Telefonieren Rechtsanwälte mit der Behörde oder schreiben sie miteinander?
Falls sie auch telefonieren, was sagen die später etwas ihrem Mandanten, wenn durch das Telefonieren nichts verschriftlicht wird?
5 Antworten
Das Gesprochene verfliegt, das Geschriebene bleibt.
Natürlich ruft der Anwalt mal an, "wann kommt die Akte", aber alles, was von Bedeutung für das Verfahren ist, wird schriftlich auf den Weg gebracht.
Mit Sicherheit telefonieren RA auch mal mit Gerichten oder Behörden, und eventuell spricht man auch mal persönlich miteinander. Viele Dinge kann man im persönlichen Gespräch einfach besser klären. Alles relevante wird aber später nochmal schriftlich bestätigt. Und je nach Abrechnung und Eigendokumention des RA werden auch alle anderen Telefonate zumindest per Gesprächsnotiz dokumentiert. Bei einer Abrechnung auf Stundenbasis schon, weil dem Mandaten die Zeit ausdrücklich in Rechnung gestellt wird.
FALLS der Rechtsanwalt etwas telefonisch regelt, fertigt er anschließend selbstverständlich ein Telefonprotokoll für die Akte.
Telefonate gibt es, allerdings nicht wenn es sich um relevante Angelegenheiten handelt, sowas geht nur schriftlich.
Was die Information des Mandanten angeht so werden darüber Gesprächsnotizen gefertigt die in die Akte kommen.
Rechtsanwälte telefonieren gerne mit Behörden; Behörden aber nicht gerne mit Rechtsanwälten.
Beides aus demselben Grund. Rechtsanwälte wollen gerne sofort schnelle Auskünfte und Entscheidungen und Behörden treffen keine schnellen Auskünfte und schon gar nicht sofort auf Grund eines Telefonanrufes.
Ich hab Anrufe von Rechtsanwälten gehasst. In 90% der Fälle ging dem Anruf eine Schreiben voraus indem ich bestimmte Fragen gestellt hat und hätte der Rechtsanwalt einfach die Fragen beantwortet anstatt mich am Telefon zuzusülzen, wäre die Sache in der Hälfte der Zeit erledigt gewesen.