Ab wann Schufaeintrag o2?
Hallo,
Leider habe ich im Januar und Februar total vergessen meine Raten für mein Handy (a 35 Euro) zu zahlen. Die erste Mahnung habe ich irgendwie nicht erhalten. Nach der zweiten habe ich aber direkt inklusive Gebühren gezahlt.
Jetzt bekam ich wieder eine Mahnung das wohl noch Mahngebühren von 2,50 offen sind - diese habe ich aber jetzt gerade auch direkt gezahlt.
Wie sieht es generell so bei o2 aus? Ab wann reichen die Schufa Anträge ein? Oder gibt es da eine gesetzliche Regelung ab welcher Mahnung?
Habe mir auch schon einen Antrag bei der Schufa angemeldet - nur das dauert ja immer so...
3 Antworten
Sie meinen ab wann das Nichtzahlen der Handyrate von O2 in Ihrer Schufa eingetragen oder ersichtlich wird?
Ab wann wenn das einem Inkassobüro übergeben wird oder beispielsweise wenn es eine titulierte Forderung gibt.
Generell erhalten Sie immer wenn Sie nicht Zahlen jedoch einen dezenten Brief mit dem Ratenrückstand.
So sollte es eigentlich immer sein.
Gut dass Sie die Schufaeinsicht bestellt haben um nachzuforschen was drin steht.
Wie sieht es generell so bei o2 aus? Ab wann reichen die Schufa Anträge ein? Oder gibt es da eine gesetzliche Regelung ab welcher Mahnung?
§ 28a I Nr. 4, 5 BDSG
Datenübermittlung an Auskunfteien
Die Übermittlung personenbezogener Daten über eine Forderung an Auskunfteien ist nur zulässig, soweit die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten erforderlich ist und
a) der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist,
b) zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen,
c) die verantwortliche Stelle den Betroffenen rechtzeitig vor der Übermittlung der Angaben, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat und
d) der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat oder
das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann und die verantwortliche Stelle den Betroffenen über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat.
Hallo vanillezucker95,
solange du die Forderung noch nicht an unser Inkasso-Büro zahlen musst, brauchst du dir eigentlich noch keine Sorgen machen. ;)
Richte doch am besten einen Dauerauftrag ein - dann kann dir sowas nicht mehr passieren :)
Viele Grüße, Dörte