darf man an behörden in kurrent scheiben

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Dürfen schon, aber da das kaum noch jemand lesen kann, würde ich es lassen.

Entweder zur Niederschrift erklären oder jemanden bitten, es für dich zu verfassen und nur eigenhändig unterschreiben.

G imager761

Altvorderer 
Beitragsersteller
 07.12.2013, 09:55

es geht doch nur um die frage ist es gesetzlich erlaubt oder nicht daß der anwalt das nicht GUT lesen kann ist doch seine sache ODER

Droitteur  07.12.2013, 10:03
@Altvorderer

Hat er doch beantwortet, üblicherweise bedankt man sich dafür; und besorg dir mal ein paar Satzzeichen.

Im Übrigen liegt wohl verständlicherweise bei dir dann das Risiko von Missverständnissen.

Droitteur  07.12.2013, 10:17
@Altvorderer

Und Schikane wäre das wohl auch, Schikane selbst ist natürlich unzulässig.

Altvorderer 
Beitragsersteller
 07.12.2013, 10:34
@Droitteur

werde mich zukünftig bemühen. danke

Droitteur  07.12.2013, 10:38
@Altvorderer

Im Grunde lässt sich vielleicht auch eine Kurrentschrift mit einem Augenzwinkern einsetzen. Inwiefern Kosten entstehen, ist wie immer eine Frage des Einzelfalls - zunächst wäre sicher der Adressat dazu angehalten nachzufragen ("Wie bitte?" - am Mündlichen erkennbar nichts böses), bevor er einen Dolmetscher beauftragt oder sonst wie Kosten verursacht^^

imager761  09.12.2013, 07:29
@Altvorderer

es geht doch nur um die frage ist es gesetzlich erlaubt oder nicht

Nicht der Fragestellung nach; formuliere doch deine Fragen einfach präziser, wenn du zielführende Antworten erwartest :-)

Grds. ist die Sütterlinschrift im Behördenverkehr zulässig. Ein Inhaltsirrtum geht aber zu deinen Lasten.

GEsetzlich verboten ist es sicherlich nicht. Allerdings st es kindisch, so seinen "Zorn" auszudrücken und Du wirst letztlich derjenige sein, der die - evtl auch negativen Folgen - aus dieser Aktion zu spüren bekommt

Grundsätzlich dienen Briefe der Kommunikation, und die sollte so klar und deutlich wie möglich sein.

Ich sehe keinen gesetzlichen Grund, dass du nicht in Kurrentschrift schreiben solltest, aber du wirst dich damit wohl ins Knie schießen.

Immerhin machst du es den Empfängern unnötig schwer, deine Briefe zu entziffern, also werden sie schon gleich erstmal in schlechter Stimmung sein. Möchtest du das, oder hast du nicht eher ein Interesse daran, dass sie dir helfen?

Altvorderer 
Beitragsersteller
 09.12.2013, 07:19

ins knie schieß ich mir dann, wenn der in kurrent zurückschreibt. auf jeden fall danke

Altvorderer 
Beitragsersteller
 07.12.2013, 09:59

na der anwalt soll es ja schwer haben ich habs ja auch mit ihm geht doch nur darum kann der einen sachverständigen auf meine kosten zuziehen

RubberDuck1972  07.12.2013, 17:11
@Altvorderer

Aha! Und warum hast du diese Frage nicht gleich direkt gestellt?

Ist es Dein Rechtsanwalt, dann sollte die Frage lauten: "Darf mein Rechtsanwalt einen Sachverständigen ohne meine ausdrückliche Zustimmung auf meine Kosten hinzu ziehen?"

Altvorderer 
Beitragsersteller
 07.12.2013, 17:36
@RubberDuck1972

es ist NICHT mein anwalt

RubberDuck1972  07.12.2013, 18:07
@Altvorderer

Lass dir doch nicht jede Antwort aus der Nase ziehen! - Stell doch bitte deine Frage neu und erkläre den Sachverhalt.

Gab es eine Gerichtsverhandlung? - Wenn du im Verfahren unterliegst, musst du i.d.R. auch die Kosten der gegnerischen Seite tragen; das beinhaltet auch die Kosten für Gutachten von Sachverständigen. Bei Bescheiden von Ämtern ist es ebenso, nur dass du gegen Bescheide Widerspruch erheben kannst.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ich kein Rechtsanwalt bin.

Droitteur  07.12.2013, 18:09
@RubberDuck1972

Ich denke, es geht ihm um einen Sachverständigen, der dem Anwalt die Schrift übersetzt ;)

RubberDuck1972  07.12.2013, 19:43
@Droitteur

Also das könnte ich bei der genannten Schriftart für 30,- Euro je Seite machen. ;)

Manche brauchen auch einen Sachverständigen/Übersetzer allein um das heraus zu finden, was die eigentliche Frage ist...

Altvorderer 
Beitragsersteller
 07.12.2013, 21:01
@RubberDuck1972

es geht nur darum: wenn ich einer behörde oder einem anwalt ein schreiben in kurrent verfasse, ist das gesetzlich erlaubt ode nicht. kann die behörde oder der anwalt, auf meine kosten, einen sachverständigen zuziehen oder müßen die das lesen können. wie auch immer

RubberDuck1972  07.12.2013, 22:02
@Altvorderer

War das nun die Frage oder kommt da noch mehr?

Ich denke: Solange die Schrift überhaupt lesbar ist, ist jede Schriftart erlaubt. - Aber was ich über Kurrentschrift ergoogeln konnte, ist es sehr anstrengend sie zu lesen.

Ich benutze seit Jahren auch für Briefe an Behörden die Schriftart "Comic Sans MS", um mich von der Masse abzuheben; diese Schriftart ist nicht alltäglich und dennoch sehr gut zu lesen.

Altvorderer 
Beitragsersteller
 07.12.2013, 16:53

gut, aber der anwalt soll sich ja schwer tun beim lesen

Altvorderer 
Beitragsersteller
 07.12.2013, 17:14
@RubberDuck1972

ich habs auch schwer mit ihm

Wenn du nichts anderes kannst

Altvorderer 
Beitragsersteller
 07.12.2013, 09:49

das hat nichts mit können zu tun sondern frage ob es gesetzlich elaubt ist

imager761  07.12.2013, 10:09
@Altvorderer

Sütterlinschrift ist im Schritverkehr mit Behörden zulässig und darf nicht zurückgewiesen werden es sei denn, es wäre BLOCKSCHRIFT gefordert.

Nur gelesen und beachtet werden muss sie deswegen nicht, zumal wenn es sich um einen zweckfreien "Zornbrief" handelt :-(

Altvorderer 
Beitragsersteller
 07.12.2013, 10:39
@imager761

danke, war doch die hilfsreichste antwort. ging mir nur darum darf ich oder nicht.