Aufenthaltstitel Verlängerung ohne Integrationskurs?
Folgende Situation: Mein Mann ist vor 2,5 Jahren nach Deutschland gekommen und hat einen Aufenthaltstitel für 3 Jahre bekommen. Er hat auch einen Integrationskurs angefangen , Ihn jedoch nicht komplett abgeschlossen. Das war weil er angefangen hat Vollzeit zu arbeiten . Wird sein Aufenthaltstitel trotz des nicht abgeschlossenen Integrationskurs (der ja eine Voraussetzung für die Verlängerung darstellt )auf weitere 3 Jahre verlängert oder wird es Probleme geben ? Oder hat er sich mit seiner Arbeit anderweitig integriert ? Er bezieht keine Hilfe vom Staat oder sonstige Leistungen.
Vielen Dank im Vorraus,
Niusha
1 Antwort
Ja, wenn er nachweist, daß seine Integration anderweitig erfolgt ist. Die Bechäftigung in Vollzeit wird da sicher hilfreich sein.
§ 8 AufenthG
Vor der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist festzustellen, ob der Ausländer einer etwaigen Pflicht zur ordnungsgemäßen Teilnahme am Integrationskurs nachgekommen ist. 2Verletzt ein Ausländer seine Verpflichtung nach § 44a Abs. 1 Satz 1 zur ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs, ist dies bei der Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu berücksichtigen. Besteht kein Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, soll bei wiederholter und gröblicher Verletzung der Pflichten nach Satz 1 die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abgelehnt werden. Besteht ein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur nach diesem Gesetz, kann die Verlängerung abgelehnt werden, es sei denn, der Ausländer erbringt den Nachweis, dass seine Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist.
Die Lohnabrechnungen können hilfreich sein, weil er mit ihnen auch nachweisen kann, dass er auf keinerlei Leistungen angewiesen ist. Sollte er in einer eigenen Wohnung wohnen sollte er den Mietvertrag ebenfalls mitnehmen.
Vielen Dank ! Abgesehen von der Vollzeit Anstellung , was könnte man noch als Nachweis bringen ? Wohnung , Lohnabrechnungen ? Welche Rolle spielt die Heirat dabei ?