, BW, Nordbaden.
Die Wohnung ist sehr schön geschnitten, jedoch war(en) die Vormieter/inn(en) wohl nicht gerade sonderlich sauber, was auch er bemängelte, da er darauf wohl ziemlichen Wert legt. Der Teppichboden ist völlig verfleckt und hat Macken, die Badfugen sind mittlerweile schwarz und voller Bakterien etc., die Wände und Decken sind nicht mehr weiß sondern eher vergilbtgrau, die Vorhänge grau, einige Balkonbalken (Holz) sind leicht morsch und sollten zur Sicherheit ausgetauscht werden. Auch sind die Türen ordentlich vergilt, nicht mehr weiß.
So, nun hat der Herr bereits den Boiler an der Dusche ausgetauscht, einen großen Fleck in der Badewanne professionell reinigen lassen und versprochen, er bringe die Holzfenster auf Vordermann. Auch darf ich WLAN und Gefrierkühltruhe seinerseits nutzen (wohnt nebenan) und er kommt täglich in die Wohnung um zu lüften.
Ausgehandelt haben wir bereis, dass er für die Unkosten des Laminats aufkommt, nun hört man ja aber oft, dass man in der Regel neue Wohnungen "weiß" abgeben sollte, sprich der Vormieter oder notfalls der Vermieter hätte sich darum kümmern sollen. Wir haben nun an 2 Tagen die Hälfte der Wände mit 10l weißer Farbe gestrichen, der Rest + Farbe + Decke folgt die Tage. Ganz zu schweigen von dem Boden, den Badfugen und co.
Nun die Frage, zu der keiner derzeit eine rechtlich korrekte Antwort weiß: Zu was ist der Vermieter verpflichtet? Was hätte er tun müssen, bzw. was sollte er wenigstens kostentechnisch übernehmen? Kann man etwas aushandeln, etwa generell eine Mietverminderung, 1-2 Monate kostenfrei oder Mietverminderung oder eben die Materialkosten? Die Holzbalkon am Balkon zählen ja z.B. schon zu Sicherheit, da ein Verletzungsrisiko besteht, wenn einer der morschen Balken durchbrechen sollten.
"Fachmännisch" wurden uns einige dieser Mängel nämlich heute von einem Fliesenleger bzw. generell (hab da jetzt keine Berufsbezeichnung) Renovierer von Beruf aufgezeigt und grob Kosten genannt.
Da aber eben Wohnungsmangel herrscht schätze ich hier lautet eher die Devise "Nimm es oder lass es", oder gibts tatsächlich was, wofür der Vermieter grade stehen sollte?
(Schätze ja bei so einer "Dreckwohnung" hat er der Vormieterin auch Kaution abgezogen)