Telefonica Insurance lehnt Schaden ab, was tun?
Hallo, ich habe mir im Oktober das neue Samsung Galaxz S7 edge bei O2 im Vertrag gekauft. Als ich das Handy gekauft habe, fragte ich nach einer passenden Handyhülle. Die Verkäuferin meinte, sie hätten leider keine und empfahl mir einen Vertrag bei Telefonica abzuschließen, im Falle, dass mir mein Handy runterfällt. Ich habe natürlich sofort den Vertrag abgeschlossen, bei dem auch der Schaden durch den Fall des Geräts mitinbegriffen ist. Nun ist es mir tatsächlich passiert, dass mein Samsung kaputt gegangen ist durch einen Sturzt. Ich habe das der Versciherung gemeldet. Heute kam eine E-Mail, dass sie den Schaden nicht anerkennen, da er "Nach genauer PrüfungIhrerSchadensangaben mussten wir feststellen, dass der beschriebene Schaden nur durch grob fahrlässiges Verhalten in besonders schwerwiegendemMaße Ihrerseits entstehen konnte. Gemäß § 2 (2) und § 7 derallgemeinen Versicherungsbedingungen ist unsere Leistungin diesem Falle entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen. In dem vorliegenden Fall wiegt das Verschulden so schwer, dass wir Ihren Fall durch vollständige Kürzung derErsatzleistung(hundert prozentige Minderung) bewerten mussten und somit Ihren Schadensanspruch nicht erfüllen können." Was soll denn das bitte heißen? Ich habe den Mitarbeitern am Telefon, sowie in der Schadenbeschreibung erklärt, dass es mir einmal aus der Jackentasche fiel und einmal aus der Hand beim SMS schreiben. Ich verstehe nicht, wieso sie den Schaden nicht anerkennen und ob ich einen Widerspruch einlegen kann. Wenn es möglich ist, wie könnte ich denn den Widerspruch einlegen? Vielen Lieben Dank und es tut mir Leid, dass ich alles ein wenig wirr beschrieben habe, ich bin aber sehr verwundert, wieso Telefonica diesen Schaden ablehnt...
3 Antworten
Typischer Ablauf für Handy-Versicherungs-Anbieter. Leider !
Kannst du bitte den genauen Schadenablauf schildern ? (Gerne auch den Text, der deiner Versicherung vorliegt)
Ohne Gegenwehr nehmen die nichts an. Das haben die dir mit
dem Ablehnungsschreiben gesagt. Zumindest gehe ich davon aus.
Ab jetzt benötigst du einen Profi. Hast du jemanden der sich mit Versicherungen auskennt und bereit ist dir zu helfen?
Ich persönlich würde schriftlich ein paar Fragen an die
Versicherung richten….
Ich habe es ihnen auch genauso mündlich und schriftlich erklärt:
Mir fiel das Handy aus der Jackentasche, als ich es herausholen wollte und dabei auf der Straße auf den Asphaltboden und hat somit eine Rissbildung und Spitterbildung.
Dann fiel es mir noch einmal auf den Boden beim SMS schreiben auf den Fließenboden im Haus. Circa 1 Woche später.
Also an sich kein ungewöhnlicher Vorgang. Es war auch genauso
mehr nicht ?
Wenn ja, erkenne ich keine grobe Fahrlässigkeit!
Ich lese mir mal schnell das Bedingungswerk durch .
Gib mir 10 min...
Hat man dir gesagt, welche Obliegenheitsverletzung du begangen haben sollst? (§7)
Hast du zufällig ein Bild vom Schaden? Du schreibst ausserdem nicht, was für ein Schaden vorliegt. Bei einem Sturz kann ja einiges passieren.
Ich würde gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen. Ohne das ich jetzt genau weiß was der Schaden eigentlich ist.
Die Aussage von Telefonica scheint auszusagen, dass du den Schaden selbst und ganz bewusst verursacht hast.
naja aber 1. bezahle ich die Versicherung und 2. habe ich ja eine Eigenbeteiligung. Also ich finde das ehrlich gesagt nicht verständlich, einen Schaden abzulehnen. Mit juhu schreien hat das wenig zu tun. Es ist nunmal deren Aufgabe, wenn sie nicht "bezahlen" wollen, dann sollen sie auch nicht den Service anbieten. Es ist ja nicht, dass sie grundlos zahlen, es ist der Service für den ich monatlich bezahle.
Es ändert sich nichts an der Tatsache: es ist eine Versicherung. Ich zahle auch Haftpflicht und wenn ich mutwillig den Außenspiegel eines Porsches wegtrete, zahlt sie das auch nicht.
Das hat auch nichts mit wollen, sollen und müssen zu tun. Du zahlst auch nicht für einen Service, sondern für eine Versicherung!
Stimmt du hast Recht. Ich habe den Schaden nicht beschrieben. Ein Bild habe ich leider nicht, da mein Handy zuhause ist und ich momentan im Urlaub bin und ein anderes benutzte. Der Schaden ist Splitterbildung, sowie Risse am Display, also eigentlich der übliche Schaden, den das Handy erleidet, wenn es hinfällt.
Dann Widerspruch schreiben und bitten das sie ihre Aussage näher beschreiben sollen. Das ist halt ne Versicherung, die schreien nie Juhu wenn es ums zahlen geht
... aber die lehnen doch den Schaden gar nicht ab, so jedenfalls die Frage. Er wird sogar ausdrücklich bestätigt!
Und Du als ASt. kannst wohl die Ursache nicht beweisen, dafür kann aber eine Versicherung nichts.
"[..]dass wir Ihren Fall durch vollständige Kürzung derErsatzleistung(hundert prozentige Minderung) bewerten mussten und somit Ihren Schadensanspruch nicht erfüllen können."
sie lehnen ihn ab ;) Sie können den Schadensanspruch nicht erfüllen
... und was hat ein Anspruch auf Geld mit einem Schaden zu tun?
Ja genau paragraph 7. also mehr ist nicht passiert und mehr habe ich auch nicht gesagt. Ich hoffe, dass sie den Schaden annehmen