Telefonieren nach 22 Uhr = Ruhestörung?
Hallo miteinander,
habe einen empfindlichen Nachbar unter mir wohnen, der sich wegen jedem kleinen Lärm regelrecht aufgeilt. Film, Spiel, Freunde und ähnliches war schon Thema.
Jetzt ist es telefonieren um 22.30 Uhr.
Weiß hier jemand ab wann sowas als Ruhestörung gilt bzw. welch eine Regelung es hier gibt in punkto Lautstärke?
10 Antworten
Normales Telefonieren ist jederzeit erlaubt und keine Ruhestörung. Andernfalls dürfte man sich ja auch nicht mit anderen Leuten in der Wohnung unterhalten. Viele Menschen sprechen beim Telefonieren allerdings lauter als wenn sie von Angesicht zu Angesicht mit jemandem reden. Bemühe Dich also, leise zu sprechen. Wenn der Nachbar dann immer noch etwas hört, liegt der Fehler an der Schalldämmung im Haus; der Nachbar kann dann Abstellung dieses Mangels vom Vermieter verlangen und bis dahin die Miete mindern.
Das hellhörige haus trägt auf jeden Fall dazu bei. Selbst aber Unterhaltungen mit Freunden sind meist schon zu viel, dass man nächsten Tag bei zufälligem Wege kreuzen sich darüber unterhält...
Danke für deine Hilfe!
Rauskriegen ob da zufällig das Schlafzimmer drunter ist. Wenn ja, Telefon in einen aderen Raum stellen oder ein Schnurlostelefon benutzen.
wenn du nicht ins Telefon schreist, sondern halt mit normaler Lautstärke sprichst, ist telefonieren auch nicht anders, als wie wenn du dich mit jemand anderem im Raum unterhälst. Das ist definitiv keine Ruhestörung!
Du kannst telefonieren, wann immer du willst - auch um 22.30 Uhr! Du solltest allerdings nicht ins Telefon schreien - dann kann es schon störend sein!
Telefonieren darfst du immer, bei Tag und bei Nacht. Es gibt keine Hausordnung oder Gesetz, die das verbietet. Ist kein Kündigungsgrund für den Vermieter.