Aufenthaltstitel Verlängerung ohne Integrationskurs?

1 Antwort

Ja, wenn er nachweist, daß seine Integration anderweitig erfolgt ist. Die Bechäftigung in Vollzeit wird da sicher hilfreich sein.

§ 8 AufenthG

Vor der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist festzustellen, ob der Ausländer einer etwaigen Pflicht zur ordnungsgemäßen Teilnahme am Integrationskurs nachgekommen ist. 2Verletzt ein Ausländer seine Verpflichtung nach § 44a Abs. 1 Satz 1 zur ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs, ist dies bei der Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu berücksichtigen. Besteht kein Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, soll bei wiederholter und gröblicher Verletzung der Pflichten nach Satz 1 die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abgelehnt werden. Besteht ein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur nach diesem Gesetz, kann die Verlängerung abgelehnt werden, es sei denn, der Ausländer erbringt den Nachweis, dass seine Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
N1usha 
Beitragsersteller
 18.07.2018, 12:37

Vielen Dank ! Abgesehen von der Vollzeit Anstellung , was könnte man noch als Nachweis bringen ? Wohnung , Lohnabrechnungen ? Welche Rolle spielt die Heirat dabei ?

DogDiego  18.07.2018, 12:40
@N1usha

Die Lohnabrechnungen können hilfreich sein, weil er mit ihnen auch nachweisen kann, dass er auf keinerlei Leistungen angewiesen ist. Sollte er in einer eigenen Wohnung wohnen sollte er den Mietvertrag ebenfalls mitnehmen.